ZitatOriginal geschrieben von shausch
Versichert ist er schon, er könnte sogar seine Versicherungskarte benutzen. Seine letzte KV bleibt auch weiterhin für ihn zuständig, auch wenn die das in ihren Schreiben gern anders ausdrücken.
Ist das so? Ich habe keinen Ahnung was an Infos alles auf dem Chip der Karte steht, nur stand ich selbst schon mal doof beim Arzt weil ich denen versehentlich erst die alte Karte gegeben hatten und die mich daraufhin nicht behandeln wollten. Schließlich muss man ja nach § 15 Abs. 2 SGB 5 vor einer Behandlung seine Leistungsberechtigung durch die Karte nachweisen.
Und es ist zwar richtig, dass die Kassen auch nicht Versicherte wieder aufnehmen müssen, aber wenn er keine Beiträge bezahlt hat und abgemeldet worden ist, dann wäre ich mir nicht sicher ob er auch mit der "abgelaufenen"(?) Karte behandelt wird. Klar ist, er käme wieder in die KV rein keine Frage, aber ob man da nicht doch erst in Vorkasse gehen muss?