Kabel Deutschland will in Wohnung

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise


    Die Nutzung der Ware trotz der offensichtlichen Tatsache dass Du sie nicht bestellt hast kann Dir durchaus als Annahme ausgelegt werden - die reine Aufbewahrung und Nichtmeldung hingegen nicht - da hast Du schon recht aber gerade deswegen hinkt der Vergleich denn Du nutzt die Dienstleistung ja in unserem (selbstverständlich theoretischen ;)) Fall!


    Eine Annahme durch Nutzung wird von §241a ausgeschlossen. Dies würde den Sanktionscharakter der Norm unterlaufen. (Falls Unternehmer/Verbraucher).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!