Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision

  • Zitat

    Original geschrieben von robert_69
    Nööö in keinste Weise.... ich kündige "mit Ablauf des laufenden Vertragsjahres"
    Damit wird die Kündigung mit der Beendigung dieses Jahres also danach wirksam... und der Bonus gehört mir... zuletzt im Oktober so gemacht....


    Dann hattest du wahrscheinlich noch nach der alten AGB (01.06.2008) abgeschlossen, die dies ermöglicht.


    Der Version 04.11.08 enthält diesen Absatz:


    7.3. Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dafür
    darf Ihr Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder FlexStrom gekün-digt worden sein. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde.

    Gruß
    ChiefOBrei

  • Zitat

    Original geschrieben von ChiefOBrei
    Dann hattest du wahrscheinlich noch nach der alten AGB (01.06.2008) abgeschlossen, die dies ermöglicht.


    Der Version 04.11.08 enthält diesen Absatz:


    7.3. Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dafür
    darf Ihr Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder FlexStrom gekün-digt worden sein. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde.


    Und auch hier steht, dass man nach 12 Monaten kündigen kann. Man kündigt also so, dass der Vertrag nach 12 Monaten beendet ist, erhält den Bonus und alles ist gut.


    BTW: Ich dachte, ich hätte vor 2-3 Wochen im TV einen Vericht über die seltsamen Preisstrategien von Flexstrom gesehen, wo auch gesagt wurde, dass Verivox Flexstron aus seinem Vergleich rausnehmen wollte.

  • Nein,
    siehe ein paar Beiträge weiter oben... Da ist der aktuelle Auszug der Bedingungen für den Bonus eingefügt!


    "Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet . Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam . "

  • Meine bescheidene Meinung:


    Mir ist es ehrlich gesagt egal, welche Bonusbedingungen Flexstrom hat - ein Anbieter mit Vorauszahlung kommt für mich aufgrund der Insolvenzgefahr ohnehin nicht in Betracht, denn anders als bei Banken gibt es hier kein Einlagensicherungssystem, d.h. das Geld (bei uns maximal etwa 900 Euro) wäre bei einer Pleite größtenteils weg.


    Und wenn man hört, dass wenn der Wechsel aus irgendeinem Grund nicht klappt, man der Vorauszahlung monatelang hinterherrennen muss, dann ist das für mich ein zweiter guter Grund, einen solchen Anbieter nicht einmal in Erwägung zu ziehen.


    Bei Vattenfall zahle ich 18,0 Cent pro kWh - solange das der Fall ist, sehe ich überhaupt keinen Anlass, den Anbieter zu wechseln. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von robert_69
    es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam .


    Ja, nach 12 Monaten. Was anderes hat niemand geschrieben.


    Oder denkst du, der Kündigungsbrief darf erst dort eintreffen, wenn 12 Monate um sind, womit man dann seine Kündigungsfrist nicht mehr einhalten kann? Das steht da nicht.

  • "Sehr geehrte Damen und Herren von XYZ,


    hiermit kündige ich meinen YYY-Vertrag (Nummer: ) fristgerecht zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit .
    Eine schriftliche Kündigungsbestätigung an folgende Adresse wird erbeten:





    MfG,



    LMAA"


    So schwer ist das nun auch wieder nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von gijan
    Ja, nach 12 Monaten. Was anderes hat niemand geschrieben.


    Oder denkst du, der Kündigungsbrief darf erst dort eintreffen, wenn 12 Monate um sind, womit man dann seine Kündigungsfrist nicht mehr einhalten kann? Das steht da nicht.



    WIR beide sind uns doch einig!


    Meine Antwort bezog sich, wie Deine zeitgleich erstellte, auf den vorherigen Beitrag... sorry dass ich nicht zitiert habe....



  • So kann man es machen aber dann bekommt man keinen!! Bonus


    Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam . "


    Dieser Satz erklärt es doch wenn ich kündige, zum Laufzeitende, kündige ich ja innerhalb des Belieferungsjahres und erhalte keinen Bonus.


    Beispiel 1: Beginn 1.1.2009 Kündigung am 30.06.2009 zum 01.01.2010 (1 Jahr Vertragslaufzeit) gibt es keinen Bonus. Da ich im Belieferungsjahr kündige und auch pünktlich zum Ablauf kündige und nicht nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres. Hier gibts keinen Bonus.


    Beispiel 2: Beginn 1.1.2009 Kündigung am 30.06.2009 zum 01.04.2010 gibt es den Bonus. Da ich im zwar im Belieferungsjahr kündige aber die Belieferung nach ablauf der 12 Monate endet. Hier gibts den Bonus.


    Wie dann allerdings die Abrechnung von denen läuft keine Ahnung aber wer gerne möchte kann es ja so machen und es versuchen wie im Bespiel 2 geschrieben.


    Wenn ihr es so macht wie beim Beispiel 1 braucht ihr euch nicht wundern oder aufregen das es keinen Bonus gibt!


    Ich hoffe man konnte es jetzt so verstehen.Lest euch einfach mal den originalen Wortlaut von Flextrom durch und überlegt mal wie die es meinen.


    Gruss

  • gerade noch mal bei verivox gefragt. klar kriegt man den bonus mit der ersten jahresrechnung. kündigen kannst du auch INNERHALB des ersten jahres! ansonsten einfach mal nachfragen 0800 80 80 890

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