ZitatOriginal geschrieben von scaleon
Also die EEG-Umlage war schon drin, Preisgarantie habe ich auch. Das war mit wichtig, danach habe ich mich entschieden. Aber was meinst du mit "gilt für beide Seiten". Unter ein Kündigungsrecht für beide Seiten kann ich mir was vorstellen, aber bei einer Preisgantie....
Der Preis ist während der Preisgarantie fix. Der Anbieter darf trotz eventuell höherer Kosten nicht erhöhen, du hast aber auch keinen Anspruch auf die Weitergabe einer Preissenkung.