schaue ich heute abend zuhause. Habe die Belege jetzt nicht dabei
Frage zu Wandlung / Garantie nach einem Jahr etc. - mal was ganz neues ;)
-
-
-
hast du mit nem einfachen angestellten gesprochen, oder schon mit dem abteilungsleiter..?
-
bisher nur mit einem Angestellten. Sollte sich nach der aktuellen Reklamation keine Besserung zeigen, wäre der Vorgesetzte der nächste Schritt.
-
meine erfahrungen mit den abteilungsleitern war immer (in 6 fällen) positiv, sei es beim handeln, umtausch oder reklamationen, deswegen kann ich das immer empfehlen, wenn die "einfachen" angestellten sich quer stellen...
-
Es ist bei sowas halt immer wichtig, ein den Umständen entsprechendes Auftreten an den Tag zu legen. Wenn man - wie es im vorliegenden Falle höchstwahrscheinlich der Fall sein wird - lediglich auf eine Kulanzleistung hoffen kann, rein rechtlich gesehen aber auf verlorenem Posten steht, dann bringt es nichts, unhöflich zu werden, mit irgendwas zu drohen o.dgl.. Mit einer (angemessenen) Portion Demut und etwas Arschkriecherei kommt man vermutlich deutlich eher zum Ziel.
-
es kann ja eigentlich nicht sein, dass ich nach nicht mal einem Jahr Demut zeigen muss, damit ich ein einwandfreies Gerät erhalte, wofür ich mal 400€ bezahlt habe
-
Naja also hier zu sagen, er wäre rechtlich auf verloreren Posten, triffts ja wohl auch nicht so ganz.
-
Doch, das trifft es durchaus. Es sei denn, der MM hätte die bisherigen Reparaturen tatsächlich im Rahmen der Gewährleistung abgewickelt (was ich nicht glaube), oder avalox kann noch nachweisen, dass die Fehler bereits von Anfang an da waren (was ja nicht der Fall ist, wie er auch selbst sagt).
avalox: Naja, dafür kann allerdings der MM nichts. Er hat Dir ein Gerät verkauft, welches zunächst problemlos funktioniert hat. Er haftet als Verkäufer eben nunmal ausschließlich für Fehler, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Alles andere ist freiwillige Herstellergarantie. Insofern - wenn Du vom MM was willst, dann wäre es schon durchaus ratsam, sich so zu verhalten, wie von mir angeregt. Aber das ist natürlich Dir überlassen.
-
hier hat einer ein ähnliches problem:
http://www.hifi-forum.de/index…ead=10155&back=&sort=&z=1und hier die seite von sony zur garantie:
http://www.sonydeutschland.de/…e/garantiebedingungen.pdf -
habe die belege jetzt hier
auf dem ersten steht:
Reparaurrechnung Nr.:xxxx
Anspruch aus gesetzlichem Liestungsstörungsrecht oder Herstellergarantie: Herstellergarantie
auf dem zweiten steht (der, wo das Gerät unrepariert zurück kam):
Reparaurrechnung Nr.:xxxx
Anspruch aus gesetzlichem Liestungsstörungsrecht oder Herstellergarantie: Marktkulanz
Reklamation aus (Nr. des ersten Belegs)
was auf der dritten steht kann ich grad nicht sagen, weil der noch im Auto liegt
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!