Aus den Flexstrom-AGB:
Zitat2. Lieferbeginn, Vertragslaufzeit, Rücktritt, Kündigung
2.1. Die Umstellung Ihres Belieferungsvertrages vom Vorversorger erfolgt durch FlexStrom unentgeltlich und so zügig wie möglich. FlexStrom bemüht sich dabei, den von Ihnen angegebenen Wunschtermin einzuhalten. Stellt sich jedoch heraus, dass eine Vertragsbindung mit dem Vorversorger besteht, durch die der Wunschtermin um mehr als sechs Monate überschritten werden müsste, haben beide Parteien ein Recht zum Rücktritt von dem Vertrag. Das Recht zum Rücktritt aus einem anderen Grunde bleibt unberührt. Im Falle eines Rücktritts findet eine Verzinsung der vorausbezahlten Beträge findet nicht statt.
Daraus werden die das ableiten wollen. Jedoch liegt es bei dir ja nicht an der Vertragsbindung mit einem Vorversorger sondern - laut Deiner Aussage - daran, dass Flexstrom es versäumt hat eine Ummeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen. Insofern trifft der Punkt der AGB nicht zu.