Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision

  • Die Bank wird das prüfen oder zumindest den Lastschriftempfänger damit konfrontieren.


    Das ist absoluter Quatsch! Die Bank ist weder Anwalt noch Schlichter -sie führt nur aus und dabei kann ihr der zivilrechtliche Sachverhalt zwischen den Parteien völlig egal sein.

  • Bin mal gespannt wie das der insolvenzverwalter regelt.


    Wie soll er das denn regeln? Es gibt nun mal einen Stichtag und davor gehört ihm das Geld. Sonst wäre das ja eine Art Insolvenzverschleppung -aber anders rum.


  • Meine Frage war: Gibt es eine Widerspruchsmöglichkeit gegen einen Widerruf? Natürlich gibt es den in Form einer zivilrechtlichen Klage. Ich zweifle nur an, dass es so eine Möglichkeit im eigentlichen Lastschriftverfahren gibt.

    Du meinst, ob die Lastschrift-einziehende Bank dem Widerruf einer Lastschrift durch den Kunden widersprechen kann? MIr ist nichts derartiges bekannt. Für den hier vorliegenden Insolvenzfall mag es aber Sonderregelungen geben.


    Habe immmer nocht nicht verstanden, in welcher Form [USER="33285"]mengling[/USER] "das Geld zurück gefordert" hat, aber wahrscheinlich meint er Lastschrift-Widerruf.

  • Du meinst, ob die Lastschrift-einziehende Bank dem Widerruf einer Lastschrift durch den Kunden widersprechen kann? MIr ist nichts derartiges bekannt.


    Er meint wahrscheinlich, ob die noch BEV bzw. der Insolvenzverwalter widersprechen kann. Das würde man aber nicht über Widerspruch machen, sondern schlicht über das Mahnverfahren.



    Für den hier vorliegenden Insolvenzfall mag es aber Sonderregelungen geben.


    Das ist Quatsch. Dann müßte es ja für jede Insolvenz Sonderregelungen geben -angefangen bei Schlecker z.B. über Air Berlin über Germania Air bis BEV. Und von den täglichen unzähligen 0815-Insolvenzen mal ganz zu schweigen -denn überall wo es eine Insolvenz gibt, gibt es Gläubiger auf der anderen Seite.

  • Ja, ich meinte widerspruch der lastschrift von anfang januar.


    wie geschrieben: in foren und social media gruppen liest man, dass das viele gemacht haben. Mir ist natürlich klar, dass das nicht bedeuten muss, dass das auch so rechtlich richtig ist.


    gibt da auch die unterschiedlichsten aussagen. Einige schreiben: auf jeden fall zurückholen, andere schreiben bloss nicht machen, wegen anfallender mahngebühren.


    irgendwo schrieb auch jemand, dass die abschläge erst dann teil der insolvenzmasse sind wenn die 8 wochen der widerspruchsmöglichkeit abgelaufen sind.


    da es wie geschrieben unheimlich viele gibt, wird bestimmt auch jemand klagen, wenn der letzte abschlag zurück zurückgefordert wird.


    da wäre ich dann mal gespannt wie ein richter entscheidet wenn (so wie bei mir) ein kunde noch ca. 400€ zu kriegen hätte und er sich über den umweg lastschrift-rückgabe davon lediglich 130€ geholt hat.


    ausserdem wird es ja auch eine endabrechnung geben müssen. Und da wird bei mir immer noch ein Guthaben von etwa 70€ stehen (zzgl. Ca 200€ treuebonus.)


    unterm strich bin ich natürlich selber schuld: hätte mich vor einem jahr besser über bev informieren sollen. Verbuche den verlust als lehrgeld.


    aber genauso sind auch andere Gläubiger selber schuld, denn z.b. Die Lieferanten hätten noch eher wissen müssen auf welche dubiose firma sie sich da einlassen. Oder auch mitarbeiter, die teilweise genau wussten, dass es nicht so ganz koscher ist was ihr Arbeitgeber so betreibt.


  • da wäre ich dann mal gespannt wie ein richter entscheidet wenn (so wie bei mir) ein kunde noch ca. 400€ zu kriegen hätte und er sich über den umweg lastschrift-rückgabe davon lediglich 130€ geholt hat.


    Lass mal den Richter erst mal beiseite -soweit ist es nicht. Da du zuviel bezahlt hast, würde ich es an deiner Stelle riskieren und das Geld zurück buchen. Denn worauf sollte sich der Insolvenzverwalter berufen? Er muss ja ein Minus in deinem Konto erkennen um das Geld dann einzufordern. Wenn aber alles ausgeglichen und sogar ein Plus vorzufinden ist -ist es dann schwer irgendwelche Forderungen durchzusetzen. Denn -so gesehen- pumpst du ja nur in die Insolvenzmasse -obwohl du jetzt schon ein Guthaben hast.


    Eine andere Frage wäre dann aber vor Gericht, warum du erst nach der Insolvenz von deinem Guthaben erfahren haben willst? Das sieht jetzt aber danach aus (auch für das Gericht), dass du nach der Insolvenz alles mögliche verrechnen willst um deinen Schaden gering zu halten. Das ist zwar menschlich verständlich, aber Insolvenzen sind kein Wunschkonzert -da gibt es halt Regel, Fristen und Stichtage.


  • Gibt es denn eine Widerspruchsmöglichkeit bei Widerruf der Lastschrift? Ich meine über die Bank?
    Müsste er es sich denn nicht zivilrechtlich über eine Klage/Mahnverfahren holen?


    Korrekt. Der Insolvenzverwalter kann den Klageweg gehen, den er zu 100% gewinnen würde. Ob er es macht (ob überhaupt Geld für Gerichtskosten etc. verfügbar ist), ist eine andere Sache.


    BEV ist von Check24, Verifox etc. massiv gepusht worden. Ein Vertragsabschluss mit BEV kam deshalb für mich nie in Frage.


  • Korrekt. Der Insolvenzverwalter kann den Klageweg gehen, den er zu 100% gewinnen würde. Ob er es macht (ob überhaupt Geld für Gerichtskosten etc. verfügbar ist), ist eine andere Sache.


    Wobei ich den im Video beschriebenen Weg gut finde: Die letzten 2 Lastschriften zurückholen und wenn dann eine Schlußrechnung kommt, den offenen Betrag einfach bezahlen. So kann man jedenfalls sein Guthaben zurückholen/reduzieren.


    Ich vermute mal ganz stark, dass der Bonus nicht auf der Abschlußrechnung auftaucht. Ggf. kann man sich dann sogar den über die Lastschriftrückgabe holen. Bin mir da rechtlich nicht ganz sicher aber es ist die Frage ob es der Insolvenzverwalter deswegen auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würde.


    Wenn ich bei BEV gewesen wäre, würde ich das auf jeden Fall so machen. Man darf sich auch nicht bei allem ins Hemd machen und muss seine eignen Interessen schon auch vertreten - meiner Meinung nach.

  • [USER="165580"]sparfux[/USER] :


    Auch z.B. der nicht ausgezahlte Bonus fällt in die Insolvenzmasse. Lastschriften einfach zurückholen, und mit dem Bonus verrechnen, verursacht nur zusätzliche Kosten für Dich, wenn der Insolvenzverwalter seinen Job gut macht.


    Der Insolvenzverwalter sendet eben nicht die Schlussrechnung inkl. Bonusverrechnung, bei der Du im Plus wärst.
    Der sendet die Rechnung über die von Dir zurückgeholten Lastschriften inkl. Mahnkosten, und klagt den Betrag sofort ein, wenn Du nicht zahlst.

  • [USER="165580"]sparfux[/USER] :


    Auch z.B. der nicht ausgezahlte Bonus fällt in die Insolvenzmasse. Lastschriften einfach zurückholen, und mit dem Bonus verrechnen, verursacht nur zusätzliche Kosten für Dich, wenn der Insolvenzverwalter seinen Job gut macht.


    Der Insolvenzverwalter sendet eben nicht die Schlussrechnung inkl. Bonusverrechnung, bei der Du im Plus wärst.
    Der sendet die Rechnung über die von Dir zurückgeholten Lastschriften inkl. Mahnkosten, und klagt den Betrag sofort ein, wenn Du nicht zahlst.


    Genau und diese Rechnung würde ich dann nicht bezahlen. Wenn der Insolvenzverwalter dann will, kann er ja gerichtlich feststellen lassen, was ich ihm schulde. In manchen Dingen würde ich es eben drauf ankommen lassen.


    Wäre mal interessant, ob jemand Lastschriften zurückgeholt hatte und wie das dann ausgeht.


    Edit: Hier gibt es genug Diskussionen bzgl. Rückbuchung. Der Tenor dort: Abschlagszahlungen sind keine Vorderung, die der Insolevenzmasse zustehen. Diese Forderungen ergeben sich aus dem Verbrauch.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!