Preiserhöhung berechtigt zur Kündigung.
Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision
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Ja nur wie sehr ihr es, kommt es zu einer Preiserhöhung? Wie sind die Erfahrungen?
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Zitat
Original geschrieben von Intelkiller
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das ich auf Grund einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht durchsetzen kann.Hm, was nützt dir diese Information? Wenn es anders kommt, waren die Antworten für die Katz... Geh einfach davon aus, dass keine Preiserhöhung kommt, und wenn doch eine kommt, hast du Anlass zur Freude.
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Original geschrieben von horstihorsthorst
Bei uns gabs letzte Woche nur Lichtblick Startersets und keine von EWS mehr.
Eventuell einfach nur vergriffen?Ich hab gestern in meinem dm noch eins bekommen und probiere es jetzt einfach mal aus ob es als Neukunde unter der neuen Adresse klappt
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Zitat
Original geschrieben von flatty
Preiserhöhung berechtigt zur Kündigung.es sei den Steuern oder Zulagen wie EEG werden erhöht.
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Ich habe mir bei HGWG ne PS Vita geordert. Hat zwar gedauert, aber sie kam an
Leider sind die Preise deutlich erhöht worden, sonst hätte ich mir noch n Ipod Touch geordert, wenn meine Coins aus November aufgebucht worden sind. So werden es dann doch Amazon-Gutscheine, die kann man ja auch immer gut gebrauchen -
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Hallo zusammen,
zum 1.1.2013 steigt ja die EEG, sprich die meisten laufenden Stromlieferverträge werden teurer.
Nun handelt es sich bei der EEG ja um eine staatliche Preiserhöhung.
Somit greifen weder Sonderkündigungsrecht noch wird diese von den meisten Preisgarantien aufgefangen.Die EEG wird ja auch verbrauchsbezogen abgerechnet. Sprich diese richtet sich nach dem verbrauchten kWh.
Da die meisten Stromlieferverträge ja nicht zum 31.12.2012 enden werden und eine Ablesung normalerweise immer nur zum Ende eines Vertragsjahres erfolgt würde mich interessieren, wie denn die Basis für den Verbrauch zum 31.12.2012 ermittelt wird. Es muss ja eine Abgrenzung erfolgen, wieviele kWh zum Preis der alten EEG und wieviele auf Basis der neuen EEG abgerechnet werden.
Weiß hier jemand etwas genaueres?Ich kann mir nicht vorstellen, dass sämtliche Haushalte, deren Vertrag nicht ohnehin zum 31.12. endet, plötzlich eine Zwischenablesung durchführen müssen.
Das würde vermutlich schon logistisch nicht funktionieren. -
So wie bei anderen Tarifänderungen auch: Die Ermittlung erfolgt rechnerisch - du kannst natürlich trotzdem eine Zwischenablesung durchführen und den Zählerstand melden
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Zitat
Original geschrieben von Martin Reicher
So wie bei anderen Tarifänderungen auch: Die Ermittlung erfolgt rechnerisch - du kannst natürlich trotzdem eine Zwischenablesung durchführen und den Zählerstand meldendas dachte ich mir fast, eigentlich schon frech dass so ein Lieferant einfach schätzen darf.
Die "staatlich" Preiserhöhung hat ja im Vergleich zu anderen Preiserhöhungen ja auch noch die Eigenschaft, dass man gar nicht informiert.Den Zählerstand melden,mache ich das am besten direkt beim Lieferanten oder beim Netzbetreiber?
Hintergrund: Mein Lieferant ist ein Billigheimer, der hat keinen Online-Kundenzugang und der Service ist wie bei den Discountern üblich schlecht.
Der Netzbetreiber braucht hingegen wahrscheinlich sehr lange bis er die Zahlen verarbeitet und weitergibt (mein Vertrag endet zum 31.01.2012).
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