Krankenversichert bei Minijob?

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Versichert ist er schon, er könnte sogar seine Versicherungskarte benutzen. Seine letzte KV bleibt auch weiterhin für ihn zuständig, auch wenn die das in ihren Schreiben gern anders ausdrücken.


    Ist das so? Ich habe keinen Ahnung was an Infos alles auf dem Chip der Karte steht, nur stand ich selbst schon mal doof beim Arzt weil ich denen versehentlich erst die alte Karte gegeben hatten und die mich daraufhin nicht behandeln wollten. Schließlich muss man ja nach § 15 Abs. 2 SGB 5 vor einer Behandlung seine Leistungsberechtigung durch die Karte nachweisen.


    Und es ist zwar richtig, dass die Kassen auch nicht Versicherte wieder aufnehmen müssen, aber wenn er keine Beiträge bezahlt hat und abgemeldet worden ist, dann wäre ich mir nicht sicher ob er auch mit der "abgelaufenen"(?) Karte behandelt wird. Klar ist, er käme wieder in die KV rein keine Frage, aber ob man da nicht doch erst in Vorkasse gehen muss?

  • Du hast recht: Wenn die Karte abgelaufen ist (3 oder 4 Jahre, glaube ich steht drauf), gibts nichts mehr. Das ist aber nur ein formales Problem den Versicherungsstatus nachzuweisen.
    Selbst wenn der Arzt die Karte akzeptiert, freut sich dein Versicherungsunternehmen natürlich, deine aktuelle Anschrift zu bekommen und dir eine 24000eur-Rechnung (maximal) zu schicken. Du bist aber auf jeden Fall versichert (warst du ja die ganze Zeit) und die Versicherung kann dir die ärztliche Leistung nicht in Rechnung stellen, nur die Beiträge.
    Wenn du also keine Karte mehr hast, musst du vor deiner Mandel-OP erst zu deiner letzten KV gehen, dir einen Kostenübernahmeschein holen (dürfen die nicht verweigern, wenn feststeht, dass das wirklich deine letzte KV war), bei der Gelegenheit gleich die neue Plastikkarte bestellen und die Diskussion über ausstehende Beiträge der letzten 4 Jahre auf den Zeitraum nach deiner Genesung verweisen :)

  • Oh sch... hab ich ganz vergessen, meine Karte ist auch nicht mehr gültig. Bekommt man die eigentlich nicht automatisch sobald die abgelaufen ist?

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Eigentlich schon, wenn man nicht gerade beim Turnuswechsel in seiner "beitragsfreien" Zeit war. Vielleicht die Post nicht bekommen?


    Mir ist noch eingefallen: Wahrscheinlich wird es, wenn man bei der KV den Status eines nicht-beitragszahlenden Versicherten hat, keine Karte mehr geben, sondern die lassen denjenigen jedesmal, wenn er zum Arzt will, für einen Kostenübernahmeschein in die Filiale traben.


    Keine Ahnung, könnte ich mir aber vorstellen...

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Mir ist noch eingefallen: Wahrscheinlich wird es, wenn man bei der KV den Status eines nicht-beitragszahlenden Versicherten hat, keine Karte mehr geben, sondern die lassen denjenigen jedesmal, wenn er zum Arzt will, für einen Kostenübernahmeschein in die Filiale traben.


    Keine Ahnung, könnte ich mir aber vorstellen...


    Genau dahin zielte ja meine Frage, der TE kann zwar grds. in die KV zurück, wenn er aber morgen (ja ok oder am Montag ;) ) zum Zahnarzt geht und behandelt werden will muss dieser ihn nicht behandeln sondern kann auf die Vorlage eines Kostenübernahmescheins bestehen?

  • Richtig, es ist ja keine kostenlose Arztversorgung wie in anderen Ländern, sondern immer noch ein Versicherungsprinzip.
    Wenn die Karte also abgelaufen oder kaputt, oder nicht mit dem Ausweis übereinstimmend ist und es sich nicht um einen Notfall (was immer das ist) handelt, muss der Arzt ihn nicht behandeln.
    Die Kasse darf ihm den Versicherungsnachweis aber nicht verweigern, auch wenn er nicht zahlt und damit kann er dann zum Arzt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!