Und etwaige Preisunterschiede entstehen ja nur durch das Netzentgelt, auf das der Anbieter keinen Einfluss hat.
Das Netzentgelt rechnet der Anbieter aber in SEINE Preise mit ein. Bei den oft angebotenen eingeschränkten Preisgarantien sind soweit ich weiß nur Steuern und Abgaben ausgenommen die der Anbieter bei Änderung an den Kunden weitergeben kann ohne dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat.
Daher ist das Netzentgelt fest in den garantierten Arbeitspreis integriert, der zu einem Vertrag gehört.
Ich würde daher sagen dass man abgesehen von den Regelungen in den AGB / im Vertrag bei Umzug aus dem Vertrag kommt wenn die Belieferung an der neuen Adresse für den Anbieter teurer wird und er dies nicht übernehmen will. Nur wie erfährt man das vorher?
Würdet ihr das auch so sehen?
Andererseits ist es für den Anbieter auch gar nicht schlimm wenn man umzieht und der Vertrag vorzeitig beendet wird. Gerade bei einjährigen Verträgen wird das Angebot erst interessant durch die Neukundenboni. Diese fallen oft sehr hoch aus. In der Regel werden diese erst nach einjähriger Belieferung fällig und es ist so für den Anbieter durchaus lukrativ wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird; am besten nach 11 Monaten