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  • Sollte ich doch versuchen mir zumindest den Januar Betrag zurück zu holen?


    Naja, ich denke was weg ist ist weg. Selbst wenn du das technisch noch rückgängig machen kannst -Stichtag ist ja der 29.01.2019 und alles was davor eingezahlt wurde, wird der Insolvenzverwalter ahnden. Hier bestünde noch die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter noch irgendwelche Kosten aufsetzt, da du ja aus der Insolvenzmasse was weg genommen hast.


    Bin kein Jurist -aber wie sollte es auch anders sein? Wenn alle Kunden "nur" den letzten Monat nach Bekanntgabe der Insolvenz zurück buchen würden -dann hat ja der Insolvenzverwalter ja fast gar nichts mehr. Kann mir das nicht vorstellen, denn bei dir und die anderen Kunden geht es vielleicht um 100€ für den letzten Monat, aber wenn eine Firma einfach so ihre gezahlten Abschläge von z.B. 10.000€ zurück bucht -dann braucht ja die BEV kein Insolvenzwerwalter mehr...

  • das mag sein, aber ich habe ja die ware nicht bekommen, die ich bezahlt habe. wie will der insolvenzverwalter das begründen, dass ich die 130€ zu zahlen habe?

  • aber ich habe ja die ware nicht bekommen,wie will der insolvenzverwalter das begründen, dass ich die 130€ zu zahlen habe?


    Das interessiert ihn doch gar nicht! Siehe Insolvenz Germania-Airlines -da haben viele Kunden auch Tickets gekauft und werden trotzdem nicht fliegen können. Geld zurück gibt es da auch nicht. Es gibt nun mal ein Stichtag im Insolvenzrecht und wenn du davor bezahlt hast -hast du Pech. Das ganze hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, sondern ist einfach so. Für alle!

  • von BEV wird er/sie wohl nichts bekommen; da kann man fordern, wie mnan will, da das Geld Teil der Insolvenzmasse ist. Bei Widerruf der Lastschrift sollte der Insolvenzverwalter Widerspruch einlegen und auch recht bekommen, da die Lastschrift ja auf Basis eines gültigen Mandats vertragsgemäß erfolgte. Kostet vermutlich mindestens Entgelte von der Bank.

  • Natürlich kann man Lastschriften (innerhalb einer bestimmten Frist) widerrufen. Bei vielen Banken geht das auch formlos im Online-Banking. Diese Möglichkeit ist wichtig, da es vorkommen kann, dass Dritte absichtlich oder durch Fehler unberechtigt Geld von einem Konto einziehen (z.B. falsche Bankverbindung bei Lastschriftzahlung angeben o.ä.). Da dies jederzeit vorkommen kann, ist es wichtig, seine Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen.
    Ein solcher Widerruf ist allerdings nur berechtigt, wenn die Lastschrift unberechtigt war. Die Bank wird das prüfen oder zumindest den Lastschriftempfänger damit konfrontieren.
    Eine Lastschrift wegen Insolvenz zurückzubuchen ist m.E. nicht berechtigt, solange bei Abbuchung der Lastschrift der Abbuchende rechtmäßig gehandelt hat. Wenn der Insolvenzverwalter einigermaßen auf zack ist und seinen Auftrag erfüllt, wird er solchen Widerrufen widersprechen.

  • Natürlich kann man Lastschriften (innerhalb einer bestimmten Frist) widerrufen.


    Das habe ich nie in Frage gestellt und das ist mir auch klar.


    Meine Frage war: Gibt es eine Widerspruchsmöglichkeit gegen einen Widerruf? Natürlich gibt es den in Form einer zivilrechtlichen Klage. Ich zweifle nur an, dass es so eine Möglichkeit im eigentlichen Lastschriftverfahren gibt.

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