Ab wann ist ein Neuwagen Vollkasko versichert

  • Zitat

    Original geschrieben von Weesel
    da das alles diffus ist und auch der anwalt rät das angebot anzunehmen, würde ich sagen das es teils aus kulanz und teils aus angst angeboten wurde ;)


    Bei einem Streit mit einer Versicherung ergibt sich eben immer das gleiche Problem.


    Die haben die Rechtsabteilung. Der Anwalt kostet also nichts. Das Prozesskostenrisiko ist für die lächerlich.


    Also wenn ein Kunde ein Angebot der Versicherung, was natürlich immer sehr sehr günstig für die Versicherung ist, ausschlägt, dann klagen die aus Prinzip.


    Und dann nutzen die auch alle Möglichkeiten, um den Kunden finanziell oder moralisch zu zermürben.


    Wenn es ein Kunde durchhält, und sie nach Jahren dann doch mehr zahlen müssen, als sie angeboten haben, ist das für die vollkommen egal.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wie schon gesagt, gibt es diese vorläufige deckung (versicherungsschutz bevor die police ausgestellt ist) auch bei der vollkasko.


    [...]


    das ganze funktioniert normalerweise so, daß man bereits einen vertrag unterschreibt wenn man sich die doppelkarte holt. ansonsten ist es aber oft auch so, daß der versicherungsheini bei aushändigung der doppelkarte fragt, welche deckung gewünscht ist. das gilt dann auch als vereinbart und verbindlich - vorzugsweise lässt man sich das dann auch schriftlich geben zwecks der beweisbarkeit.

    Weil in meinem Bekanntenkreis grade auch ein Auto gekauft wurde, habe ich mir das mal zeigen lassen.


    Das alte Auto wurde in Zahlung gegeben und das neue Auto bei derselben Versicherung angemeldet. Also quasi ein Fahrzeugwechsel. Der Antrag dazu wurde online abgeschickt, und zurück kam die Versicherungsbestätigung.


    Unter der Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle findet sich der Satz "Für die von Ihnen beantragte Fahrzeugversicherung (Vollkasko mit 500 Euro SB einschliesslich Teilkasko mit 150 Euro SB) gewähren wir vorläufigen Versicherungsschutz frühestens ab Zulassung Ihres Fahrzeugs."


    Ist das nun "ausreichend" im Sinne dessen, was stanglwirt oben schreibt? Sprich: Hätte der Threadersteller so einen Wisch gehabt, wäre dieser Thread vermutlich nie entstanden?

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ich hole aus aktuellem Anlass den Thread mal wieder hoch.


    In meinen AVB steht der folgende Text:


    "In der Kasko- und der Kfz-Unfallversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt."


    Hier stellt sich mir die Frage, wann der vereinbarte Zeitpunkt ist. Der Termin, der auf dem Antrag steht?


    Ich hatte seinerzeit mal mit der Hotline telefoniert, dort wurde gesagt, dass man sofort Haftpflichtschutz habe, aber erst bei Zahlung den Kaskoschutz. Das kann meiner Meinung nach nicht sein, da man dann (wie schon oben gesagt) ja vollkommen der Willkür der Versicherungen ausgeliefert wäre. Als ich meinen letzten Wagen umgemeldet habe, hat es drei Wochen gedauert, bis die Lastschrift erfolgte. Bin ich dann drei Wochen ohne Kasko herumgefahren?


    EDIT: Der Versicherungsvertrag begann am 25.11.2008 und der Beitrag wurde erst man 15.01.2009 abgebucht.

  • Habe neulich auch ein Auto zugelassen.


    Hier muss ich meine Versicherung wirklich loben, denn in der Deckungsbestätigung hieß es klar:


    "Vorläufiger Versicherungsschutz besteht in der:
    - Kfz-Haftpflichtversicherung Classic mit 100 Mio. € Versicherungssumme, mit Schutzbrief, mit Rabattschutz ab Zulassung des
    Fahrzeugs.


    - Kaskoversicherung mit Rabattschutz
    Vollkasko einschließlich Teilkasko, Selbstbeteiligung 150 €/ohne, ab xx.xx.2009, frühestens ab Zulassung des Fahrzeugs.


    Versicherungsschutz besteht auch bei Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren."



    Denn die Unsicherheit, mit einem frisch zugelassenen Auto eventuell nur mit Haftpflicht unterwegs zu sein, wollte ich nicht haben. :(




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Bei welcher Versicherung bist Du? Ich habe seinerzeit das telefonsich gemacht und habe nur eine eVB-Nummer erhalten, mit der ich mein Auto anmelden konnte. Anscheinend wird dadurch ja nur vorläufuge Haftpflicht gewährt.

  • Sunny forgot pw
    die Kaskoversicherung gilt dann, wenn du und der Versicherungsvertreter den Vertrag für die Kasko unterzeichnet habt und nicht erst wenn die erste Abbuchung erfolgte.
    Im Zweifel solltest du nochmal die Police studieren, ob der sofortige Versicherungbeginn auch drin steht.
    So nebenbei: Das gilt für jede abgeschlossene Versicherung, wenn kein anderer Startzeitpunkt gewünscht ist.


    Noch eine Anmerkung zu deiner letzten Frage,
    die Zulassungsbehörden haben ihre Systeme umgestellt.
    Man lässt sich von der Versicherung eine Nummer geben und kann den Wagen damit direkt anmelden.
    Das System, dass man Doppelkarten einreichen muss, wurde abgeschafft.

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  • Zitat

    Original geschrieben von newage_02
      Sunny forgot pw
    die Kaskoversicherung gilt dann, wenn du und der Versicherungsvertreter den Vertrag für die Kasko unterzeichnet habt und nicht erst wenn die erste Abbuchung erfolgte.


    Da liegt der Hase im Pfeffer. Ich bin bei einer Direktversicherung (Asstel). Ich denke, ich gebe dort nur eine invitation ad offerendum ab. Oder ist durch den Empfang der eVB-Nummer auch schon der Kaskovertrag bestätigt?

  • Üblicherweise bist du nur Haftpflicht versichert bis die Police kommt.


    Überhaupt sind Direktversicherer ein zweischneidiges Schwert, da sie durch die Dumpingpreise, auch entsprechend oft schlechten Service haben.
    Kulanz kannst nicht erwarten und bezahlen werden sie nur dann, wenn du es in der Police drin stehen hast und du sie evtl. vor den Kadi gezogen hast.


    Ich empfehle lieber renommierte Versicherungen wie z.B. die Helvetia, die sind gerade in solchen Grenzzonen viel kulanter und begleichen auch schon mal Schäden, wenn sie es nicht müssten.


    Es nun mal ein Unterschied, ob man seine Lebensmittel beim Discounter einkauft oder seine mögliche Existenz einem Discounter anvertraut. ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny forgot pw
    Bei welcher Versicherung bist Du? Ich habe seinerzeit das telefonsich gemacht und habe nur eine eVB-Nummer erhalten, mit der ich mein Auto anmelden konnte. Anscheinend wird dadurch ja nur vorläufuge Haftpflicht gewährt.


    Es ist die HUK (24). Das war auch eine elektronische Deckungsbestätigung, im pdf war der oben kopierte Text aber explizit vorhanden.


    Sprich: Voller Versicherungsschutz ab Zulassung, das oben angegebene Datum entsprach dem Zulassungsdatum.



    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Es ist die HUK (24). Das war auch eine elektronische Deckungsbestätigung, im pdf war der oben kopierte Text aber explizit vorhanden.


    Ach, das ist ja interessant. Gerade bei der HUK24 habe ich im Netz von einem Fall gelesen, die sich etwas angestellt haben. HUK24 ist ja noch 250 EUR billiger als meine Versicherung. Dann würde sich die HUK24 ja gut machen...


    Bist Du bei der Neuzulassung von einer anderen Versicherung zur HUK24 gewechselt oder warst Du schon da? Im letzteren Falle dürfte das ja alles noch unkomplizierter/schneller sein, da die SF-Klassen nicht zwischen verschiedenen Versicherungen abgeglichen werden müssen.

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