Frage zu Wandlung / Garantie nach einem Jahr etc. - mal was ganz neues ;)

  • naja, leider geht sie einfach nur mir nichts dir nicht aus. Keine Fehlermeldungen. Das lässt sich dann auch nicht absehen. "Piep" -> aus. Danach ist dann einfach die rote Lampe an, als wäre sie normal im Stand-By

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Was mich wundert: kann man es nicht direkt an Sony senden statt an MM?


    Ist das nicht der Link hierfür?


    Reparatur Link



    ja, aber ich wollte den Weg über den Händler gehen, damit es nachher nicht heisst, "sie haben die Garantieabwicklung nicht über uns (MM) gemacht, jetzt müssen wir den kompletten weg (3 mal einsenden usw.) noch mal gehen".


    Sowas hatte ich schon mal, weil ich den Händler umgangen hatte und direkt mit dem Hersteller geredet hatte

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    , "sie haben die Garantieabwicklung nicht über uns (MM) gemacht, jetzt müssen wir den kompletten weg (3 mal einsenden usw.) noch mal gehen".


    Da liegt bereits der Hase im Pfeffer: Als was liefen die "Reparaturen"? Auf Gewährleistung seitens MM oder als Garantieleistung von Sony?


    Wenn es um Garantieleistungen ging kannst Du dieses Ping-Pong-Spiel solange spielen bis Sony sagt sie machen nichts mehr, eine "nach 3 mal neu oder Rücktritt" Regelung gibt es für Garantieleistungen nicht da allein der Hersteller die entsprechende Garantie formuliert.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Da liegt bereits der Hase im Pfeffer: Als was liefen die "Reparaturen"? Auf Gewährleistung seitens MM oder als Garantieleistung von Sony?


    Mal eine blöde Frage, aber ist das nicht egal? Ich als Kunde gehe zum Händler wg. der Gewährleistung. Wie der Händler damit umgeht, hat mich doch nicht zu interessieren oder sehe ich das falsch?


    Hatte vor längerem ein Gespräch mit einem Anwalt, wg meinem E90, das zurückkam, ohne dass was gemacht wurde. o2 hat mich zum Nokia-Shop geschickt und die wollten Geld von mir, damit die es zu Nokia direkt schicken. Ich meine mich erinnern zu können, dass es keine Rolle spielt, ob ich es direkt über den Hersteller mache oder über den Händler, kann mich aber auch täuschen..

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Da liegt bereits der Hase im Pfeffer: Als was liefen die "Reparaturen"? Auf Gewährleistung seitens MM oder als Garantieleistung von Sony?


    Wenn es um Garantieleistungen ging kannst Du dieses Ping-Pong-Spiel solange spielen bis Sony sagt sie machen nichts mehr, eine "nach 3 mal neu oder Rücktritt" Regelung gibt es für Garantieleistungen nicht da allein der Hersteller die entsprechende Garantie formuliert.


    Ich würde mal salopp sagen, dass kann der Kunde doch nicht durchblicken? Die Tatsache, daß er sich an den Händler gewandt hat, bei dem er das Gerät erstanden hat, der also durch Kaufvertrag an die gesetzl. Gewährleistung gebunden ist, impliziert doch die Inanspruchnahme der Gewährleistung? Wie MM das "intern" handhabt, kann und braucht den Kunden nicht zu interessieren? Anders sähe es doch aus, hätte er direkt die PS and Sony gesendet oder wäre zu irgendeinem Sony Service Partner (gibts sowas?) gegangen. Dadurch hätte er in jedem Fall die freiwillige Herstellergarantie beansprucht.
    Naja, so seh ichs halt und so würde ich auch dem MM gegenüber argumentieren. Ansonsten gibts nur noch, nen langen Atem haben, d.h. immer wieder reklamieren, bis es irgendwann entweder MM oder Sony zu blöd wird und die es tauschen. Wichtig: immer sämtliche Belege der Reklamationen aufbewahren, nach 3-4 Reklamationen wäre ein freundliches, aber bestimmtes Beschwerdeschreiben an den Sony Service angemessen....

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    @ DaFunk


    Eigentlich kann es dem Käufer doch egal sein, was MM mit dem Gerät macht, bzw. wie MM mit der Gewährleistung umgeht. MM hat die Möglichkeit der Instandsetzung, ob bei Sony oder nicht.


    Nein und nein. ;)


    Wenn MM nur auf Garantiebasis tätig wird und Gewährleistung ablehnt, da deren Voraussetzungen nicht erwiesen sind, ist das für den Kunden die schlechtere Lösung, weil die Folgen der Gewährleistung nicht eintreten können, wie man an diesem Beispiel recht gut sieht.


    Diese würden nur eintreten, wenn der Händler die Gewährleistungspflicht anerkennt oder anerkennen müsste, aber zu Unrecht ablehnt.



    MM hat auch nicht per se die Möglichkeit der Instandsetzung, sondern das Recht zur Nacherfüllung, welches grds. nach Wahl des Verbrauchers auszuüben ist.



    Kurz und knapp:


    Entweder dir gelingt einer der von mir erläuterten Nachweise, oder du musst dich der Garantie unterwerfen, um überhaupt noch etwas zu bekommen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Cisko
    Die Tatsache, daß er sich an den Händler gewandt hat, bei dem er das Gerät erstanden hat, der also durch Kaufvertrag an die gesetzl. Gewährleistung gebunden ist, impliziert doch die Inanspruchnahme der Gewährleistung?


    Nicht zwingend, zumal auch viele Hersteller ihre Garantie über die Händler abwickeln lassen und man als Käufer gar nicht direkt mit dem Hersteller in Kontakt treten kann.


    Aus der Gewährleistung wäre der TE hier aufgrund des Alters ja eigentlich raus (bzw. sind die 6 Monate der "Beweislastumkehr" rum so dass er MM beweisen müsste das der Mangel bereits beim Kauf vorlag -> so gut wie unmöglich).


    Kommt halt auch sehr drauf an, was man für einen Wisch zur Unterschrift vorgelegt bekommt wenn die Ware weggeschickt wird. Ich persönlich würde daher im Zweifelsfall immer explizit darauf hinweisen was ich denn gedenke in Anspruch zu nehmen, Gewährleistung oder Garantie eben damit es im Zweifelsfall da gar nicht erst zu Diskussionen kommt.


    Sofern sich MM querstellt wäre deren Argumentation sicherlich, dass sie aufgrund des Alters der PS nicht mehr Gewährleistungspflichtig gewesen sind (außer der Kunde hätte eben den Mangelnachweis erbracht) aber im Interesse des Kunden für diesen dann die Garantieabwicklung übernommen haben.

  • ich blick jetzt schon nicht mehr durch, was ich jetzt gemacht habe und was nicht und ob das richtig war?! :)


    ich bin beim ersten mal einfach zum MM hin und hab gesagt "ist kaputt". Nicht mehr und nicht weniger. Was die dann mit der PS3 machen wurde mir nicht gesagt. Ich kann also nicht wissen, was danach passiert.


    Da ich durch die letzten posts schon nicht mehr durchblicke:


    sollte sie unrepariert zurück kommen und immer noch total verkratzt sein, was kann ich machen bzw. was muss ich sagen und an wen muss ich mich wenden?!


    Ich steh da immer ein bisschen wie der ochse vorm Berg, weil ich nicht weiss welche rechte ich habe, also verkneife ich es mir auf sachen zu bestehen.


    Ich hab jetzt 3 Belege direkt von MediaMarkt (der dritte von der aktuellen Reklamation - sie ist jetzt wieder unterwegs)

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    Ich hab jetzt 3 Belege direkt von MediaMarkt (der dritte von der aktuellen Reklamation - sie ist jetzt wieder unterwegs)


    Und was steht da drauf?


    Wenn das Gerät zurückkommt und immer noch fehlerhaft ist kannst Du ja versuchen bei MM aufzuschlagen und mit dem Argument: Rücktritt vom KV wg. mehrmaliger fehlgeschlagener Reparatur das Ding zurückzugeben.


    Es bleibt zu befürchten, dass MM dann aber sagt, dass sie da keine Aktien dran haben da es sich um Garantieleistungen von Sony handelt.


    Du kannst dann zwar immer noch von MM verlangen, dass sie Dir das Gerät dann eben auf Gewährleistung reparieren sollen, dass werden die aber ebenso ablehnen bzw. von Dir verlangen nachzuweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Diesen Nachweis wirst Du kaum erbringen können und von daher wird MM die Gewährleistungsreparatur ablehnen (können).


    Dann bliebe nur noch ein Streit mit MM und wie der ausgeht steht in den Sternen. Oder Du hast Glück und MM ist so kulant dass Ding einfach zurück zu nehmen, wobei die erste Reaktion des MM Mitarbeiters da wohl wenig Hoffnung macht.

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