Auto geliehen - Unfall gebaut - wer zahlt?

  • Hallo,
    ich hab ne Frage und zwar wie es wenn ich mit einem fremden Auto ein Unfall bau. Wer kommt dan für den schaden des fremden Autos auf ?
    Es ist klar dass ich für das geliehene Auto selber zahlen muss aber wer zahlt dann für den Schaden an dem anderen Auto ?
    Übernimmt es die Versicherung das Fahrzeugbesitzers oder muss ich auch für den Schaden am anderen Auto haften ?
    Ich habe immer Gedacht das die Versicherung normalerweise die Kosten für das andere Auto übernimmt ich aber selber für das ausgeliehene Auto zahlen muss.


    Doch heute habe ich gehört dass man im Falle eine Unfalls für beide Auto zahlen muss, denn in der Haftpflichtversichreung sind nur ganz bestimmte Personen eingetragen, welche das Auto fahren und dass nur für die die Versicherung gilt.


    Stimmt das ?


    Gruß

  • Das kommt auf den Versicherungsvertrag des Autos an, wenn da andere Fahrer ausgeschlossen sind zahlt die Versicherung nicht.

    Gruß
    Frank

  • Ja, das kann so sein, kommt auf den Vertrag des Verleihers an.


    Wenn nur er und / oder seine Frau eingetragen sind, dann hätte er Dir das Kfz nicht leihen dürfen.


    In Praxi wird die Versicherung den fremden Schaden zunächst zahlen, dann aber den originären Versicherungsnehmer zur Kasse bitten.





    Edit: schon wieder einer zwei schneller :(

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Versicherung des Fahrzeughalters zahlt die Schäden.
    Wird den Fahrzeughalter aber in Regress nehmen.
    (Die von der Versicherung erbrachte Leistung wird zurückgefordert.)

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von frankmue9
    Das kommt auf den Versicherungsvertrag des Autos an, wenn da andere Fahrer ausgeschlossen sind zahlt die Versicherung nicht.


    zahlen tut die dann schon, aber es wird ein Strafbetrag ( 2 Jahresprämien bei meiner z.B. , steht ganz groß ) fällig, genau wie wenn man seine Frei-Kilometer überschritten hat. Kasko ist allerdings wieder komplizierter, wenn man sein Auto z.B. einem fahrer unter 25 leiht und im Vertrag steht dass nur Fahrer über 25 fahren dürfen dann kann sich die kasko querstellen.


    Aber Haftpflicht zahlt normalerweise immer, will dann aber eine Vertragsstrafe.


    Bei meiner Versicherung steht auf dem Versicherungsschein:


    Zitat


    Jahresfahrleistung x0000 km, VN-Alter 29, alle Fahrer über 25, Nutzer Fahrzeugnehmer, Verwendung überwiegend privat


    Unrichtige Angaben können zu Vertragsstrafen bis zur Höhe von 2 Jahresbeiträgen führen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet unverzüglich zu melden wenn sich eine Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung ergibt....


    Also Folge = Vertragsstrafe und nicht Verlust des Versicherungsschutzes

  • RICHTIG: die Haftpflicht muss bei sowas auf jeden Fall zahlen und darf den Schaden dann nicht einfach an den Versicherungsnehmer weiterreichen. (gesetzlich geregelt)
    ABER: Sie kann zumindest den Aufschlag für Zusatzfahrer, Kilometerleistung etc. rückwirkend verlangen (und ggf. mehr je nach Vertrag).


    UND: bei Kasko sieht das anders aus. Da kann die Leistung verweigert werden. (je nach Vertrag)

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    RICHTIG: die Haftpflicht muss bei sowas auf jeden Fall zahlen und darf den Schaden dann nicht einfach an den Versicherungsnehmer weiterreichen. (gesetzlich geregelt)
    ABER: Sie kann zumindest den Aufschlag für Zusatzfahrer, Kilometerleistung etc. rückwirkend verlangen (und ggf. mehr je nach Vertrag).


    UND: bei Kasko sieht das anders aus. Da kann die Leistung verweigert werden. (je nach Vertrag)


    UND: SIe holt dann evtl. die Kosten vom Verursacher wieder (wie hier ja auch schon geschrieben wurde)
    ABER: bis max 5000€, denn auch das ist gesetzlich festgelegt! ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    UND: SIe holt dann evtl. die Kosten vom Verursacher wieder (wie hier ja auch schon geschrieben wurde)


    wo steht das?

  • das würd mich auch interessieren.
    ich fahre nämlich häufig das auto meiner freundin/lebensgefährtin. das auto ist über den vater versichert, und der hat wegen mir die versicherung extra dahingehend geändert dass auch dritte das auto fahren, also nicht nur familienangehörige.
    ist der vertragspassus etwa nur für die vollkasko :confused:

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