Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision

  • Soeben Nachricht über Preiserhöhung bei Stromio erhalten


    Hallo,
    ich bekam von Stromio eine Mail über eine kommende Preiserhöhung zum 01.01.2013.


    Folgender Text war enthalten:
    Nach derzeitigem Veröffentlichungsstand steigt die Umlage für Erneuerbare Energien von 3,592 Cent/kWh auf 5,277
    Umlage nach § 19 StromNEV von 0,151 Cent/kWh auf 0,329 Cent/kWh und die Abgaben zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
    von 0,002 Cent/kWh auf 0,126 Cent/kWh. Alle Angaben sind netto zzgl. Umsatzsteuer. Ihr Arbeitspreis erhöht sich damit zum
    01.01.2013 insgesamt um 2,365 Cent/kWh (inkl. 19 % USt.). Sollte die vom Gesetzgeber geplante „Offshore-Umlage“ zum Jahres-
    wechsel 2013 beschlossen werden, berücksichtigen wir diese erst in Ihrer nächsten Verbrauchsabrechnung.


    Da ich den Vertrag versäumt habe normal zu kündigen, wäre hier ja die möglichkeit vom Sonderkündigungsrecht gebrach zu machem oder?


    Da der Bonus 25% Rabatt aber erst nach einem Jahr Bezug gewährt wird, würde ich gerne wissen, wie ihr das handhabt. Liefertermin war der 01.02.2012. Demnach müsste ich ja nun zum 31.01.2012 auf Grund von Kostenerhöhung kündigen können und die 25% Neukundenrabatt noch abgreifen können oder?

  • richtig, kein sonderkündigungsrecht und bei einer "richtigen" preiserhöhung, wäre eine kündigung auch nur zum zeitpunkt der preiserhöhung möglich und nicht beliebig um dann noch eine prämie abzugreifen...

  • Hallo,
    ich habe einen ähnlich lautenden Brief von meinem Energieversorger (RWE) bekommen. In diesem hat das Unternehmen ziemlich zum Ende des Schreibens jedoch explizit darauf hingewiesen, dass man ein Kündigungsrecht aufgrund der Umlagenerhöhung hätte.

  • Zitat

    Original geschrieben von MG111
    Hallo,
    ich habe einen ähnlich lautenden Brief von meinem Energieversorger (RWE) bekommen. In diesem hat das Unternehmen ziemlich zum Ende des Schreibens jedoch explizit darauf hingewiesen, dass man ein Kündigungsrecht aufgrund der Umlagenerhöhung hätte.


    Das kann durchaus sein - hängt davon ab, was zwischen Konzern und Kunde vereinbart ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von 31509
    hat eigentlich schon Mal jemand bei hgwg keinen Amazon-Gutschein geordert, sondern richtige Ware. Die Preise sind ja teilweise sehr attraktiv - teilweise 20% günstiger. Wo ist der Haken?


    ich werde im februar die coins für ein ipad zusammen haben und darauf werde ich auch warten, sofern alles klappt. da ich selbst nur die differenz von lichtblick-gas zu einem alternativ anbieter riskiert habe, ist das risiko überschaubar....

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein paar Verständnisfragen an euch, wie ihr das seht, wie eure Meinung dazu ist.


    Ich habe einen Stromlieferanten, bei dem Vertragsjahr nicht gleich Lieferjahr ist.
    Sprich der Vertrag ist vor der Belieferung gestartet. Das führt leider dazu, dass wenn man ganz normal kündigt, dass man dann nicht ein volles Jahr beliefert wird.
    Die Folgen sind denke ich klar.


    Lieferbeginn war der 01.03.2012



    Ich habe nun ein Schreiben erhalten, in dem mir eine deutlich höhere Grundgebühr und Arbeitspreis mitgeteilt wurde (also nicht nur die staatliche Preiserhöhung zum 01.01.2013).
    Das ganze ist betitelt als "Konditionen für das kommende Belieferungsjahr".


    - Seht ihr das auch so, dass ein "Belieferungsjahr" eindeutig ab dem 01.03. beginnt, oder könnte damit Kalenderjahr bzw. Vertragsjahr gemeint sein?


    Als rechtlicher Hinweis heißt es lediglich "Unterrichtung in Übereinstimmung mit §41 Abs. 3 EnWG"



    Das ist doch dann eine Preisänderung, die mich zur Kündigung unabhängig von Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen berechtigt, oder?


    Zu welchem Termin meint ihr kann ich kündigen?
    Ist das irgendwo geregelt, dass man im Falle einer Preiserhöhung nur zum Inkrafttreten der Preiserhöhung kündigen kann?
    Es fehlen in dem Schreiben und auch in den AGB Hinweise wie lange man nun Zeit hat zum kündigen und auch zu welchem Termin dann gekündigt werden kann.

    Viele Grüße


    Martin

  • Kündigen kannst du mit Wirksamwerden der Preiserhöhung und unabhängig von eventuellen Mindestlaufzeiten. Der letzte Tag der Belieferung wäre dann der 31.12.2012.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Kündigen kannst du mit Wirksamwerden der Preiserhöhung und unabhängig von eventuellen Mindestlaufzeiten. Der letzte Tag der Belieferung wäre dann der 31.12.2012.


    Warum genau der 31.12.2012? Wie kommst Du darauf?
    Wie gesagt Vertragsbeginn war noch im Dezember 2011, Lieferbeginn aber erst der 01.03.2012


    Um genau den Termin dreht sich's, zu welchem Termin ich dann kündigen kann. Im Schreiben heißt es "Konditionen für das nächste Belieferungsjahr", und das würde ich als 01.03.2013 interpretieren.
    Oder ist für Dich Belieferungsjahr = Kalenderjahr?
    Das Thema ist also zu welchem Termin tatsächlich die Preiserhöhung wirksam wird.


    Der 31.12. wäre nämlich schlecht denn dann wäre ich nicht ein Jahr lang beliefert worden, sprich es gibt die Neukundenprämie nicht.


    Die große Frage ich also, zu welchem Termin ich nun kündigen kann aufgrund der Preiserhöhung.
    Für eine reguläre Kündigung ist es übrigens zu spät, hier habe ich 8 Wochen Kündigungsfrist auf den Vertragsbeginn, und dieser war ja schon im Dezember.

    Viele Grüße


    Martin

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