ZitatOriginal geschrieben von maus0019
Ich würde anzeige erstatten, hast ja nix zu verlieren
Ich würde es einfachauf sich beruhen lassen, schließlich wollen die ja was von dir, oder!?
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ZitatOriginal geschrieben von maus0019
Ich würde anzeige erstatten, hast ja nix zu verlieren
Ich würde es einfachauf sich beruhen lassen, schließlich wollen die ja was von dir, oder!?
ZitatOriginal geschrieben von eisi
Ich würde es einfachauf sich beruhen lassen, schließlich wollen die ja was von dir, oder!?
Na tolle Idee, damit der Laden weiter so arbeiten kann und die Leute übern Tisch zieht..... :confused: :confused: :eek: :eek:
ZitatOriginal geschrieben von maus0019
Na tolle Idee, damit der Laden weiter so arbeiten kann und die Leute übern Tisch zieht..... :confused: :confused: :eek: :eek:
Wenn die Leute darauf reinfallen und bezahlen ok, dann geht "deren Masche" auf.
Und das das ganze mindestens moralisch verwerflich ist ist auch klar!
ABER: wo ist der Fehler sich zu informieren was wie an der Sache ist (z.B: eben hier) und dann einfach nicht zu reagieren? Wär mir einfach zu blöd. Wenn ich mir meiner Sache sicher bin reagier ich erst wenn Post vom Amtsgericht kommt...! :top:
Was mich aber generell nun interessiert: 14.03. - 26.03. sind ja keine 14 Tage. Wenn in dieser Zeit gekündigt wäre, dann würde es doch trotzdem nicht innerhalb der Widerrufsfrist fallen, oder? (Denn eine Kündigung ist rechtlich gesehen etwas anderes als ein Widerruf, oder?
-> Ab zum Verbraucherschutz und andere Menschen somit davor warnen.
Das wäre auch mein Vorschlag...
Bislang hab ich keine Antwort von denen...
Hab grad mal auf die eteleon-Seite geschaut und mich mit meinem alten Login-Daten eingelogt und siehe da:
Mein letzter Kauf datiert auf Januar... Meine letzte Klarmobil-Kündigung datiert auf März... ist wohl ein bischen mehr als 14 Tage...
Ich kann den Mist sogar beweisen...von daher können dich mich mal gerne haben-sollen die doch schreiben was sie wollen...
ich werde auch abgeszockt!
Hallo Ihr lieben!
bei mir fast dieselbe Masche:
1. vor wenigen Tagen ein Klarmobil paket bestellt
2. nun eine Mahnung über eine Rechnung aus März (35€) ohne das ich im März irgendetwas bestellt hatte
ich habe also geschrieben dass ich nie diese Rechnung erhalten habe und nun diese Kackfreche Antwort:
Am 17. November 2008 10:19 schrieb eteleon Customer Service <info@eteleon.de>:
Sehr geehrter Herr XXX,
Sie haben Ihre klarmobil-Karte an klarmobil zurückgeschickt und Ihren Vertrag
widerrufen.
Das bei uns bestellte Angebot haben Sie erhalten.
Wir müssen Ihnen daher je widerrufener klarmobil-Karte 35 Euro in Rechnung
stellen. Beiliegend erhalten Sie Ihre neue Rechnung.
Alternativ besteht die Möglichkeit, eine neue klarmobil-Karte zu aktivieren.
Sollten Sie dies wünschen geben Sie uns bitte Bescheid. Mit Aktivierung einer
neuen klarmobil-Karte ist die Rechnung hinfällig. Sollte keine neue Aktivierung
möglich sein bleibt die Rechnung bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Ciddio
Daher meine Frage an Euch wollen wir gemeinsam / Zeitgleich etwas gegen eteleon unternehmen?
Würden mehrere von Euch sagen wir nächste Woche Anzeige erstatten?? Ich wäre dabei, denn das sind (zumindest) bei mir völlig unberechtigte Forderungen!
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
Der Vertrag wurde am 14.03.2008 aktiviert und am 26.03.2008 gekündigt. Somit ist der Vertrag innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen worden.
Die Firma bestätigt hier ausdrücklich die Kündigung vom 26.03.2008.
Deren Deutung, eine Kündigung innerhalb von 14 Tagen sei ein Widerruf ist eine TatsachenBEHAUPTUNG.
Widerruf und Kündigung sind nicht zu vermischen. Der Widerruf verhindert im Fernabsatz rückwirkend das Zustandekommen eines Vertrages. (Formal kann der Kunde von seinem Recht Gebrauch machen seine Willenerklärung/Antrag zurückzuziehen.)
In diesem Fall kam jedoch der Vertrag zunächst zustande. Dies ist auch aus der Kündigungsbestätigung ersichtlich. Hier wird einfach versucht durch die Umdeutung auf einen Widerruf eine andere Rechtssituation herzustellen:
Bei einem Widerspruch hätte der Kunde eine Leistung (Handy & Co) ohne rechtlichen Grund (Vertrag) erlangt und wäre zur Herausgabe (alternativ Kompensation) verpflichtet.
Ich hoffe jetzt geht einigen ein Licht auf...
OT: Ich habe heute noch was anderes zu tun, sonst hätte ich die Passagen aus dem BGB hinzugefügt.
ähm ich dachte Handyverträge kann man nicht mehr wiederrufen( Ich mein die 14Tage wiederrufsfrist) wenn man sie mal benutzt hat?
Hab übrigens zur zeit das selbe Problem miot dem Laden
Gruß
Ich frage mich wirklich wie groß die reelle Zahl der Betroffenen ist...
:mad:
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