Ab wann ist ein Neuwagen Vollkasko versichert

  • folgender Fall :


    letzte Woche fährt ein Bekannter mit Nagelneuer C-Klasse vom Hof des Händlers. Nach ca. 300m (an der nächsten Ampel) fährt er mit geschätzten 40 Sachen einem Bmw draf. ---- Folge Totalschaden. Gottseidank keine Schwerverletzten.
    Auf seinem Tacho steht Kilometer 11 !


    Den Wagen hatte er am Gleichen Tag angemeldet, Online-Doppelkarte hatte er dabei.


    So nun sagt seine Versicherung, der Wagen war nur Haftpflichtversichert, obwohl er beim Versicherungsvertreter gesagt hat, er will Vollkasko haben! ( was ja auch klar ist)

  • http://verkehrsanwaelte.de/all…lkarte_mit_vollkasko.html


    Dumm gelaufen! Da hier niemand wirklich die Randbedingungen kennt, kann auch hier niemand wirklich weiterhelfen. Ab zum Anwalt!


    Hat manchmal auch sein Gutes, wenn man die Versicherung direkt beim Händler mit abschließt. Da dann vor dem ersten Meter meist der Vertrag schon unterzeichnet wurde.


    Kann das Missgeschick aber gut nachvollziehen. Wäre mir selbst auch schon zweimal fast so passiert. Besonders wenn der Neue, erstmalig neue kleine Spielereien besitzt.

  • Anwalt hat er sich schon genommen. Nur mich interessiert es wie es im allgemeinen läuft?!


    Weil ich handhabe es ja auch so:
    - Doppelkarte beim Versicherungsvertreter holen oder jetzt beantragen
    - Auto zulassen
    - VersicherungsVertrag krieg ich dann später per Post
    - bezahlt wird per Lastschrift


    Ich gehe auch immer davon aus, dass ich Vollkasko ab dem 1. Kilometer habe.....

  • Ohne weitere Details kann man natürlich nichts genaues sagen. Wenn er von der VS bisher nur die Doppelkarte bekommen hat, dann hatte er auch nur Haftpflichtdeckung. Wenn er bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, dann hat er auch VK Deckung.

  • Ohne weitere Details kann man natürlich nichts genaues sagen. Wenn er von der VS bisher nur die Doppelkarte bekommen hat, dann hatte er auch nur Haftpflichtdeckung. Wenn er bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, dann hat er auch VK Deckung.


    Alle Angaben ohne Gewähr, ich bin kein Anwalt und das ist keine Rechtsberatung.

  • Hmm...


    ich kenne das so von der TK:


    Hab mir vor 2 Jahren die TK noch zur HP dazugebucht.


    Ein Anruf bei der Versicherung:


    Die TK begann mit Ende des Anrufs, also sofort. Soweit sein Antwort.... ich denke mal, dass ist in diesem Fall genauso und die VK sofort ab Zulassung gilt.

  • Als ich meinen Benz anmeldete faxte ich vorab der Versicherung alles zu und die faxten mir die Bestätigung das er Vollkasko ist zurück.
    denn solange der Vertrag nicht unterschrieben ist, hat man Pech.
    Dass habe ich mal gehört und darauf hin meine Versicherung angerufen und anchgefragt. Da es dann so war das man keinen kaskoschutz hat gab mir die Dame den Tip mit dem Fax.

    Made in Bavaria

  • Ich habe ja inzwischen doch einige (Neu-)Fahrzeuge zugelassen, und bis jetzt bekam ich nie einen Vertrag mit der Post zugeschickt, den ich unterschrieben zurücksenden hätte sollen..


    Oder verstehe ich hier etwas falsch? Ich war bis jetzt der Meinung, dass die jeweilige Kasko greift, sobald man das Fahrzeug angemeldet hat. Natürlich nur, wenn man den Vertrag vorher unterschrieben hat..

    Zitat

    Original geschrieben von cyrus69
    Im Prinzip geht es nicht darum, nur ihm mit Respekt zu begegnen, sondern auch dem Typen mit der großen Nase oder dem Mädchen mit der Glatze.

  • Ich meinte natürlich den Versicherungsschein bekomme ich später per Post.


    Das mit dem Fax ist ein guter Tip. Den werde ich auch in Zukunft beherzigen um ganz sicher zu gehen.
    Auf ein Wort eines Versicherungsfuzzis ist wohl kein Verlass mehr...


    @ David328 "endlich mal jemand der auf seine art und weise die wirtschaft ankurbelt..."
    Geld hat er, ob er sich jetzt gleich wieder einen neuen Benz bestellt steht noch in den Sternen :D

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