Nur Telekom Festnetz?

  • Hallo.
    Mein Vermieter hat scheinbar mit der Telekom und dem Kabelanbieter ein Vetrag am laufen, dass ich nur von der Telekom einen Telefonanschluss legen lassen darf (also mit Festnetz von denen holen muss) und beim Kabel auch nur den einen Anbieter nutzen darf. Ist sowas rechtens?


    Ich weiß, gehört nicht 100% hier rein, aber vielleicht kennt sich ja doch jemand damit aus.

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  • Kurz gesagt, Telefon nein, Fernsehen ja. Fernsehen gibts i.d.R. auch nur einen im Gebiet, denn es gibt nicht freie Anbieterwahl in dem Bereich, so daß sich das erübrigt, es seihe denn, man "darf" eine Sat Anlage installieren.

  • Hm und woher weißt Du, dass er das mit dem Telefon nicht darf? Finds ganzschön bescheiden.

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  • Naja, beim Mietvertrag wurde ich ja darauf hingewiesen, dass ich nur den einen Kabelanbieter nehmen darf. Fand ich schonmal dumm, aber interessiert mich nicht so, weil mir TV nicht so wichtig ist. Ich komme auch gut ohne aus. Beim Internet wollte ich mir GMX DSL bestellen. Die meinten dann aber, dass sie doch nicht durchkommen und ich mir erst einen Festnetzanschluss von der Telekom machen lassen muss und dann deren DSL dazu buchen könnte ... wollte ich aber nicht, da kann ich gleich die teure Telekom nehmen. Dann wenige Tage später lese ich in der Mitgliederzeitung der Vermietergesellschaft, dass wie gesagt nur der eine Kabelanbieter und der eine Telefonanbieter gehen bzw. genutzt werden dürfen.

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  • ohne jurist zu sein: das ist quatsch. allerdings will der kabelanbieter bei mehrparteienhäusern erst einen vertrag mit dem verwalter, bevor er einen einzelnen mieter / eigentümer als kunden annimmt. sowohl bei telefonie als auch bei dsl nutzen die meisten anbieter ohnehin das netz der telekom. dir nur verträge mit bestimmten anbietern zu erlauben, greift unzulässig in deine rechte (und auch in deinen bestimmungsgemäßen gebrauch der mietsache) ein. einen anschluß- und benutzungszwang können nur kommunen z.b. für ihre abwasserleitungen verhängen. selbst zu der frage, ob eine gemeinschaftsantennenanlage das verbot einer schüssel auf dem balkon zulässig macht, gibt es gerichtsentscheidungen in deinem sinne.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Danke für die Info. Ich denke ich werde erstmal mit dem Vermieter sprechen, auch wenn da nicht viel bei rum kommen wird.

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  • Mit dem Fernsehen ist das nicht so einfach. Wenn das Netz KDG gehört, dann kann kein Kabel BW zum Beispiel einen Anschluß bereit stellen. Das ist hier nicht wie beim Telefonnetz geregelt. Denn schon rein technisch geht das nicht, über ein Fernseherdkabel vor dem Haus 2 Anbieter bereit zu stellen. Und wenn es einen Gesamtvertrag gibt, wo das Fernsehen in der Miete ist, dann ist das so. Dann hilft nur eine Sat Anlage. Aber mit Einschränkungen, denn der Mieter darf nicht aus optischen Gründen einfach mal einen Meterteller auf die Staßenseite schrauben. Balkon stellen - kein Thema, aber nicht im Sichtbereich.


    Ob nur Telekom "geht" ist auch ne andere Frage. Denn es gibt nun mal Gebiete, da wird zwingend der T-Com Anschluß benötigt, auf den dann der Fremdanbieter aufgesetzt wird mit DSL. Das hat aber nichts mit Verboten zu tun, sondern ist rein technisch bedingt.


    edit - weil ich gerade davon hörte


    1&1 wirft auf senem Verfügbarkeitscheck IMMER verfügbar ohne T-Com aus. Was schlicht gelogen ist. Somit ist GMX - das ist 1&1 - nur mit T-Com möglich. Ich würde von diesem Anbieter zwingend sowieso die Finger nehmen!

  • Also wie schon viele schrieben gibt es Gestattungsverträge welche in manchen Wohnanlagen schon mal 10 Jahre betragen können. Dann hat der Kabelanbieter die Kabel im Haus modernisiert und dafür sich ein "Gebietsschutz" erkauft.


    Im Telefonsegment ist das sehr selten und meinens Wissen gibt das bei der T-Com nur bei Neubauten, das man z.B. den ersten Telefonanschluss in einem Neubau von der T-Com holt und dafür die Erschließungskosten geringer bis kostenlos sind.


    Es kann in manchen Gebieten gut sein, dadurch das Bitstream noch nicht 100% durch ist, das man erst ein DTAG Anschluss braucht um diesen dann über Bitstream zu übernehmen.


    Was Dein Vermieter meint ist T-DSL R, welches so langsam aus der Mode kommt.


    Gruß


    Kaweh Jazayeri

    MfG
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