Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision

  • Ich hab mich verlesen. Dachte die Preiserhöhung wäre zum 01.01.


    Kündigen kannst du aber wie schon erwähnt zum Wirksamwerden der Preiserhöhung. Unter Konditionen für das nächste Belieferungsjahr verstehe ich in deinem Fall Konditionen ab 01.03.2013. Somit wäre bei Kündigung aufgrund der Preiserhöhung der letzte Belieferungstag der 28.02.2013


    Würde aber trotzdem noch einmal beim Versorger nachfragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Ich hab mich verlesen. Dachte die Preiserhöhung wäre zum 01.01.


    Kündigen kannst du aber wie schon erwähnt zum Wirksamwerden der Preiserhöhung. Unter Konditionen für das nächste Belieferungsjahr verstehe ich in deinem Fall Konditionen ab 01.03.2013. Somit wäre bei Kündigung aufgrund der Preiserhöhung der letzte Belieferungstag der 28.02.2013


    Würde aber trotzdem noch einmal beim Versorger nachfragen.


    ok, bin ich beruhigt dass Du das genauso siehst.


    übrigens habe ich mir nochmal die AGB intensiv durchgelesen, weil ich nicht glauben konnte, dass ich das damals übersehen habe, dass Lieferbeginn nicht auch Vertragsbeginn ist.
    Und siehe da, ich hatte recht.


    Einmal heißt es
    - Der Vertrag kommt mit Bestätigung in Textform durch [Name des Lieferanten] zustande (Vertragsbestätigung)


    an anderer Stelle aber
    - Sofern keine andere Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, hat der Vertrag
    eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, die mit der Belieferung durch [Name des Lieferanten] beginnt.


    Ist das nicht widersprüchlich?
    Ist die Aussage "Vertrag kommt zustande" nicht auch gleich der Vertragsbeginn?


    Das erste wäre dann als Termin der Dezember, das zweite aber der 01.03.
    Regulär habe ich 8 Wochen Kündigunsfrist. Sprich bei der ersten Option wäre diese bereits verstrichen, bei der zweiten könnte ich tatsächlich auch ganz regulär kündigen.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    an anderer Stelle aber
    - Sofern keine andere Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, hat der Vertrag
    eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, die mit der Belieferung durch [Name des Lieferanten] beginnt.


    Das heißt, dass ab Lieferung die Mindestlautzeit beginnt.


    Also ich würde sagen, der Vertrag ist kommt zustande/läuft ab Bestätigung mit einer Laufzeit von min. 12 Monaten ab Lieferbeginn.


    Aber wie man das sonst auslegen kann und wie es vom Anbieter gehandhabt wird, ist eine andere Sache.



  • Theoretisch kannst Du jetzt innerhalb von 2 Wochen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.


    Wie hoch ist denn der Bonus?


    Kündige jetzt, mit Frist Wirkung der Preiserhöhung (ab wann gelten die neuen Preise?).



    Hier ein Musterschreiben für die Kündigung des bisherigen Stromvertrags.
    Quelle: http://sparheld.blogspot.de/p/…iben-kundigung-strom.html



    Absender


    Adresse des Stromversorgers
    (entsprechend letzter Abrechnung)



    Ort, Datum


    Kündigung des Stromliefervertrages
    Kundennummer: ………………………



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Sie haben angekündigt, dass Sie die Strompreise (z.B. zum 1. Januar 2013) erhöhen werden.

    Ich mache daher von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den
    Stromliefervertrag zum …… (31.12.2012).


    Kundennummer:
    Zählernummer:


    Bitte senden Sie mir umgehend eine schriftliche Bestätigung.


    Mit freundlichen Grüßen


    (Unterschrift)
    Vorname Name

  • Dauer Gasversorgerwechsel


    Mein Altversorger hat mir letzte Woche die Preise recht drastisch erhöht. Ich erwäge daher, zu Eprimo zu wechseln, die sind günstiger und zahlen offenbar 220,-- Prämie. Es handelt sich um ein vermietetes Objekt, die Vertragslaufzeit beim bisherigen Versorger beträgt jeweils ein Kalenderjahr, die reguläre Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Es bliebe daher nur eine Sonderkündigung wegen der Preiserhöhung.


    Optimal wäre, wenn ich zum 1.1.13 wechseln könnte. Ich habe aber erhebliche Bedenken, ob dies zeitlich noch zu schaffen ist. Lt. Eprimo Hotline "vermutlich schon", ich habe aber das Gefühl, dass die jedem erzählen, was er hören will. Hat jemand diesbezüglich aktuelle Erfahrungswerte? Ich möchte auf jeden Fall verhindern, zwischendurch in die Grundversorgung zu rutschen, weil dies die Abrechnung unnötig erschweren würde und der Grundversorger überdies völlig unfähig ist, Komplikationen also vorprogrammiert sind.


    Wäre es alternativ auch möglich, den Vertrag mit dem Altversorger per Sonderkündigungsrecht zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.1.13 zu beenden, so dass genug zeitlicher Puffer für den Wechsel geschaffen würde?

  • Zitat

    Original geschrieben von DeinTippgeber
    Theoretisch kannst Du jetzt innerhalb von 2 Wochen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
    Wie hoch ist denn der Bonus?
    Kündige jetzt, mit Frist Wirkung der Preiserhöhung (ab wann gelten die neuen Preise?).


    bleiben da tatsächlich nur 2 Wochen Zeit?
    entfallen nach diesem Gesetz nicht die Kündigungsfristen komplett wenn einem einer Erhöhung angekündigt wird --> siehe Absatz3


    Bonus sind 70 Euro + 600 Frei-kWh


    Genau das mit dem "ab wann gilt denn die Preiserhöhung" war ja die Ungereimtheit von der Aussage "Konditionen für das nächste Belieferungsjahr".
    Durch sehr flexible Auslegung könnte man da schon irgendwie den 01.01. drauß machen und nicht wie ein Normalsterblicher denken würde dann der 01.03.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    bleiben da tatsächlich nur 2 Wochen Zeit?
    entfallen nach diesem Gesetz nicht die Kündigungsfristen komplett wenn einem einer Erhöhung angekündigt wird --> siehe Absatz3


    Bonus sind 70 Euro + 600 Frei-kWh


    Genau das mit dem "ab wann gilt denn die Preiserhöhung" war ja die Ungereimtheit von der Aussage "Konditionen für das nächste Belieferungsjahr".
    Durch sehr flexible Auslegung könnte man da schon irgendwie den 01.01. drauß machen und nicht wie ein Normalsterblicher denken würde dann der 01.03.



    Sorry, da ich die AGB´s nicht kenne, auch bzgl. Bonus u Co, solltest Du zügig fachkundigen Rat einholen. ggf über die Verbraucherzentrale, die auch tlw kostenpflichtig Rechtberatung anbieten.
    Und am besten zusätzlich eine zweite Meinung, z.B. online bei frageinenanwalt oder so.
    Und am besten sehr ausführlich den Fall schildern.


    Knifflig die Sache mit Vertragsjahr/Lieferjahr/Mindestvertragslaufzeit/Vertragslaufzeit/Vertragsbeginn. Normalerweise ist rechtlich bindend immer der Vertrag mit Datum der beiderseitigen Einverständniserklärung. Wann die Lieferung beginnt ist dann eigentlich nicht relevant. Aber das ist sicher in den AGB´s "eindeutig" geregelt. ;-) Und so wie Du schreibst ergibt sich eigentlich daraus, dass zum Belieferungszeitpunkt auch die Vertragslaufzeit startet.
    Aber der Teufel steckt im Detail...
    Ob vielleicht auch gewisse Klauseln unwirksam sind, kann Dir ein Anwalt besser sagen als jemand hier im Forum.


    Könnte sein, dass es ja auch unwirksam ist , wenn beispielsweise der Bonus an ein volles Belieferungsjahr gebunden wäre, nach welchem man sich aber dann schon im 2. Vertragsjahr befindet...


    Ein Anwalt oder Verbraucherzentrale kann sicher besser helfen.


    Viel Erfolg!


    Um solchen Fallen aus dem Weg zu gehen, rate ich zu einem fairen Anbieter mit kurzen Laufzeiten und kurzen Kündigungsfristen.


    Mein Anbieter: "Achtung Schleichwerbung": naturstrom.de


    Echter Ökostrom, dazu relativ günstig und super Service mit fairen Vertragsbedingungen. Bin sehr zufrieden damit (laut Kundenzufriedenheitsgedöns 96% andere auch...). Wird auch überall von Umwelt-Verbänden und von Ökotest und Verbraucherzentralen empfohlen. Und es gibt keine teuren Hotlines, sondern eine normale Düsseldorfer Festnetznummer, die man anrufen kann bei Problemen. Mein Wechsel hat ca 3 Wochen gedauert damals.


    Siehe auch: http://sparheld.blogspot.de/20…-mit-echten-okostrom.html

  • naja, 25,75 cent/kwh bei naturstrom find ich schon recht happig. Und wozu soll ich nochmal extra draufzahlen, wir zahlen doch bereits über 5cent übers EEG für die Ökologie. Da bieten in meinem Bereich selbst Stadtwerke Ökostrom für über 2 cent billiger an, die Erhöhung der EEG bereits drin.

  • Zitat

    Original geschrieben von harvey
    naja, 25,75 cent/kwh bei naturstrom find ich schon recht happig. Und wozu soll ich nochmal extra draufzahlen, wir zahlen doch bereits über 5cent übers EEG für die Ökologie. Da bieten in meinem Bereich selbst Stadtwerke Ökostrom für über 2 cent billiger an, die Erhöhung der EEG bereits drin.


    Die Energiewende gelingt besser und schneller, wenn zügig mehr Druck "von unten" gemacht wird und wenn mehr Verbraucher Ökostrom beziehen. Dass die erneuerbaren Energien für die Preisanstiege verantwortlich sind, ist einfach falsch.
    Erneuerbare Energien vermeiden Milliarden Euro für Gesundheits-, Klima- und Umweltschäden.
    Der Ausbau erneuerbarer Energien verbilligt den Stromeinkaufspreis an der Strombörse!
    Dass die preissenkenden Effekte nicht an die Verbraucher weitergegeben werden, da frag doch mal nach bei den freundlichen Energiekonzernen...
    Den "Fehler" im System sieht jeder einzelne an seiner Stromrechnung. Die Kosten und Subventionen für die Erneuerbaren Energien (bisher 40 Mrd €) sind hier enthalten, aber wo sind die 200 Milliarden Subventionen für Atomenergie und die 250 Milliarden Subventionen (!!!) für Kohle, die wir seit den 70ern über die Steuergelder bezahlt haben??? Die Rechnung hinkt. Auch die Folgekosten werden in der Rechnung nicht berücksichtigt. Ja, es ist richtig: Die Energiewende ist teuer. Aber Keine Energiewende ist wesentlich teurer!
    Lese-Tipp, ein Artikel von Franz Alt: http://sparheld.blogspot.de/20…ren-okostrom-artikel.html



    Ich möchte gerne möglichst viele Menschen dazu motivieren, endlich den Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu forcieren. Wechseln jetzt!!! Erst 40% der Verbraucher haben bisher den Anbieter gewechselt. Da können sich natürlich die 4 großen Konzerne gemütlich weiter ausruhen und Milliarden-Gewinne erwirtschaften - zu Lasten der Kunden!


    Durch den Wechsel zu einem (echten) Ökostromanbieter können wir dafür sorgen, dass immer mehr sauberer Strom ins Netz kommt. Dabei ist es wichtig, dass der neue Anbieter den großen Energiekonzernen auch wirklich Konkurrenz macht, während der Wechsel zu einem reinen Billig-Anbieter nur den konventionellen Strom günstiger macht. Denn auch die großen Konzerne vertreiben neben zahlreichen weiteren Marken Öko-Strom mit wohl klingenden Namen, wie z.B. „EprimoPrimaKlima“ (RWE), „Easy Natur Strom“ (Vattenfall), „NaturEnergie+“ (EnBW) oder von E Wie Einfach: „MeinÖkoTarif“ (E.ON). Bei einem Wechsel zu solchen Anbietern profitieren nur wieder die großen Atom- und Kohle-Konzerne.


    Nur bei „echten“ Ökostromanbietern ist der Ausbau der erneuerbaren Energien gewährleistet.
    Und davon profitieren mittelfristig wir alle, denn Sonne und Wind schicken uns keine Rechnung.


    Zitat Franz Alt:
    "Die Erneuerbaren Energien sind schon heute, aber erst recht morgen unschlagbar preiswert, weil ihre Rohstoffe ein Geschenk der Natur und des Himmels sind. Wer dies begriffen hat, versteht die Vorteile der Energiewende und die Notwendigkeit einer solaren Energierevolution und einer solaren Weltwirtschaft."

  • Zitat

    Original geschrieben von DeinTippgeber
    Dass die preissenkenden Effekte nicht an die Verbraucher weitergegeben werden, da frag doch mal nach bei den freundlichen Energiekonzernen...


    Naja - das ist eben nicht die Caritas! Und warum sollten "preissenkende Effekte" aus zusätzlichen, kostenintensiven Anlagen an Verbraucher weitergegeben werden, wenn unsere windige Politik (durch emotionsgetriebene Bürger) plötzlich beschließt, dass bestehende, noch nicht abgeschriebene Anlagen ausgeschaltet werden müssen - da entstehen zunächst mal unheimliche Kosten! Ich finde es unglaublich, wie der Staat hier in die Wirtschaft eingreift. Neubau etc. nicht mehr zulassen - ok. Aber laufende Anlagen per Gesetz stilllegen? Na klar dass dann entgangener Gewinn auf die Stromkunden umgelegt werden muss....

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