lieber maxx....
wir müssen da nicht überlegen.... wir haben verstanden wie es gemeint ist und funktioniert... in eigener mehrfacher Erfahrung selbst und im Freundes- und Bekanntenkreis... und verivox bestätigt es aktuell auch so...
Wenn ich "zum Ablauf des Vertragsjahres" kündige,
dann wird genau diese Bedingung erfüllt
"...es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam"
MFG