Hallo zusammen,
am 2. Mai 2008 habe ich einen Gebrauchtwagen bei einem Citroen-Vertragshändler gekauft. Am 1. November stellte ich Feuchtigkeit im Fußraum fest. Am Montag, 3. November war ich dann damit gleich bei der nächstgelegenen Vertragswerkstatt (ich bin mittlerweile ca. 500km weg von dem Ort des damaligen Kaufes gezogen...)
Mittlerweile wurden Türdichtungen und Karrosseriestopfen getauscht. Laut der ausführenden Werkstatt gabs zumindest zu den Türdichtungen auch eine Meldung von Citroen, dass diese "schnell" mal undicht werden.
Ebenfalls am Montag habe ich schon beim Händler, bei dem ich das Auto gekauf habe, angerufen. Er ließ durchblicken, dass er sich evtl. "aus Kulanz" an den Reparaturkosten "beteiligen" würde.
Meine Fragen, an alle die sich damit auskennen:
Bin ich auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen?
Ich habe den Fehler innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung festgestellt. Konnte aber erst nach Ablauf dieser 6 Monate zur Werkstatt (wegen Feiertag und Wochenende). Gilt da schon die umgekehrte Beweislast?
Gilt die Gewährleistung überhaupt für "Dichtungen"? Ist es von Bedeutung, dass der Hersteller wohl schon auf Probleme mit der Türdichtung hingewiesen hat?
Und: habe ich überhaupt einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer, wenn ich bei einem anderen Vertragshändler reparieren lasse (gezwungenermaßen...)?
Danke euch!