Haftung bei Versand

  • Hallo!


    Meine Freundin hat sich einen neuen Fahrradrahmen bei einem ebay-Händler ersteigert, beim Öffnen des Pakets mußte ich leider feststellen, dass das Schaltauge (ein angeschraubter Alu-Adapter zur Befestigung der Schaltung) verbogen ist. Also den Händler freundlich angemailt und ihn auf den Schaden hingewiesen. Seine Antwort war, dass man ein neues Schaltauge bei ihm kaufen soll (zur Hälfte des Rahmenpreises!) oder ich das alte Schaltauge richten soll (Alu richten?) oder ich mich bei Beschädigungen des Kartons an Hermes wenden soll. Der Karton war aber außen nicht beschädigt, außer an der kleinen Stelle unten, an der das Schaltauge unten auf dem Karton auflag und durch das Rahmengewicht drauf drückte. Die Verbiegung des Schaltauges ist aber nicht nach oben sondern zur Seite, deshalb sollte das auch nichts damit zu tun haben. Außerdem hätte man das Schaltauge zum Transport abschrauben können/ sollen oder dick mit Folie einwickeln können...
    Frage nun: Wie ist die Rechtslage? Das jetzt für ein neues Teil bezahlt weden muß, das ich ja eigentlich schon bezahlt habe ist ein Witz. Vom Richten des Schaltauges halte ich auch nicht viel (habe ich auch gar keine Möglichkeit zu). Wr haftet für den Schaden, wer ist beweispflichtig usw...?


    Danke schon mal für eure Mühen


    roby

  • In einem solchen Fall könnten Mängelrechte einschlägig sein. Die Alternative dazu wäre ein Fernabsatzwiderruf, soweit keine Individualanfertigung vorliegt.


    Der Rahmen eignet sich aufgrund des verzogenene Schaltauges nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist auch nicht die übliche Beschaffenheit auf, sondern weicht negativ davon ab.


    Diese Negativabweichung müsste auch bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen haben. Hier liegt zwar ein Versendungskauf, jedoch in der Form eines Verbrauchsgüterkaufs vor, so dass die Gegenleistungsgefahr mir Übergabe der Ware an den Verbraucher (bzw. dann, wenn der Vebraucher in Annahmeverzug gerät) vom Unternehmer auf den Verbraucher übergeht.


    Bei der Übergabe war das Schaltauge bereits verbogen.


    Mithin liegt ein Sachmangel am Rahmen vor, der Käufer kann nach seiner Wahl Reparatur des mangelhaften oder Neulieferung eines mangelfreien Rahmen auf Kosten des Unternehmers verlangen. Weigert er sich weiterhin und endgültig das auf seine Kappe zu nehmen, kann der Käufer ohne Fristsetzung vom Kauf zurücktreten.


    Alternativ kann auch widerrufen werden, wobei dann Streitigkeit bezüglich Wertersatz wegen der Beschädigung zu erwarten sind.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Das ist soweit korrekt. Setze ihm einfach eine Frist zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung, das kannst du wählen).

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  • Bei einem Versendungskauf als Verbrauchergeschäft (gewerblicher Verkäufer und privater Käufer) findet der Gefahrenübergang erst mit Übergabe an den Käufer statt, sodaß eine Verschlechterung oder gar ein Untergang der Kaufsache beim Transport zu Lasten des Händlers gehen. Außerdem gilt vorliegend die Beweislastumkehr nach § 476 BGB - dieser entsprechend wird das Vorliegen des Mangels bereits bei Gefahrenübergang unterstellt. Es obliegt folglich dem Händler ggf. das Gegenteil zu beweisen.
    Man kann der Problematik aber auch ausweichen, indem man einfach widerruft. Der Warenwert wird ja wohl über € 40 betragen, sodaß der Händler die Versandkosten tragen muß, wobei noch ungeklärt ist, ob der Händler nur die Rücksendungskosten oder auch die Hinsendungskosten tragen muß.

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  • Hallo und besten Dank für die schnellen und fundierten Antworten :) Das ist echt Spitze!!!
    Werde euch mal auf dem Laufenden halten wie es aus gegangen ist.


    Ein schönes Wochenende noch


    roby

  • Re: Haftung bei Versand


    Zitat

    Original geschrieben von Roby
    ...Der Karton war aber außen nicht beschädigt, außer an der kleinen Stelle unten, an der das Schaltauge unten auf dem Karton auflag und durch das Rahmengewicht drauf drückte. Die Verbiegung des Schaltauges ist aber nicht nach oben sondern zur Seite, deshalb sollte das auch nichts damit zu tun haben.


    Unabhängig der richtigen Antworten hier, würde ich eine Beschädigung beim Transport, deiner Beschreibung nach, aber nicht ganz ausschließen!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Re: Re: Haftung bei Versand


    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Unabhängig der richtigen Antworten hier, würde ich eine Beschädigung beim Transport, deiner Beschreibung nach, aber nicht ganz ausschließen!


    Ist für den Kunden relativ egal... :) Viel Glück...

  • Re: Re: Re: Haftung bei Versand


    Zitat

    Original geschrieben von silkiii
    Ist für den Kunden relativ egal... :) Viel Glück...


    Das seh ich anders!
    Der Kunde muß (?) eine Beschädigung beim Transport dem jeweiligen Transportunternehmen anzeigen, dann wäre der Händler nämlich auch außen vor! Man könnte es natürlich auch lassen und dem Händler "die Schuld" zuschieben, da bewegt man sich dann aber nicht nur moralisch auf sehr dünnem Eis! :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Re: Re: Re: Re: Haftung bei Versand


    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Das seh ich anders!
    Der Kunde muß (?) eine Beschädigung beim Transport dem jeweiligen Transportunternehmen anzeigen, dann wäre der Händler nämlich auch außen vor! Man könnte es natürlich auch lassen und dem Händler "die Schuld" zuschieben, da bewegt man sich dann aber nicht nur moralisch auf sehr dünnem Eis! :rolleyes:


    Jo! Allerdings muss das der Kunde des Transportunternehmens machen ;) und das ist der Verkäufer!

    Gruß
    Flatie

  • Re: Re: Re: Re: Re: Haftung bei Versand


    Zitat

    Original geschrieben von flatie
    Jo! Allerdings muss das der Kunde des Transportunternehmens machen ;) und das ist der Verkäufer!


    Auch wenn die Transportunternehmen das gerne so hätten - natürlich kann auch der Empfänger Rechte ggü. dem Spediteur geltend machen: § 421 I 2, 3 HGB

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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