Krankenversichert bei Minijob?

  • Zitat

    Original geschrieben von Dr. P
    Erstaunlich ist auch, daß die Krankenkasse nicht vor Monaten auf den Wegfall des Versicherungsshutzes hingewiesen hat, normalerweise sind Krankenkassen sehr an Beiträgen interessiert.


    Ich wurde Rückwirkend von meiner Krankenkasse aus der Familienversicherung entlassen und musste mich selber versichern (verdienst lag im abgelaufenen Jahr über der Grenze für Familienversicherte Studenten). Als ich dann ein halbes Jahr später wegen irgendwas bei der Krankenkasse nachgefragt hatte erfuhr ich, dass ich trotz Überweisung des Jahresbeitrags nichtmehr bei ihr versichert sei.
    Ich hätte mich wieder bei der Familienversicherung anmelden müssen erfuhr ich damals. Die Krankenkasse hielt es nicht für nötig mir dies eigenständig mitteilen zu müssen. Und dass ich kein Einzelfall war erfuhr ich von Bekannten, denen es ebenso erging.
    Meine Meinung zu Krankenkassen ist seitdem sehr getrübt.

  • Zitat

    Original geschrieben von PhilipK-Obh
    Ich wurde Rückwirkend von meiner Krankenkasse aus der Familienversicherung entlassen und musste mich selber versichern (verdienst lag im abgelaufenen Jahr über der Grenze für Familienversicherte Studenten). Als ich dann ein halbes Jahr später wegen irgendwas bei der Krankenkasse nachgefragt hatte erfuhr ich, dass ich trotz Überweisung des Jahresbeitrags nichtmehr bei ihr versichert sei.
    Ich hätte mich wieder bei der Familienversicherung anmelden müssen erfuhr ich damals. Die Krankenkasse hielt es nicht für nötig mir dies eigenständig mitteilen zu müssen. Und dass ich kein Einzelfall war erfuhr ich von Bekannten, denen es ebenso erging.
    Meine Meinung zu Krankenkassen ist seitdem sehr getrübt.


    Bei mir hat das relativ gut geklappt. Nach Ende meiner Ausbildung hatte ich nach exakt 2 Tagen nach Ausbildungsende das Schreiben der AOK das ich nicht mehr versichert wäre und ich meine Karte zurückschicken soll.


    Ich denke mal, dass liegt glaub ich weniger an den Kassen als an den AG. Der AG muss einen ab und anmelden.... und manche lassen sich da wohl viel Zeit.... bei meinem letzten Minijob wurde ich 4 Monate nach Beschäftigungsende abgemeldet!!!


    PS @ TE: Hast Du von Deinem alten AG einen Wisch bekommen (nennt sich glaub ich An/Abmeldung zur Sozialversicherung), wo Du abgemeldet wurdest? Falls ja, guck mal zu welchem Datum Du abgemeldet wurdest.

  • Zitat

    Original geschrieben von silkiii
    Ich würde mir weniger über die 3 Monate gedanken machen.... Angenommen du brichst dir dein Bein, es muss Operiert werden, bleibst 1 Woche im Krankenhaus, und bist bestimmt 20 - 30.000 € los... Das würde mir mehr Sorgen bereiten :)



    Haben wir nicht seit dem letzten Jahr die gesetzliche Krankenversicherungspflicht für jedermann? Genaugenommen ist es doch jetzt ein Verstoss, keine KV zu haben, ob man nun arbeitet, selbständig ist, oder nur zuhause sitzt.
    So wie ich das mitbekommen habe, werden in einem solchen Fall nur Beiträge nacherhoben, wenn die nicht vollstreckt werden können, ist es auch egal.
    Aber erstmal versichert ist jedermann per Gesetz, vom Baby bis zum Greis.
    Ist etwa so wie in GB, nur komplizierter und dass man eben dort nichtmal Beiträge bezahlen muss (staatlicher Grundschutz für alle Bürger).

  • Ich werde mich jetzt in die Familienversicherung einbinden lassen. Das soll dann rückwirkend zum Ende der Ausbildung gelten.


    Einen Bescheid habe ich nicht bekommen damals, was nach der Ausbildung mit mir geschiet.


    Nur frage ich mich, angenommen ich gehe morgen zum Zahnarzt, und der behandelt mich, wird das dann schon über die Versicherung abgerechnet, oder muss ich das wirklich selber belchen?

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Da Du derzeit nicht versichert bist ist die Frage ob der Arzt Dich überhaupt behandelt, oder ob er nicht von Dir eine "Vorkasse" verlangt, die Du Dir nachträglich von der KK wiederholen musst wenn die Versicherungsmodalitäten geklärt sind.


    Wenn es gerade kein akuter Notfall ist muss er Dich auch gar nicht behandeln.

  • Versichert ist er schon, er könnte sogar seine Versicherungskarte benutzen. Seine letzte KV bleibt auch weiterhin für ihn zuständig, auch wenn die das in ihren Schreiben gern anders ausdrücken.
    Er sollte sich allerdings mal um die Beiträge sorgen, der Regelsatz für Leute ohne Einkommensnachweis (also "einfach so" versicherte) ist um die 250eur/Monat und die werden spätestens im Versicherungsfall nachgefordert (die Kassen handhaben das unterschiedlich mit dem Zeitraum).


    Das ist alles Nachzulesen in der "Gesundheitsreform 2006", im SGB V oder ganz kurzgefasst z.B. hier:
    http://www.gesundheits-weblog.…rungspflicht_far_alle.php


    Also alles nicht so schlimm, einfacher wäre es natürlich, wenn er mit dem Zahnarzt wartet, bis er wieder Beiträge zahlt.


    Korrektur: Es sind um die 500eur. Wer soll das denn zahlen, gerade wenn er nicht arbeiten geht?? Naja, ist ja auch egal, versichert ist man ja erstmal :)

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Haben wir nicht seit dem letzten Jahr die gesetzliche Krankenversicherungspflicht für jedermann? Genaugenommen ist es doch jetzt ein Verstoss, keine KV zu haben, ob man nun arbeitet, selbständig ist, oder nur zuhause sitzt.


    Das ist ein Irrglaube!
    Es besteht nur Versicherungspflicht, wenn Du in einem Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehst.
    Verdienst Du über dieser Grenze (also, mittlerweile 3 Jahre in Folge...), bist selbstständig oder sonstwas besteht grundsätzlich KEINE Versicherungspflicht!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Lies mal den Link in meinem Beitrag und/oder befasse dich mal mit der Gesundheitsreform


    Hier noch zwei Zitate aus dem genannten link, den Rest bitte selbst suchen...



    1. April 2007 - Ab diesem Tag gilt die Versicherungspflicht für ehemals Pflichtversicherte. Wer zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, muss unabhängig vom Zeitraum, in dem er nicht krankenversichert war, von seiner letzten Krankenkasse wieder aufgenommen werden.


    Achtung: Es handelt sich nicht um eine Darf- oder Kann-bestimmung, sondern um ein Muss. Wer es also versäumt, sich rechtzeitig anzumelden, wird rückwirkend finanziell in die Pflicht genommen!


    Wer den privaten Versicherungsschutz verlor, weil er die Beiträge nicht zahlen konnte, muss in jedem Fall aufgenommen werden. Können die Beiträge wiederum nicht gezahlt werden, kommt der private Versicherungsschutz nach zwei rückständigen Beiträgen und Mahnung zum Ruhen, bis die rückständigen Beiträge gezahlt wurden, aber auch wenn es zu Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder SGB XII kommt. Im akuten Behandlungsfall darf eine Leistungallerdings nicht versagt werden.

  • Danke, den Link brauch ich nicht - wir machen u.A. Lohnabrechnungen für Mandanten und bin deswegen ziemlich drin in dem Thema. Habe auch regelmäßig Schulungen bei den Krankenkassen, bzw. gebe Lohnschulungen.


    Es ist so, dass dich die letzt verischerte KK aufnehmen muss, das ist schon richtig, allerdings wenn Du dich dafür entscheidest, nicht versichert zu sein, dann ist das so.


    Sollte der Zahlungsfall eintreten, dann nimmt dich deine letzte KK auf (weil sies muss), und Du wirst Rückwirkend mit Beiträgen belegt.


    Wurde früher auch schon so gehandhabt, mittlerweile ist es festgeschrieben.


    Will heissen: Wenn Du dich nicht versicherst, und es passiert nix sparste Kohle, passiert was, haste trotzdem den Schutz.


    Und, btw., den Text, auf den dich Du beziehst hat damit nicht viel zu tun, hier wird von einer SV-Pflichtigen Beschäftigung ausgegangen, bzw. der Arbeitnehmer wird von der BBG überholt...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Na, sag ich doch :)
    Allerdings ist das juristisch und (auch vom Gesetzgeber so beabsichtigt) wirklich eine Krankenversicherungspflicht, derzufolge niemand in Deutschland mehr ohne Krankenversicherung ist. Mit dieser Versicherungspflicht wird ja auch die Nachforderung bis zur Verjährungsgrenze begründet, mit der man konfrontiert wird, wenn man sich nach Jahren ohne Beitragszahlung wieder mal mit den Bauchschmerzen bei der Kasse meldet.


    Das einzige dabei ist: Es gibt keinen Straftatbestand (genaugenommen kann ja auch keiner gegen das Gesetz verstossen - es ist ja jeder versichert) und der Gesetzgeber hat sich keine Gedanken gemacht, wo die paar armen Leutchen, die keinen geschlossenen Armuts/Einkommensnachweis über die letzten 4 Jahre vorlegen können (weil sie vielleicht bei Mutti zuhause gesessen haben und so auch kein Geld brauchten, oder der herumkrebsende kleine (schein)Selbständige) nun plötzlich die 24000eur hernehmen sollen (das ist aber nur ein zivilrechtliches Problem, versichert ist man trotzdem).
    Da hätte der Gesetzgeber noch irgendeine Begrenzung einführen sollen, aber ansonsten ist das schon ok.


    Der verlinkte Text bezieht sich schon auf Selbständige, oder eher auf bei Mutti wohnende Tagelöhner. SV-pflichtige kamen ja auch schon nach der alten gesetzlichen Regelung sofort wieder in die gesetzliche KV, sobald sie wieder abhängig beschäftigt und unter der Bemessungsgrenze waren, selbst wenn sie vorher privat versichert waren, für die hat sich am 1.4.2007 also gar nichts geändert.


    Aber das kennst du ja sicher alles...



    PS: Hier noch ein Link der Caritas, etwas übersichtlicher..
    http://www.caritas.de/45080.html

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!