Ab wann ist ein Neuwagen Vollkasko versichert

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wobei ich das "normalerweise" so überhaupt nicht kenne.


    Entweder bekomme ich vollkommen ungefragt eine blanko Karte, oder ich rufe an und sage, "schickt mal eine" und dann bekomme ich ebenfalls eine blanko Karte.


    und genau damit hast du pech falls was passiert und dein versicherungsheini dann plötzlich nicht mehr so zuvorkommend ist...

  • Es ist in der Tat mittlerweile bei nahezu jeder Kaskoversicherung gängig, dass Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung (egal ob TK oder VK) erst ab Eingang der Prämie beim Versicherer besteht.


    Trotzdem würde ich an der Stelle des Geschädigten anwaltliche Hilfe suchen. Denn gerade in der heutigen Zeit, in der der Großteil der Prämien via Einzugsermächtigung beglichen wird kann eine solche Ausschlussklausel zum echten Problem werden.


    Während ich bei Zahlung durch Überweisung selbst in der Hand habe, wann die Zahlung erfolgt (und damit Schutz in der Fahrzeugversicherung besteht) liegt das bei Einzug allein bei der Versicherung. Und die lassen sich nach meinen Erfahrungen damit gerne mal 2-3 Wochen Zeit.


    Da kann man sich dann berechtigterweise die Frage stellen, ob es für den VN nicht unzumutbar ist, solange der Willkür des Versicherers ausgeliefert zu sein.


    Ich habe vor drei Jahren bei der HUK erlebt, was für ein Theater die Beantragung einer vorläufigen Deckung in der Fahrzeugversicherung macht:


    Die Hotline hatte kein Formular dafür, wollte mir also nichts zuschicken. Es würde aber ein Vermerk im Computer gesetzt, damit wäre alles ok. Damit gab ich mich nicht zufrieden, denn was nützt mir im Schadensfalle ein Vermerk im PC-System der HUK? Gar nichts! Der ist dann plötzlich weg, wetten?


    Also ab zur nächsten Niederlassung, dort im Service Center ungläubige Blicke geerntet. Ich muss wohl der erste mit diesem Anliegen seit Monaten oder Jahren gewesen sein. Aber dann ging es plötzlich...


    Das Tolle ist ja, dass diese voläufige Deckung keinen Cent extra kostet, denn nach meinen Erfahrungen berechnet die Versicherung auch ohne diese vorläufige Deckung den Beitrag in der Fahrzeugversicherung rückwirkend. Bloß passierern darf im Zeitraum bis zur Zahlung halt nichts...


    @TE: Hatte der Geschädigte VOR diesem Fahrzeug bereits ein Fahrzeug fahrzeugversichert beim selben Versicherer?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    und genau damit hast du pech falls was passiert und dein versicherungsheini dann plötzlich nicht mehr so zuvorkommend ist...


    Ich brauche keinen Versicherungsheini! Die haben bei mir Hausverbot.


    Mir ist schon selber klar, daß mein Auto gesetzlich Haftpflicht versichert ist, bis ich einen Vertrag unterschrieben habe, die Police in der Hand halte und das Geld beim Versicherer ist.


    Versicherungen und zuvorkommend? Bin erst mal weg, bis ich meinen Lachkrampf wieder unter Kontrolle habe. :p

  • Hi,


    das mit der vorläufigen Deckung ist ja ausreichend erläutert.


    ABER:
    Man unterschreibt einen ANTRAG, keinen Vertrag.


    Und ein Antrag bedeutet eben, dass der auch abgelehnt werden kann.


    Deshalb hilft eine Angabe im Antrag oder auf dieser Wieauchimmerdieheuteheisst-Karte nichts. Erst die Anahme des Antrags durch die Gesellschaft bringt den Versicherungsschutz.


    Deshalb sollte man vor Fahrtantritt eine schriftliche Bestätigung der Versicherungsgesellschaft einholen, dass diese bereit ist, das neue Auto auch Kaskoschutz zu gewähren. In diesem Schreiben wird dann die vorläufige Deckung in Kasko von der Gesellschaft erteilt.


    Anders geht es leider nicht, weil die Versicherungsgesellschaft ja ohne dieses Procedere nicht weiß. ob der Kunde überhaupt Kaskoschutz will und auch bereit ist zu zahlen.


    Übrigens reicht es nicht im Antrag beim Heini Kasko anzukreuzen, denn es ist ja nur ein Antrag. Und ich glaube nicht, dass ein Heini die Vollmacht hat, einen solchen Schutz rechtsverbindlich zuzusagen.


    Der Kollege hat aber gute Chancen, wenn er seit Jahren immer Neuwagen fährt, die auch Kaskoschutz hatten oder der Kaskoschutz bis zum Fzg-Wechsel beim Vorgängerauto versichert war.


    Ansonsten: Shit happens


    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von babapapa
    Übrigens reicht es nicht im Antrag beim Heini Kasko anzukreuzen, denn es ist ja nur ein Antrag. Und ich glaube nicht, dass ein Heini die Vollmacht hat, einen solchen Schutz rechtsverbindlich zuzusagen.


    Doch, dadurch entsteht die vorläufige Deckung. Jeder Hinz-und-Kunz-Versicherungsmakler ist berechtigt, diese VORLÄUFIGE Deckung im Namen der Versicherung zu erteilen. (Von "richtigen" Agenturen ganz zu schweigen)
    Sonst dürfte er auch garkeine Doppelkarten - pardon: Versicherungsbestätigungen - aushändigen.


    Das Problem ist häufig nur die Beweisbarkeit, weil man ja blanko (Haftpflicht-) Versicherungsbestätigungen vom lieben Versicherungsheini bekommt... daher immer schriftlich geben lassen - die Police der Versicherung ist für die vorläufige Deckung NICHT erforderlich und auch nicht praktikabel, weil manche Versicherungen - gerade zum Jahreswechsel - oft mehrere Monate brauchen um zu policieren.

  • Gibts überhaupt noch Versicherungsbestätigungen? Bei uns läuft es jetzt so das man von der Versicherung eine PIN bekommt die man bei der Zulassungsstelle angibt und das wars, erst danach wird dann ein Vertrag geschlossen.

  • Als Versicherungskfm melde mich mal zu Wort!


    Ich kann euch sagen wie es bei uns läuft.


    Wenn ein Kunde eine VB (Versicherungsbestätigunskarte) benötigt wird er bei aushändigung der Karte bzw bei aushändigung der Nr. gefragt welchen Vers.schutz das neue Auto bekommen soll! Diesen Versicherungsschutz unterschreibt er auf einer Vollmacht!!! Diese Vollmacht sollte eigentlich überrall gang und gebe sein da die Versicherung in Deckung steht sobald das Auto angemeldet worden ist bei der Zulassungsbehörde. Sollte der Kunde nur einen Fahrzeugwechsel haben (also kein Neukunde) hat das nichts mehr mit der Erstprämie zutun da der Kunde bereits Beiträge gezahlt hat für sein Vorfahrzeug. Sollte er vor dem Fahrzeugwechsel bei im Mahnverfahren gestanden haben ist die Versicherung erst nach der zweiten nicht bezahlten Mahnung von der Deckung befreit.


    Zum eigentlich problem was hier diskutiert wird kann ich nur sagen das bei uns der Versicherungsschutz so beibehalten wird wie beim Vorfahrzeug wenn nichts anderes ausgemacht bzw gewünscht wurde. Aber wie gesagt, bei fertigstellung der VB wird eigentlich immer nach dem gewünschten schutz gefragt und dieser wird auch von dem Kunden unterschrieben. Wenn derjenigen der seinen Benz also nach gefühlten 50m kaputt gefahren hat bereits bei seiner Versicherung das Vorfahrzeug versichert hat sollte mind. der Versicherungsschutz der vorher bestand vereinbart sein.


    So ist der Ablauf in unserem Unternehmen. Wie andere Unternehmen arbeiten kann ich euch nicht sagen...

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • HT483: Deswegen fragte ich ja den TE, ob der Geschädigte beim selben Versicherer bereits eine Vorversicherung mit Fahrzeugversicherung hatte...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Deswegen fragte ich ja den TE, ob der Geschädigte beim selben Versicherer bereits eine Vorversicherung mit Fahrzeugversicherung hatte...


    Könnte für den Versicherungsnehmer ein vorteil sein...falls das Auto zuvor jedoch nur KH oder TK versichert war bringt ihn das auch nicht weiter.
    Mal schauen was aus dem Fall wird....


    senderlisteffm: Du kannst dir deine abwertigen bemerkungen auch sparen über Versicherungen. Nur weil du vielleicht schlechte erfahrungen gemacht hast mit deiner Versicherung müssen nicht gleich alle Versicherer schlecht und nicht zuvorkommend sein!

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

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