Hallo,
ist das eigentlich so rechtens, dass man ohne Mahnung gleich den Gerichtsvollzieher schicken kann? Ich hab meine Müllgebührenrechnung verdrängt und hatte heute gleich nen Zettel vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten und muss 26€ zusätzliche Gebühren zahlen. Ist das so rechtens? Ich dachte immer, man muss den Schuldner immer zuerst mahnen bevor man den Gerichtsvollzieher schicken kann?!
Keine Mahnung, sondern gleich Gerichtsvollzieher - ist das ok?
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Also Mahnen muss man nicht, wenn auf der Rechnung steht, dass der "Kunde" nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät. Aber vor einen Gerichtsvollzieher muss eigentlich ein Mahnbescheid beantragt werden. Daher wundert mich das ein wenig...
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Ich denke das es sich dabei nicht wirklich um einen Vollzug durch den Gerichtsvollzieher handelt, sondern ass wohl die Müllabfuhr einfach eine Mahnung durch Postzustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher.
Bevor es aber mit kostenpflichtigen Mahnungen losgeht, wäre aber eine kostenlose Zahlungserinnerung schon üblich.
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Also nicht dass ich da was verwechsle, ein Gerichtsvollzieher ist doch ein Vollstreckungsbeamter? Der hat mir nur son Zettel mit einem Überweisungsträger in den Briefkasten geworfen, mit dem Vermerk ich solle mich dringen mit ihm in Verbindung setzen.
Des weiteren steht auf dem letzten Schreiben des Entsorgungsbetriebes, dass man binnen einem Monat Widerspruch einlegen kann, dass aber am Fälligkeitsdatum (sofort) nichts ändert. -
Zitat
Original geschrieben von Martyn
Bevor es aber mit kostenpflichtigen Mahnungen losgeht, wäre aber eine kostenlose Zahlungserinnerung schon üblich.Üblich ja, und auch Kundenfreundlich... Aber nicht gesetzlich vorgeschrieben...
Wenn es eine "Mahnung" ist, darf die meines Wissens nach nicht so ausfallen - 5-10 €. Nur bei einem Rechtsanwalt (und teilweise auch Inkasso-büros) darf sie höher sein. Aber soetwas ist es ja nicht gewesen. -
Ist die Müllabfuhr kommunal geregelt?
Dann war es wahrscheinlich auch kein Gerichtsvollzieher sondern ein kommunaler Vollstreckungsbeamte. Leisten sich mittlerweile viele Kommunen. Da er als Lakai ein warer Goldesel für diese sein kann. Siehe die 26€ Gebühr.
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Zitat
Original geschrieben von Siemensanier
Da er als Lakai ein warer Goldesel für diese sein kann. Siehe die 26€ Gebühr.Und das ist so rechtens?
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Wenn die Müllgebühren von der Stadtverwaltung kommen, ist der Bescheid wie ein vollstreckbares Urteil anzusehen. Die Stadt darf sich in unserem angeblichen "Rechtsstaat" tatsächlich nach Gutsherrenart verhalten. :flop: :flop:
Wenn die Müllgebühren nicht gerechtfertigt sind, mußt Du dagegen klagen und gleichzeitig die Aussetzung der Vollstreckung beantragen. Sonst kann der Gerichtsvollzieher trotz Deines Widerspruches vollstrecken und evtl. Dein Konto pfänden. :flop:
Ich habe mal eine TV-Bericht dazu gesehen und mußte mich danach erst mal beruhigen! Da ging es um mehrere tausend Euro unberechtigte Erschließungsbeiträge, die innerhalb zwei Wochen an die Stadt zu zahlen waren. Gleichzeitig wurde mit der Vollstreckung gedroht! :flop:
Wenn Deine Müllgebühren berechtigt sind, solltest Du schnell bezahlen und evtl. bei der Stadt das Erlassen der Gebühren auf Kulanz beantragen. Wahrscheinlich bleiben die stur, denn ein Beamter darf nichts annehmen, auch keine Vernunft! :flop:
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Wenn es wirklich ein Vollstreckung war, sollte man schon der Vollstreckung wiedersprechen (aber die Forderung trotzdem bezahlen).
Wie es sich mit Bescheiden verhält kann ich jetzt nicht sicherlich sagen, aber ein rechtskräftiger Mahnbescheid würde z.B. in der Schufa landen, und deshalb sollte man nicht den Mahnbescheid begleichen, sondern den Mahnbescheid wiedersprechen, und eine Einigung ohne Mahnbescheid herbeiführen.
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Die böse böse Stadt aber auch. Was können die eigentlich dafür, dass der TE seine Rechnung "verdrängt" hat?
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