rechtlicher Rat benötigt

  • also, ich hab mich entschlossen dem erstmal einen Breif zu schreiben. Natürlich werde ich ganz sachlich bleiben und ihm keine Gewalt o.ä. androhen (ich wäre ja auch schön blöd:rolleyes: )
    Naja mal sehen was wird. Ist zwar nicht meine ps2, aber ich fühl mich halt schuldig, da ich das für ihn quasi "organisiert" hatte.


    Zitat

    Wer eine Playse umbauen lassen will, damit er Raubkopien abspielen kann, dem geschieht es vielleicht mal ganz Recht, an einen "kleinen Gauner" zu gelangen


    natürlich wollte er damit nur in der Lage sein ,Sicherheitskopien zu spielen.:D ist doch klar:rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Wieso sollte hier keine Anzeige möglich sein? Anzeigen beziehen sich ja eher auf ein Strafverfahren, nicht auf ein Zivilverfahren. Hier könnte es sich doch um einen Betrug handeln. Dann wird das alles mal überprüft und ist aktenkundig. Dazu auf jeden Fall noch eine Sachbeschädigung der Playse und ggf. eine Unterschalgung des heilen Chips. Klingt zwar nach Pillepalle - aber im Gesetz steht nicht:" Wer eine fremde, bewegliche teure Sache......



    Naja, weil eben keine Straftat vorliegt. Und in Fällen ohne Straftat erstattet man eben keine Anzeige;) .


    Betrug: Wo soll denn der Betrug liegen? Wenn der Meisterschrauber normalerweise in der Lage ist einen Umbau vorzunehmen, hat er ja keine Täuschung vorgenommen. Außerdem sehe ich irgendwie keine nachteilige Vermögensverfügung.


    Sachbeschädigung: Dabei handelt es sich um eine Vorsatztat. Der Hobbybastler hat sich aber sicher nicht vor die PS2 gesetzt und gesagt "Ich löte mal eben eine PS2 zu Schrott". Es bleibt also höchstens eine fahrlässige Sachbeschädigung, die allerdings nicht strafbar ist.


    Unterschlagung: Um eine Unterschlagung begehen zu können, muß man sich oder einem Dritten eine fremde bewegliche Sache rechtsw. zueignen. Aber nur dadurch, dass man eine PS2 zerstört eignet man sich nicht einen heilen Chip zu.


    Fazit: Das klappt so nicht. Ich bleibe dabei, dass es sich nur um einen Schadensersatzanspruch auf zivilrechtlicher Ebene handelt. Die Idee die Eltern einzuschalten ist allerdings nicht schlecht. Besser wäre es aber aus taktischen Gründen, die Eltern beim ersten Versuch außen vor zu lassen, damit nicht vielleicht ein zahlungswilliger Jugendlicher von streitsüchtigen Eltern daran gehindert wird;)


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Zitat

    Die Idee die Eltern einzuschalten ist allerdings nicht schlecht. Besser wäre es aber aus taktischen Gründen, die Eltern beim ersten Versuch außen vor zu lassen, damit nicht vielleicht ein zahlungswilliger Jugendlicher von streitsüchtigen Eltern daran gehindert wird


    Jo so genau wollt ich das auch machen! Erst Brief an ihn und dann naja die anderen Möglichkeiten ausschöpfen. Eine andere MÖglichkeit wäre auch ihm damit zu drohen seinem neuem Betrieb (wo er grad als Auszubildender angefangen hat) zu stecken, dass zur zeit eine Anzeige wegen diversen Sachen in verbindung mit seinem alten Nebenjob gegen ihn im Gange ist. Das würde der Gute bestimmt nicht gut finden, da er ja auch noch in der Probezeit ist:D
    Aber zu solchen Mitteln werde ich erst greifen, wenn er auf andere Sachen gar nicht eingegehen würde...
    Gruss
    Haiko

  • *hust* Nötigung *hust*;)


    Wenn du damit drohst, die Anzeige dem neuen Arbeitgeber zu stecken, dann bitte bestenfalls mündlich und ohne Zeugen, ansonsten könntest du ganz leicht eine Anzeige wegen der Straftat, die ich oben zwischen den Hustenanfall geschrieben habe, bekommen.


    Nicht dass der Schädiger plötzlich die starke Position erlangt;)

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  • Hi
    Bist Du dir denn sicher, das Du die Playstation wieder bekommen hast, die Du ihm gebracht hast?
    Vielleicht hat er Dir ja ne andere (defekte) wieder gegeben! Man weiss ja nie. :)
    Dann müsste die Sache doch schon wieder anders aussehen, oder?


    Gruß Axel


  • Betrug: Vielleicht eine Täuschung über die Befähigung, einen solchen Umbau vornehmen zu können. Vermögen in Form der Playse oder des Geldes. Bedingter Vorsatz reicht ja, obwohl hier wohl 1. Grades



    Sachbeschädigung: Playse vorher heil, nun nicht mehr nutzbar durch kaputten Chip; ob bew. Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vorliegen, das kann ja ein Gericht entscheiden.


    Unterschlagung: Nunja, wenn ggf. Betrug oder so, dann wohl eh nicht;

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  • @ Crooks:


    Dann einigen wir uns einfach darauf, dass es zumindest nicht schaden kann, die Anzeige zu versuchen:)



    Und wenn man diesen Gedanken

    Zitat

    Bist Du dir denn sicher, das Du die Playstation wieder bekommen hast, die Du ihm gebracht hast?


    weiterverfolgt, sehe sogar ich ohne Probleme die Straftat:D

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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    @ Crooks:


    Dann einigen wir uns einfach darauf, dass es zumindest nicht schaden kann, die Anzeige zu versuchen:)
    Und wenn man diesen Gedanken
    weiterverfolgt, sehe sogar ich ohne Probleme die Straftat:D


    ;) Jau.
    Habe mal sone Studie gelesen (kann sein,dass es im Stern war), dass, je mehr Semester jemand studiert hat, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit (auch in Klausuren), dass er jemanden hinter Gitter bringen möchte (äh, komischer Satzbau....) :D
    Die haben wohl die gleiche Klausur im 1., 3., 5., 7. Semester gestellt :cool:

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  • Zitat

    Eine andere MÖglichkeit wäre auch ihm damit zu drohen seinem neuem Betrieb (wo er grad als Auszubildender angefangen hat) zu stecken, dass zur zeit eine Anzeige wegen diversen Sachen in verbindung mit seinem alten Nebenjob gegen ihn im Gange ist. Das würde der Gute bestimmt nicht gut finden, da er ja auch noch in der Probezeit ist

    Zitat

    Wenn du damit drohst, die Anzeige dem neuen Arbeitgeber zu stecken, dann bitte bestenfalls mündlich und ohne Zeugen, ansonsten könntest du ganz leicht eine Anzeige wegen der Straftat, die ich oben zwischen den Hustenanfall geschrieben habe, bekommen.


    Ja ne ist schon klar, dass ich ihm das nicht auf Papier geben werde. So blöd bin ich dann doch nicht. Ich bin grade dabei einen ganz sachlichen Brief aufzulegen, in dem ich ihn erstmal auffordere stellung zunehmen. Außerdem habe ich ihm über die Folgen(ob das jetzt stimmt oder nicht ist ja erstmal egal) , die enstehen könnten, falls er sich nicht irgendwie mit mir einigtaufgeklärt .
    Aber kann mir denn hier keiner ganz klar sagen, wie das rechtlich aussieht?
    Würde im Falle einer Verhandlung meine Rechtsschutzversicherung "einspringen" oder wie ist das?
    Also falls es eine Möglichkeit gibt ihn anzuzeigen, will der Typ bestimmt nicht, das es zu einer Verhandlung kommt, da seine Familie eher "sozial schwach" ist (das soll jetzt nicht abwertend gemeint sein, nicht das jetzt einer "zurückschlägt" ;) )
    Also Junge Anwälte hier bei TT wie ist das rechtlich? Oder gibt es bei sowas keine klare Regelung (so kommt es einem ja vor, wenn man die Argumente von DaFunk und Crooks hört)
    Auf jeden Fall erstmal Danke an Euch alle!:top:

  • Zitat

    Original geschrieben von haiko_fries


    Also Junge Anwälte hier bei TT wie ist das rechtlich? Oder gibt es bei sowas keine klare Regelung (so kommt es einem ja vor, wenn man die Argumente von DaFunk und Crooks hört)
    Auf jeden Fall erstmal Danke an Euch alle!:top:



    Weiß ja nicht, was Du für eine Rechtsschutz hast, aber bei "hinreichender Aussicht auf Erfolg" wird die wohl zahlen.
    Kannst doch ruhig schreiben, dass Du Dich mit Deinem Anwalt beraten hast und der meinte, Du sollst es noch einmal so versuchen, da es für beide Seiten der einfachere Weg sei (ruhig mit einem ausdrücklichen Hinweis auf mögliche Zeugen der Angelegenheit) - kannst Dir im Schreiben ja noch immer alle rechtlichen Schritte vorbehalten.
    Du machst das schon
    :top:

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