Eteleon Abzocke

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Subjektiv absolut nicht"



    ja - weil konkret bei mir die vergangenen jahre nie etwas anders gelaufen ist wie es das Angebot auf der Seite dargestellt hat.



    aber wie geschrieben: das ist rein subjektiv aus meiner Sicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von wesleysnider
    sry das ich das Thema hier push aber ich ahbe ein riesen problem und bitte um Rat


    so ich schreib einfach was passiert ist


    ich habe mir vor ca. 6 wochen 2x Handys + Simkarte + DVD player bei Eteleon bestellt als die Ware da war habe ich die Simkarte raus genommen um das Handy zu testen da mir das komplette Paket nicht gefallen hat habe ich es nach 2 tagen zurück geeschickt jetzt habe ich ne Mahnung bekommen das ich die Simkarte und ein Handy bezahlen muss ca 47€ weil ich diese Zwei dinge benutzt habe obwohl ich nur das Handy eingeschaltet habe sonst nichts da meine Mutter die Mahnung gesehn hat hat sie die Rechnung bezahlt ich wollt jetzt wissen soll ich es zurück buchen und die sache vergessen ? danke!!


    Zurückbuchen, gegen Mahnungen Widerspruch einlegen, sich Kontaktaufnahme verbitten und auf den Rechtsweg verweisen. Sollte ein Mahnbescheid kommen, widersprechen. Passiert sowieso nichts...



    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ja, vergessen. Kassier es als Lehrgeld ab. Du kannst gern dein Recht erstreiten und dir tagelang Sorgen machen, aber vergiss es. Eteleon ist leider ein unseriöser Anbieter. Außerdem hat es schon die Mami bezahlt...


    Sollte die Kohle schon weg sein, sicher der stressfreiere Weg....

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    da meine Mutter die Mahnung gesehn hat hat sie die Rechnung bezahlt ich wollt jetzt wissen soll ich es zurück buchen


    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Zurückbuchen,


    das dürfte vollkommen unmöglich sein - sofern der Betrag schon bei der Zielbank angekommen ist.
    und die Zielbankführt ohne Gerichtsbeschluss dann sowieso nichts aus (ist ja so betrachtet korrekt, denn sonst könnte jeder solche Dinge einfach so durchführen)


    das Geld ist also ohne den Aufwand vor Gericht nicht wiederzuholen.



    oder durch die Komunikation mit dem vertragspartner - den Vorfall schildern und meist wird ja mindestens etwas kulant reagiert.
    bei eteleoin heisst es allerdings:
    eteleon



    Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.



    darauf wird ja der Betrag mit dem Wertersatz begründet - wie das nun konkret ausschaut kann natürlich nur eteleon und wesleysnider beurteilen.

  • Zitat

    Original geschrieben von spunk_007
    eigentlich eine gute Lehrstudie: denn der Betrag ist ja im Vergleich zu den tricksenden Banken und Versicherungen gering.
    und auch da geschieht exakt dasselbe.


    Erzähl mal, gern auch pn.


    Gruß Marco

  • danke leute also habe ich richtig gehört fals ich die möglichkeit habe das Geld zurückzubuchen sollte ich das tun und die Briefe ,Mahnungen von Eteleon ignorieren aber was passiert wenn sie mit dem Anwalt kommen ?? ich habe ja die Simkarte raus genommen aber nicht Telefoniert... achja der Betrag wurde vor 5-6 Tagen bezahlt da kann ich ja es zurückzubuchen

  • Zitat

    Original geschrieben von wesleysnider
    da kann ich ja es zurückzubuchen


    eben nicht - das kann nur in Zusammenarbeit der Hausbank innerhalb weniger Stunden geschehen.
    bei online-Geschäften ist dies garnicht mehr einfach möglich, denn der Vorgang liegt das nicht im System der Hausbank sondern bei einem zentralen System des Bankenverbundes

  • Zurückbuchen wird nur gehen, wenn es per Einzugsermächtigung abgebucht wurde oder die Zahlung kurzfristig erfolgte und storniert werden kann, der Zug ist abgefahren,leider :(

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Erzähl mal


    Banken: es werden Kredite angeboten die dargestellten Kosten liegen in der wirklichen realität allerdings höher durch Verpflichtungen zu weiteren Verträgen
    es werden Geldanlagen angeboten die versprochenen Leistungen sin allerdings mit dem Zusatz, dass diese anders sein können
    Versicherungen: es werden leistungen verspriochen die im Erlebensfall durch waghalsige Begründungen nicht erbracht werden. mögliche gerichtliche Einigungen dauern Jahre oder sind auch mit dem Zuatz die Ausführung zu Beschleunigen in form eines Vergleiches möglich bei dem die Leistungen allerdings keinen bezug zum erwarteten haben
    es werden


    gerasde bei diesen beiden Vertragspartnern sin die Beträge ungleich höher als jede ochso waghalsige Bude im Bereich Mobilfunk/Internet oder zeitschrift. so gesehen lernt man hier also durch Kleinigkeiten wie es im richtigen Leben eben so läuft.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Zurückbuchen wird nur gehen, wenn es per Einzugsermächtigung


    auch heirbei gibt es eine oft übersehene Schwachstelle.


    sofern es sich bei der Lastschrift um einen sog. Abbuchungsauftrag handelt ist eine Rückbuchung nicht möglich.


    immer nachschauen - viele bruchbuden verwenden eben genau dieses System um vor rückbuichungen nicht überrascht werden zu können.



    die Version bei der eine Rückbuchung (nein, nicht nur 6 Wochen, sondern bei unberechtigten sogar unbegrenzt!) möglich ist muss sich Einzugsermächtigung nennen.


    beides wird um den kunden zu verwirren als Lastschrift bezeichnet.

  • Zitat

    Original geschrieben von wesleysnider
    und bitte um Rat


    Die Abbuchungs-/Einzugsermächtigungs-/Überweisungsgeschichte ist ja schon geklärt...


    Daher von mir noch:


    Entweder:


    1. Mami danken, daß sie das Problem schon aus der Welt geschafft hat


    oder


    2. Mami mal auf die Finger klopfen, daß sie Deine Post unangetastet läßt...


    ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!