Ab wann ist ein Neuwagen Vollkasko versichert

  • Zitat

    Original geschrieben von ad89
    Ich habe ja inzwischen doch einige (Neu-)Fahrzeuge zugelassen, und bis jetzt bekam ich nie einen Vertrag mit der Post zugeschickt, den ich unterschrieben zurücksenden hätte sollen..


    Oder verstehe ich hier etwas falsch? Ich war bis jetzt der Meinung, dass die jeweilige Kasko greift, sobald man das Fahrzeug angemeldet hat. Natürlich nur, wenn man den Vertrag vorher unterschrieben hat..


    Richtig... das einzige was kommt ist der Versicherungsschein. Da steht dann auch drin, ab wann diese gilt. Ich hatte am 4.5.06 mein Auto angemeldet... auf dem Schein steht "Gültig ab 4.5.06 0 Uhr".

  • ich kenn noch den Begriff der vorläufigen Deckung.
    Das ist imho ein Papier, auf dem der Versicherer bestätigt, dass vorläufig eine Deckung für Teilkasko/Vollkasko erteilt wird, bis alle benötigten Daten vom Fahrzeug (Fahrgestellnummer, Kennzeichen) vorhanden sind, die für den eigentlichen Vertrag benötigt werden.
    Ob es das heute noch gibt, weiß ich nicht. Bei meinem Wagen vor ein paar Jahren hat mir zumindest mein Vater noch so ein Formular unterschrieben (er arbeitet für ne große Versicherung).

  • Nein, das mit der Vorläufigen Deckungszusage war für die Zulassungsstelle. Mit der Doppelkarte wie das Ding früher hieß, bestätigte man nur, dass man ne Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Und bis zur Ausfertigung des Versicherungsscheines galt die Doppelkarte eben als Vorläufige Deckungszusage.


    Da aber eine Vollkasko keine Pflichtversicherung ist (hatten wir das nicht erst letztens ?!?), gilt die erst mit Annahme der Versicherung (oder einem vereinbarten abweichenden Zeitpunkt...).
    Also erst, wenn Dir die Versicherung sagt/schreibt/mailt: JA, ab jetzt bist Du versichert. Das ist meist mit Abschluss des Vertrages, weil man da ja i.d.R. ein Datum des Versicherungsbeginns festlegt.


    Wobei wirklich 100%ig ist es erst mit Zugang des Versicherungsscheines, da es ja bei ner Kasko auch immer sein kann, dass die Versicherung abgelehnt wird...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Hallo Charlie,


    ja, die Doppelkarte von der Versicherung ist sozusagen die vorläufige Deckungszusage für die Haftpflichtversicherung. Es gibt das ganze allerdings auch für die Kaskoversicherung. Hier ist der Ablauf beschrieben. Die vorläufige Deckung für die Kasko muss extra beantragt und bestätigt werden. Da gibt es in der Praxis immer wieder Probleme und Missverständnisse. Die vorläufige Deckung für die Kasko ist sozusagen ein eigenständiger Vertrag, der auch gültig ist, wenn im Endeffekt gar keine Kasko mehr abgeschlossen wird - aus welchen Gründen auch immer.


    Gruß
    aSe

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Richtig... das einzige was kommt ist der Versicherungsschein. Da steht dann auch drin, ab wann diese gilt. Ich hatte am 4.5.06 mein Auto angemeldet... auf dem Schein steht "Gültig ab 4.5.06 0 Uhr".


    Im Prinzip stimmt das schon. ABER.


    Der Versicherungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Versicherungsprämie bei der Versicherung eingegangen ist.


    Das heißt aber wiederum, die Versicherung hat die gesetzliche Haftpflichtzusage gemacht, ob sie allerdings nach dem Schaden auch noch einen Versicherungsvertrag mit Kasko ausstellt, ist eine ganz andere Frage!


    Ein Freund hatte einen ähnlichen Fall. Die Versicherung hat den Kaskoschaden übernommen. Aber gemußt hätten sie nicht.

  • wie schon gesagt, gibt es diese vorläufige deckung (versicherungsschutz bevor die police ausgestellt ist) auch bei der vollkasko. diese gilt UNABHÄNGIG davon ob die versicherung später die vollkasko abschließt (bei hochwertigen fahrzeugen wie ferrari etc. kann es durchaus vorkommen, daß die deckung abgelehnt wird).


    das ganze funktioniert normalerweise so, daß man bereits einen vertrag unterschreibt wenn man sich die doppelkarte holt. ansonsten ist es aber oft auch so, daß der versicherungsheini bei aushändigung der doppelkarte fragt, welche deckung gewünscht ist. das gilt dann auch als vereinbart und verbindlich - vorzugsweise lässt man sich das dann auch schriftlich geben zwecks der beweisbarkeit. diese aussage des versicherungsheini ist verbindlich, da er dazu von der versicherung bevollmächtigt ist.


    sprich: wenn der versicherungsheini jetzt sagt, es wurde nie gesagt, daß vollkasko gewünscht ist, dann gibts auch keine vollkasko...
    und von wegen "er dachte, es wäre klar, daß bei einem neuwagen eine vollkasko abgeschlossen wird"... das bringt garnix, weil das überhaupt nicht klar ist, wenn nicht ausdrücklich vorher vereinbart.


    aber wenn es jemand nach 300m fertig bringt, seinen neuen mercedes zu schrotten, wundert es mich auch nicht, daß er verpeilt hat, ordentlich die versicherung abzuschließen...

  • Re: Ab wann ist ein Neuwagen Vollkasko versichert


    Zitat

    Original geschrieben von Samcos
    letzte Woche fährt ein Bekannter mit Nagelneuer C-Klasse vom Hof des Händlers. Nach ca. 300m (an der nächsten Ampel) fährt er mit geschätzten 40 Sachen einem Bmw draf. ---- Folge Totalschaden.


    laß mich raten...seine erste Fahrt mit einem Automatik?


    SCNR :D

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    das ganze funktioniert normalerweise so, daß man bereits einen vertrag unterschreibt wenn man sich die doppelkarte holt


    Wobei ich das "normalerweise" so überhaupt nicht kenne.


    Entweder bekomme ich vollkommen ungefragt eine blanko Karte, oder ich rufe an und sage, "schickt mal eine" und dann bekomme ich ebenfalls eine blanko Karte.

  • Hi zusammen,


    erstmal vorweg: das Ding heißt nicht mehr Doppelkarte, sonder Versicherungsbestätigungskarte.


    Ich meine mich aber zu erinnern, dass man auf dieser Karte angeben kann, was versichert werden soll (also HP, TK oder VK). Insofern sollte es klar sein, was versichert ist.


    CU, Cheesy

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!