Handy gekauft, beim gleichen Händler unterschiedliche Preise, Einspruchssrecht?

  • Hallo,
    habe bei einem Ebayhändler ein Handy gekauft, jetzt fiel mir leider zu spät auf, dass er es auch anbietet (der gleiche Lieferumfang, das gleiche Gerät) für 10 Euro günstiger, habe ich Einspruchsrecht? Das er mir den selben Preis gibt?


    Vielen Dank für Tipps....

  • Evtl. zahlt er dir was zu einer neuen Brille dazu...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • *lol*


    Glaubst du, du bekommst bei Ebay die Tiefpreisgarantie der Stadt wie bei einem bekannten großen Elektronik-Markt?


    Händler haben Ihre Angebot bei Ebay häufig so eingestellt - wer ernsthaft an dem Artikel interessiert ist und sich deshalb auch etwas informiert, sollte das allerdings auch erkennen können.


    Außerdem hab ich ja auch nicht das Recht einen Betrag zurückzufordern, wenn der Artikel gestern noch 3,- teurer war. Klappt ja an der Tanke auch nicht :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Evtl. zahlt er dir was zu einer neuen Brille dazu...

    ... oder überhaupt zu einer Sehhilfe. :)

  • Wegen 10 Euro verstehe ich nicht ganz, dass du dir so einen Stress machen willst. Ich meine gut, falls du jetzt 12 Euro für das handy bezahlt hast, er es aber auch für 2 Euro anbietet, dann sind die 10 Euro schon ein großer Unterschied, aber ansonsten ist das (meiner Meinung nach) unnötiges Nervenzerbrechen

  • 10 Teuro sind 10 Teuro, und das ist für viele Menschen eine Menge Geld. Ich würde das nicht so abtun als ginge es hier nur um Peanuts. Ein Hartz IV-Empfänger muss sich davon 3 Tage lang ernähren... Der kauft sich dann zwar wahrscheinlich kein Handy, aber es geht mir darum klar zu machen dass diese "Sind doch nur 10 Euro"-Einstellung wohl nicht das Gelbe vom Ei sein kann.


    Aquarium, hier wirst du letztlich keine Lösung bekommen. Frag' den Händler doch einfach wie es zu diesem Preisunterschied kommt und dass du jetzt natürlich das Gefühl hast zu teuer gekauft zu haben... Aber bleib' höflich, das öffnet fast immer mehr Türen als wenn man unfreundlich auftritt.


    Wenn du die Ware noch keine 14 Tage hast, wärst du laut Fernabsatzgesetz noch im Rahmen der Rücksendemöglichkeit. Ein Hinweis darauf, dass du die Ware auch zurückgehen lassen und preiswerter neu bestellen könntest, sollte dem Händler klar machen dass es auch einfacher geregelt werden kann... ;)

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • einfach mal den Händler ansprechen, ob er kulanterweise den günstigeren Preis einräumt? auf so eine einfache Lösung kommt hier keiner oder? :D
    lieber mal nen Thread aufmachen.......... :rolleyes:


    Herr schmeiss Hirn vom Himmel.

    Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.


    -Douglas Adams-

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