Keine Mahnung, sondern gleich Gerichtsvollzieher - ist das ok?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun.
    Wenn du Deine Rechnung nicht zahlst müssen die der Kohle eben hinterherrennen und das kostet Dich dann halt mehr.


    Wobei er aber nicht ganz unrecht hat. Als "normaler" Bürger hat man doch kaum eine Handhabe, wenn bspweise was nicht bezahlt wird von denen.


    Damals, Kindergeld beantragt, nach sagenhaften 3 Monaten (!!!) kam das Geld. Wurde zwar von Geburt an alles rückwirkend auf einen Schlag bezahlt, aber Du als normaler Bürger kannst Dir sowas nicht erlauben! Zahl Du mal 3 Rechnungen gleichzeitig, nur weil Du Dir denkst... ich spare mir 2 Überweisungen. So schnell kannste gar nicht gucken, wie die mit Mahnbescheiden und Pfändungen drohen.


    Anderes Beispiel:
    KfZ angemeldet, keine Woche später der Steuerbescheid mit Fälligkeit in ca 4 Wochen. Soweit, sogut. Mein vorheriges Auto abgemeldet. Abmeldung beim LRA Anfang November, Erstattung der Steuer Mitte Januar!!!


    So, wie kann man da als normaler Bürger vorgehen? Richtig, gar nicht. Denen eine Mahnung schreiben? Gerichtsvollzieher? Mahnbescheid?


    Und das ist das, was mich auch am meisten ärgert. Wenn die was zahlen müssen geht alles "smooth"... wenn der Bürger zahlen muss, gleich sofort mit Mahnbescheid.


    Das kann so nicht richtig sein.


    Das soll aber nicht heißen, dass man seine Rechnungen "verdrängt"....

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Danke!


    Ich hatte ob der Posts hier in diesem Thread (vor allem das von herbert1960) schon gedacht, dass jetzt hier alle Verhaltensgestört wären!


    Charlie


    Verhaltensgestört ist hier genau das richtige Schlagwort.


    Natürlich sollen die ihre offenen Forderungen beibringen! Wenn man daraus aber ein Geschäftsmodell, basierend auf die zunehmende Klammheit des Bevölkerungsdurchschnitts, entwickelt, und angesichts der Höhe der angesetzten Gebühren dies zu zusätzlichen Einnahmequellen führt, wird das normale Verhalten massiv gestört.


    Vergiss mal deinen IHK Beitrag pünktlich zu überweisen. Mahnung wird gespart, stattdessen der Service des Barabkassierens angeboten. Bei der Höhe der Gebühr könnte man dann fast mal meinen, dass ein nicht unbedingt gewollter BlowJob includiert sein müsse.


    Nene, in Zeiten von allgemeinen Zahlungsverzug konnte man mit genau diesem schon immer ordentlich Geld verdienen.



    Siemensanier


    ChickenHawk
    Hast du mal eine Rechnung an eine öffentliche Institution geschrieben. Da scheint es fast schon üblich zu sein, dass erst nach mehrmaligen Ermahnen gezahlt wird. Da hätte ich dann auch mal gerne das Recht auf meiner Seite, und würde mal einen BlowJob mit horender Gebühr anbieten :D


  • Ein bisschen krass formuliert, inhaltlich ok.


    :D

  • @ Charlie_D
    Ich wollte nur deutlich darauf hinweisen, dass ein Gebührenbescheid von der Stadt oder einem Amt wie ein vollstreckbares Urteil ist, mich das an Gutsherrenart erinnert und nicht mehr zur heutigen Rechtsauffassung passt.
    Durch einen Bürokraten sind schon Firmen in den Konkurs getrieben worden, z. B. durch ungerechtfertigte und hohe Steuernachzahlungen.


    @ Siemensanier
    @ Kanalratte
    Ihr habt recht, so sehe ich das auch. Der "kleine Mann" muß seinem Geld von Behörden ständig hinterherlaufen. :flop:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Wahrscheinlich bleiben die stur, denn ein Beamter darf nichts annehmen, auch keine Vernunft! :flop:


    Doch doch, darf nur nicht mehr wert sein als 25€ :D

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Der "kleine Mann" muß seinem Geld von Behörden ständig hinterherlaufen. :flop:


    Das ist in der Tat so und wenn ich sehe, wie schnell die Finanzämter mittlerweile Kontopfändungen veranlassen, dann ist da definitiv ein Ungleichgewicht. Aber das eine Unrecht kann ich nicht mit einem anderen entschuldigen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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