ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Blutengel
Hmmm...gerade mal bei Verbraucherzentrale.de gelesen:
6. Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein anderes Stromprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Stromanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem sogenannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Sonderverträge gewähren bei Preiserhöhungen oftmals ein Sonderkündigungsrecht.
bereits zu einem anderen Stromanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem sogenannten Sondervertrag
Ich würde das jetzt so verstehen das ich noch wechseln kann? Denn ich hab ja eine bestätigte Kündigung zum 1.1.
Ne, du bist ja eben noch nicht zu einem anderen Stromanbieter gewechselt (weil er dich erst ab 01.02. akzeptiert)... So verstehe ich das jedenfalls.
Aber so dramatisch ist das auch nicht: Melde dich jetzt bei Yello an, dann bist du automatisch 1 Monat beim Grundversorger und dann ab 01.02. bei Yello. So viel höher sind die Preise beim Grundversorger auch wieder nicht.