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  • Bin mal gespannt, wie lange sich Apple um die Garantieansprüche für ein in der EU erworbenes iPhone noch rumdrücken will. Lass das mal vor Gericht landen, da wird das ganz schnell kassiert, weil diese Garantieregel den freien Warenverkehr mal ganz ordentlich behindert. Und dann werden die iPhone Preise mal richtig einbrechen, oder warum geht Apple wohl nicht gegen diesen "Graumarkt" vor. Richtig: Weil Ihnen mal ein deutscher Anwalt gesagt hat, dass Sie Ihre Möchtegern Exklusiv Politik in den Allerwertesten schieben können...

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Hilden
    Bin mal gespannt, wie lange sich Apple um die Garantieansprüche für ein in der EU erworbenes iPhone noch rumdrücken will. Lass das mal vor Gericht landen, da wird das ganz schnell kassiert, weil diese Garantieregel den freien Warenverkehr mal ganz ordentlich behindert. Und dann werden die iPhone Preise mal richtig einbrechen, oder warum geht Apple wohl nicht gegen diesen "Graumarkt" vor. Richtig: Weil Ihnen mal ein deutscher Anwalt gesagt hat, dass Sie Ihre Möchtegern Exklusiv Politik in den Allerwertesten schieben können...


    Wieso behindert es den freien Warenverkehr? Man kann doch iPhones aus dem Ausland importieren. Außerdem ist die Herstellergarantie generell eine freiwillige Leistung.

  • Zitat

    Original geschrieben von prolinesurfer
    Wieso behindert es den freien Warenverkehr? Man kann doch iPhones aus dem Ausland importieren. Außerdem ist die Herstellergarantie generell eine freiwillige Leistung.

    Das stimmt, aber VW hat auch vor Gericht lernen müssen, dass sie Garantieansprüche von EU-Import-Fahrzeugen abwickeln müssen...

  • Zitat

    Original geschrieben von ak98102
    Das stimmt, aber VW hat auch vor Gericht lernen müssen, dass sie Garantieansprüche von EU-Import-Fahrzeugen abwickeln müssen...


    Hast du da eine Quelle für?

  • Da musst Du mal Google bemühen, das ist vor Jahren durch die Presse gegangen. Muss 2001 oder 2002 gewesen sein, kurz nach der Schuldrechtsreform, wenn ich mich recht erinnere. Hintergrund war, dass sich damals angeblich Vertragswerkstätten weigerten Garantiereparaturen an EU-Import-Fahrzeugen durchzuführen. Der Streit muss jedenfalls um die Garantie gegangen sein, denn Gewährleistung ist Sache des Verkäufers.

  • Nun ist VW allerdings ein deutscher Hersteller und Deutschland Mitglied der EU.


    Wie das bei einem amerikansichen Hersteller aussieht - ich schätze, ein wenig anders.


    Bin ja kein Jurist, aber wenn Apple als amerikanischer Hersteller sich einen Sch... um europäisches Recht schert dann dürfte das seinen Grund haben, die haben mit Sicherheit auch keine schlechten Anwälte .

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Nun ist VW allerdings ein deutscher Hersteller und Deutschland Mitglied der EU.


    Wie das bei einem amerikansichen Hersteller aussieht - ich schätze, ein wenig anders.

    Nein, wäre ja noch schöner, wenn für ausländische Unternehmen die hiesige Rechtsordnung nicht gültig wäre. Üblicherweise gilt das Recht des Landes, in dem die Ware verkauft wird - egal woher der Hersteller kommt. Und da die EG für Rechtsangleichung in den Mitgliedsstaaten sorgt, unterscheidet sich das Garantie- und Gewährleistungsrecht in den Mitgliedsstaaten nicht mehr so grundlegend - zumindest sollte es so sein :D

  • Tja kann ich denn dann als Endverbraucher auch vor dem Amtsgericht Kleinkleckersdorf Apple verklagen ?
    :D

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Tja kann ich denn dann als Endverbraucher auch vor dem Amtsgericht Kleinkleckersdorf Apple verklagen ?
    :D

    Du kannst jeden verklagen, aber ob die beklagte Partei auf die Ladung reagiert ist eine andere Frage. Bei Apple wird das aber kein Problem sein, da Apple a) eine deutsche Niederlassung hat und b) einen Firmensitz in Irland - also innerhalb der EU. Das örtlich zuständige Amtsgericht dürfte schon mal die richtige Adresse sein, da der Streitwert wohl unter 5.000 EUR liegen dürfte und somit der Rechtsweg zum Landgericht nicht eröffnet ist.

  • Na ob Apple mir dann nicht eine freundliche Einladung zu einem Besuch in Amerika schickt und mir dabei gleich einen Besuch bei einem amerikanischen Gericht empfiehlt lasse ich dann mal dahingestellt ...


    Theoretisch kann ich Apple in D ja verklagen, ob die das allerdings interessiert bezweifle ich.

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