Sollte ich doch versuchen mir zumindest den Januar Betrag zurück zu holen?
Naja, ich denke was weg ist ist weg. Selbst wenn du das technisch noch rückgängig machen kannst -Stichtag ist ja der 29.01.2019 und alles was davor eingezahlt wurde, wird der Insolvenzverwalter ahnden. Hier bestünde noch die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter noch irgendwelche Kosten aufsetzt, da du ja aus der Insolvenzmasse was weg genommen hast.
Bin kein Jurist -aber wie sollte es auch anders sein? Wenn alle Kunden "nur" den letzten Monat nach Bekanntgabe der Insolvenz zurück buchen würden -dann hat ja der Insolvenzverwalter ja fast gar nichts mehr. Kann mir das nicht vorstellen, denn bei dir und die anderen Kunden geht es vielleicht um 100€ für den letzten Monat, aber wenn eine Firma einfach so ihre gezahlten Abschläge von z.B. 10.000€ zurück bucht -dann braucht ja die BEV kein Insolvenzwerwalter mehr...