Außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?

  • Angenommen ein Arbeitnehmer unterhält sich mit einem potentiellen Bewerber über die Arbeitszeiten die in einem Betrieb üblich sind. Der Arbeitgeber erfährt dies im nachhinein und beleidigt den Arbeitnehmer, stellt ihn als unzuverlässige Person hin und listet hier eine ganze Stange von Unwahrheiten auf. Bei diesem Gespräch schreit der Arbeitgeber den Arbeitnehmer die ganze Zeit nur an, droht ihm auch körperliche Gewalt an und sagt wenn ihm der Ton nicht passt könne er ja auch kündigen. Der Arbeitnehmer räumt daraufhin seinen Arbeitplatz auf und geht nach Hause, erwähnt dem Arbeitgeber gegenüber noch das er am nächsten Tag nicht mehr kommen wird und fristlos kündigt. Der Arbeitgeber erwähnt, dass er keinen Cent mehr bezahlen wird. Ist das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung oder wiegt Beleidigung und Androhung von köperlicher Gewalt hier nicht schwer genug? Ich konnte nur Infos für den umgekehrten Fall finden, Arbeitnehmer beleidigt Arbeitgeber, da wäre es wohl ein Kündigungsgrund.

  • Außerordentliche Kündigung des AG oder des AN?
    Für AN ja
    Für AG kommt wohl nur Arbeitsverweigerung in Betracht, was hier nicht durchschlagen wird. Im übrigen gilt folgendes:
    1. Außerordentl. Kündigung muss immer schriftlich erfolgen - mündlich ist das gegenstandslos.
    2. Die außerordentliche (formgerechte) Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Ereignis erklärt werden, an dem der Kündigungsgrund sich ereignet hat. Kommt nur allzu oft vor, dass der AG daran nicht denkt.


    Letztlich gilt aber immer: Frag nen Anwalt. Gegebenfalls ist man über die brav bezahlten Gewerkschaftsbeiträge arbeitsrechtsschutzversichert und kann dort kostenlose Rechtsberatung erhalten ;-) (dies dürfte auch immer besser sein, als in einem Telefon-Forum ...)

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  • Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy
    ...Letztlich gilt aber immer: Frag nen Anwalt. Gegebenfalls ist man über die brav bezahlten Gewerkschaftsbeiträge arbeitsrechtsschutzversichert und kann dort kostenlose Rechtsberatung erhalten ;-) (dies dürfte auch immer besser sein, als in einem Telefon-Forum ...)


    Zumal das Ganze schnell vors Arbeitsgericht muss (IMHO spätestens 3 Wochen nach Eingang der Kündigung).

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    aber auch bei ner ausserordentlichen hat mam eine 3-monatige sperre beim arbeitslosengeld, oder..?


    Wenn ein wichtiger Grund vorliegt gibts keine Sperrzeit:
    Klick
    Und eine Bedrohnung durch den Arbeitgeber dürfte als wichtiger Grund ausreichen, problematisch wird aber wenns dumm läuft die Beweislage, ich wage zu bezweifeln dass selbst Kollegen das zufällig mitbekommen haben könnten gegen den eigenen Arbeitgeber aussagen werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy
    Letztlich gilt aber immer: Frag nen Anwalt.


    Klar das wird so oder so gemacht, nur Sonntags erreicht man die so schlecht ;)
    Wollte nur eine erste Einschätzung der Lage hören. Vielleicht entschuldigt sich der Chef auch noch bei ihm, mal abwarten. Und die Arbeitslosengeldsperre wäre nicht so das Problem, auf jeden Fall wäre der 3 monatige Verzicht für ihn kein Grund einfach so weiterzuarbeiten.

  • Er soll lieber normal kündigen und sich für den Rest der Arbeitszeit krankschreiben lassen bzw. den Anwalt die körperliche Bedrohung anzeigen lassen.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Die Frage ist, was du beweisen kannst... Am besten mit einem Fachanwalt sprechen (siehe Vorredner). Mit Krankschreiben wäre ich aber vorsichtig... Je nach KÜndigungsfrist (1-6 Monate) sollte man wirklich aufpassen. Entdeckt ein Detektiv des AG, dass du unterwegs (Kneipe, Disco, Freundin, etc.) gewesen bist, ohne dass du es von deiner "Krankheit" aus dürftest, sind die bisherigen Probleme die kleinsten gewesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von silkiii
    Die Frage ist, was du beweisen kannst... Am besten mit einem Fachanwalt sprechen (siehe Vorredner). Mit Krankschreiben wäre ich aber vorsichtig... Je nach KÜndigungsfrist (1-6 Monate) sollte man wirklich aufpassen. Entdeckt ein Detektiv des AG, dass du unterwegs (Kneipe, Disco, Freundin, etc.) gewesen bist, ohne dass du es von deiner "Krankheit" aus dürftest, sind die bisherigen Probleme die kleinsten gewesen.


    Die Kündigungsfrist ist die gesetzliche, also 4 Wochen zum 15ten oder zum Monatsende. Und man kann ja auch psychisch krank sein, dann darf man sich schon in der Öffentlichkeit sehen lassen ;) Für ne fristlose Kündigung reicht es laut Fachanwalt auch, aber dann gehts an die Beweise. Also kommt nur eine fristgerechte in Frage.

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