Müsst ihr bei einem Stromanbieter-Wechsel auch immer dem Anbieter und dem lokalen Netzbetreiber
(und dem neuen Anbieter) den Zählerstand mitteilen?
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Müsst ihr bei einem Stromanbieter-Wechsel auch immer dem Anbieter und dem lokalen Netzbetreiber
(und dem neuen Anbieter) den Zählerstand mitteilen?
Nur dem Netzbetreiber der gibt das dann weiter an den alten und den neuen.
Mir haben beide (u.a. Vattenfall) geschrieben, dass ich den Zählerstand (an alle) schicken soll.
Mir haben beide (u.a. Vattenfall) geschrieben, dass ich den Zählerstand (an alle) schicken soll.
Musste ich noch nie, aber schaden kann das ja auch nicht, solange der bei allen der geliche is.
Nur dem Netzbetreiber der gibt das dann weiter an den alten und den neuen.
Ich hab's andersherum gemacht - nur den alten und neuen Lieferanten informiert, nicht den Netzbetreiber.
Der will immer nur im November den Zählerstand wissen....
Keine Ahnung, ob das so richtig ist. Der alte Lieferant hat aber anhand der Daten die Schlussrechnung erstellt.
schaden kann das ja auch nicht
Naja, es ist doppelte Arbeit und ich würde es begrüßen, es nur an eine Stelle melden zu müssen, die es dann an die anderen weiterleitet.
Es wird kein einheitliches System oder gar Schnittstellen über alle Messstellenbetreiber und Stromanbieter geben. Daher ist es für den Messstellenbetreiber einfacher sich die Info vom Kunden geben zu lassen, als erst (manuell) beim Stromanbieter des Kunden nachfragen zu müssen. Ich sollte bisher auch immer an beide melden, war aber Dank Online-Formular in 2 Minuten erledigt ist.
Ich kenne es auch nur so, dass die Stadtwerke den Zählerstand anfordern und auch der bisherige Anbieter. Der neue holt sich die Info von den Stadtwerken.
Es wird kein einheitliches System oder gar Schnittstellen über alle Messstellenbetreiber und Stromanbieter geben.
Doch das gibt es schon seit 2006: https://de.wikipedia.org/wiki/…kation_(Energiewirtschaft)
Wenn man keinen kommunikationsfähigen Zähler hat, sollte eine Meldung des Zählerstandes an den Messstellenbetreiber (oftmals gleich dem Verteilnetzbetreiber) ausreichen, um alle beteiligten Marktpartner zu informieren.
Interessant vielleicht noch: Ab 1.4.2025 gibt es den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 h. Nachteil: Man kann nur noch Lieferantenwechsel in die Zukunft anmelden. Bisher konnte man Umzüge bis 6 Wochen rückwirkend anmelden.
Probleme gibt es aus eigener Erfahrung dann, wenn etwas von etablierten Prozessen abweicht. Das kommt z.B. dann vor, wenn der Verbraucher einen wettbewerbsrechtlichen Messstellenbetreiber gewählt hat. Sollte alles funktionieren, ist alles prozesstechnisch regelt aber läuft eben dann doch nicht so richtig ruhig.
Doch das gibt es schon seit 2006:
Ich kenne das, war aber der Meinung das es dabei um "nur" Marktdaten zwischen Erzeugern, Netzbetreibern, Börse, etc. geht. Das damit der private Zählerstand eines iMSys austauscht werden soll, ist mit tatsächlich neu.
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