Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision

  • Ich bin seit Oktober bei Eprimo. Habe eine Gutschrift von 100 € erhalten. Diese wurde mir auch jetzt mit der Endabrechnung verrechnet. Musste also nicht ein ganzes Jahr darauf warten.


    Wechsel verlief auch relativ einfach. Wurde geworben und war total überrascht das es so angenehm leicht verlief.


    Grüsse

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Hoffentlich diesmal bei Flexstrom, denn Verivox kann dir überhaupt nichts "bestätigen".


    verivox ist offizieller partner und übernimmt die abwicklung. die sind somit bei nachweislicher FALSCHBERATUNG mein ansprechpartner. keine sorge: mein rechtschutz boxt den bonus schon durch. die AGB sind klar auf meiner seite :)

  • Zitat

    Original geschrieben von naddel81
    verivox ist offizieller partner und übernimmt die abwicklung. die sind somit bei nachweislicher FALSCHBERATUNG mein ansprechpartner.


    Keineswegs. Verivox ist nur Affiliate-Partner, wie etliche andere Websites auch. Einzig und allein Flexstrom ist verbindlicher Ansprechpartner.

  • ok, dann hab ich mir nun die entsprechende AGB-stelle dick unterstrichen, damit ich was in der hand habe (außer dem telefonat mit verivox).


    Dieser [Bonus] wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet.


    EDIT: habe nun auch eine nette dame von flexstrom auf band, die mir die aussage bestätigte.

  • Zitat

    Original geschrieben von naddel81
    ok, dann hab ich mir nun die entsprechende AGB-stelle dick unterstrichen, damit ich was in der hand habe (außer dem telefonat mit verivox).


    Dieser [Bonus] wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet.


    EDIT: habe nun auch eine nette dame von flexstrom auf band, die mir die aussage bestätigte.


    Hoffentlich hast du folgenden Satz auch fett unterstrichen aus den AGB:


    Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.


    Wenn ich einen Vertrag mit einer 1-jährigen MVLZ abschließe, etwa am 01.01. eines Jahres, dann gilt der Vertrag bis zum 31.12. Zum 01.01. des Folgejahres kann man, laut meinem Verständnis, nicht kündigen, sofern der Vertrag sich um ein weiteres Jahr verlängert (wie es bei Flexstrom der Fall ist). Ergo: Man ist 2 Jahre gebunden.
    Anders lässt sich dieser Absatz doch auch gar nicht auslegen?! Die Tarife bei Flexstrom haben doch alle eine MVLZ von 12 oder gar 24 Monaten, oder nicht? Wie soll ich als Verbraucher denn schon zum 6. oder 10. Monat kündigen können? :confused:


    Ferner solltest du wissen, dass das (ungefragte) Mitschneiden von Telefonaten, so zumindest meines Wissens nach, strafbar ist. Außerdem, und dabei bin ich mir ziemlich sicher, ist die Aufnahme für weitere Zwecke, um etwa Forderungen von dir durchzusetzen, wertlos.


    Wer sich noch immer auf Flexstrom einlässt, der muss schon ganz schon beratungsresistent sein. Die vielen negativen Berichte auf verivox reichen mir für meine Beurteilung voll und ganz aus. Meine Nerven sind letztlich unbezahlbar ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von tupperdose
    Hoffentlich hast du folgenden Satz auch fett unterstrichen aus den AGB:


    Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.


    Wenn ich einen Vertrag mit einer 1-jährigen MVLZ abschließe, etwa am 01.01. eines Jahres, dann gilt der Vertrag bis zum 31.12. Zum 01.01. des Folgejahres kann man, laut meinem Verständnis, nicht kündigen, sofern der Vertrag sich um ein weiteres Jahr verlängert (wie es bei Flexstrom der Fall ist). Ergo: Man ist 2 Jahre gebunden.
    Anders lässt sich dieser Absatz doch auch gar nicht auslegen?!


    Doch, immer und immer wieder:
    Die Kündigung wird nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam, also in deinem Beipsiel in der Nacht vom 31.12. zum 01.01. .

  • Ja, ich hab diesen Thread schon verfolgt ;) Kann mir dieses Szenario aber nicht vorstellen: Wie sollte ich denn überhaupt innerhalb des ersten Jahres kündigen können, wenn die MVLZ 1 Jahr beträgt?

  • Zitat

    Original geschrieben von tupperdose
    Ja, ich hab diesen Thread schon verfolgt ;) Kann mir dieses Szenario aber nicht vorstellen: Wie sollte ich denn überhaupt innerhalb des ersten Jahres kündigen können, wenn die MVLZ 1 Jahr beträgt?

    Auswanderung, unfreiwillige oder freiwillige Aufgabe eigener Wohnung (Heirat oder Haftstrafe), Tod, Umzug ohne Weiterbelieferungsmöglichkeit (Inklusivstrom, Regionalbeschränkungen), vorzeitige Kündigung seitens des Anbieters aus wichtigem Grund, nicht vollzogener Vertrag (falsche Angaben, Rücktritt, Anfechtung, von dritter Hand ungenehmigt abgeschlossener Vertrag), vielleicht sogar Umzug generell, denn damit ändern sich ja oft Grundbedingungen wie Strombedarf und Stromverbrauchsmöglichkeiten? Möglicherweise behandeln die AGB im konkreten Fall das ein oder andere konkret und schliessen es rechtskräftig aus, aber das ein oder andere vorzeitige Vertragsende bleibt immer möglich, zumindest aber das Ableben des Vertragspartners.

    Je suis Charlie

  • Wie verhält es sich denn mit einem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen? Ist zwar bei den Paketpreisen ansich Blödsinn... aber faktisch sind es ja nur hinsichtlich der Mindestabnahme Pakete und nicht hinsichtlich des Preises zumindest bei den Paketen ohne Preisgarantie...


    Etwas wirr aber möglich.... Ich verbrauche die meinetwegen vereinbarten 1200kWh in 6 Monaten und erhalte ungefähr zu diesem Termin auch eine Preiserhöhung. Dann habe ich ein Sonderkündigungsrecht - also Kündigung innerhalb des ersten Jahres...


    Ich hatte es ja weiter oben schon geschrieben, aber offensichtlich ist es schwer.... in den AKTUELLEN Bedingungen zum Bonus (Klick auf "I" in der Tarifübersicht) steht klar und eindeutig:


    "Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet . Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam . "


    Das Wirksamwerden der Kündigung haben wir auf den letzten Seiten schon ausgiebig erörtert... hoffe ich...

  • [QUOTE] Original geschrieben von tupperdose
    Hoffentlich hast du folgenden Satz auch fett unterstrichen aus den AGB:


    Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.


    Wenn ich einen Vertrag mit einer 1-jährigen MVLZ abschließe, etwa am 01.01. eines Jahres, dann gilt der Vertrag bis zum 31.12. Zum 01.01. des Folgejahres kann man, laut meinem Verständnis,


    dein verständnis reicht leider nicht weit genug! denn die kündigung wird erst zum 1.1. wieder wirksam! das 1. belieferungsjahr ist bezahlt und basta! du kündigst nicht innerhalb des ersten jahres, sondern NACH ablauf der MVLZ!!!



    Anders lässt sich dieser Absatz doch auch gar nicht auslegen?! Die Tarife bei Flexstrom haben doch alle eine MVLZ von 12 oder gar 24 Monaten, oder nicht?


    wieder falsch! es gibt durchaus auch quartalstarife! bitte erst informieren, dann posten!


    Ferner solltest du wissen, dass das (ungefragte) Mitschneiden von Telefonaten, so zumindest meines Wissens nach, strafbar ist. Außerdem, und dabei bin ich mir ziemlich sicher, ist die Aufnahme für weitere Zwecke, um etwa Forderungen von dir durchzusetzen, wertlos.


    und ein letztes mal für heute abend: hör bitte auf mit ungesundem halbwissen rumzublubbern. natürlich ist das gerichtlich nicht durchsetzbar, aber soweit hat es noch KEIN anbieter kommen lassen, weil sie wissen, dass sie da hinten runterfallen. neulich hab ich "versehentlich" mitgefilmt wie jemand vor meiner haustür einen anderen wagen angeditsch hat und dann abgehauen ist. was denkst du, wie schnell die bullen den dank videoaufnahme ausfindig gemacht hatten?!?! niemand sagt bei solch erdrückendem beweismaterial:"ups, das darf ich leider nicht verwenden!" also: theorie und praxis sind 2 verschiedene dinge!

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