Hallo!
Meine Freundin hat sich einen neuen Fahrradrahmen bei einem ebay-Händler ersteigert, beim Öffnen des Pakets mußte ich leider feststellen, dass das Schaltauge (ein angeschraubter Alu-Adapter zur Befestigung der Schaltung) verbogen ist. Also den Händler freundlich angemailt und ihn auf den Schaden hingewiesen. Seine Antwort war, dass man ein neues Schaltauge bei ihm kaufen soll (zur Hälfte des Rahmenpreises!) oder ich das alte Schaltauge richten soll (Alu richten?) oder ich mich bei Beschädigungen des Kartons an Hermes wenden soll. Der Karton war aber außen nicht beschädigt, außer an der kleinen Stelle unten, an der das Schaltauge unten auf dem Karton auflag und durch das Rahmengewicht drauf drückte. Die Verbiegung des Schaltauges ist aber nicht nach oben sondern zur Seite, deshalb sollte das auch nichts damit zu tun haben. Außerdem hätte man das Schaltauge zum Transport abschrauben können/ sollen oder dick mit Folie einwickeln können...
Frage nun: Wie ist die Rechtslage? Das jetzt für ein neues Teil bezahlt weden muß, das ich ja eigentlich schon bezahlt habe ist ein Witz. Vom Richten des Schaltauges halte ich auch nicht viel (habe ich auch gar keine Möglichkeit zu). Wr haftet für den Schaden, wer ist beweispflichtig usw...?
Danke schon mal für eure Mühen
roby