ZitatOriginal geschrieben von robert_69
Nööö in keinste Weise.... ich kündige "mit Ablauf des laufenden Vertragsjahres"
Damit wird die Kündigung mit der Beendigung dieses Jahres also danach wirksam... und der Bonus gehört mir... zuletzt im Oktober so gemacht....
Dann hattest du wahrscheinlich noch nach der alten AGB (01.06.2008) abgeschlossen, die dies ermöglicht.
Der Version 04.11.08 enthält diesen Absatz:
7.3. Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dafür
darf Ihr Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder FlexStrom gekün-digt worden sein. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde.