Frage zu Wandlung / Garantie nach einem Jahr etc. - mal was ganz neues ;)

  • Hi,


    habe folgendes Problem und steige durch die Gesetzestexte nicht ganz durch.


    Habe mir im Dezember 07 eine PS3 gekauft (MediaMarkt)


    Ende September 08 ging sie mir kaputt (Erst ein dicker Absturz und danach wollte das Laufwerk nichts mehr lesen).


    Ich habe sie dann zum MM gebracht, von dem sie dann zu der Servicefirma von Sony geschickt wurde. Nach 3 Wochen war dann ein Austaschgerät da.


    Mal davon abgesehen, dass diese Gerät in einem schlechteren Zustand war als meine erste PS3 (viele Kratzer), stellte sich herraus, dass die PS3 den Hang dazu hat immer wieder mal abzustürzen (bei verschiedenen Spielen, bei unterschiedlicher Laufzeit und komplett unvorhersehbar).


    Mal läuft sie 2 Tage problemlos, dann stürzt sie nach nur einer Stunde Laufzeit ab (zu warm ist sie dabei nicht).


    Hatte sie dann vorletzten Donnerstag wieder zum MM gebracht, welcher sie wieder eingeschickt hat. Ich hatte extra erwähnt, dass der Fehler nur sporadisch auftaucht (auch mal 2 -3 tage nicht). Am Donnerstag darauf war sie schon wieder da.


    Im Bericht stand "intensiv getestet, keine Fehler festgestellt". Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ein Gerät in 7 Tagen intensiv testen kann, wenn man


    1. noch jede Menge andere Geräte hat, die man testen muss


    und


    2. das alles in 7 Tagen passiert, in denen die Lagerung bei MM, der Versand, die Wartezeit bis zum test, das testen, der Versand zurück und eine erneute Wartezeit bis zur Benachrichtigung drin sind.


    Nun habe ich also mein Austauschgerät wieder zurück (sie hat nun noch mehr Kratzer). Gestern lief sie auch wieder ok und heute ist sie wieder abgestürzt (hatte mir extra noch ein neues Speil gekauft, bei dem es nun auch passiert).


    Ich hab also nun langsam nicht mehr wirklich lust auf dieses ganze hin und her und würde am liebsten von meinem Rücktrittsrecht gebrauch machen (ist ja nun schon der dritte Beseitigungsversuch, wenn ich die PS3 nun wieder hinbringe) und mir eine neue holen. Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich das so einfach kann, weil sie schon fast 1 Jahr alt ist (hatte was von 6 Monaten usw. gelesen).


    Nun ist meine Frage, was ich in der Sache machen kann. Ich hab keine Lust schon wieder zum MM zu fahren um dann nach einer Woche mein anscheinend defektes Gerät zurück zu bekommen. Bevor ich da mit falschen Informationen auf den Tisch haue (falls nötig und die sich quer stellen), wollte ich mich erst hier erkundigen, was ich machen/"verlangen" kann.


    Auch ist die Frage was man wegen der Kratzer sagen kann. Das zu beweisen wird schwer, weil ich mein erstes Gerät ja nicht mehr habe und auch keine Fotos von ihr gemacht habe (weil ich davon ausgegangen bin mein Gerät auch wiederzubekommen)


    Hoffe mir kann jemand von euch diese Frage beantworten.


    Vielen dank und einen schönen Feiertag.


    Gruß Sebastian

  • Die Gewährleistung gilt (mind.) 2 Jahre (beim Verkauf Händler --> Privat und Neuware).


    Das mit den 6 Monaten ist "nur" eine Beweislastumkehr zugunsten des Kunden. Da dies bei dir schon rum ist, mußt du nun den sog. Vollbeweis hinsichtlich des Vorliegens des geschilderten Mangels führen können.


    Aber evtl. macht MM ja auch gar keinen Streß, würde da halt einfach nochmal hin :>

    Hier stand eine Signatur.

  • eine frage hab ich doch noch.


    kann ich mich jetzt unabhängig von der Beweislastumkehr auf den Rücktritt vom Kaufvertrag beziehen? Schliesslich ist das jetzt schon zum dtitten mal das gleiche Symptom was die PS3 zeigt.


    danke!

  • Mit der Nachlieferung des Austauschgeräts könnte die 6monatige Frist des § 476 S.1 neu zu laufen begonnen haben. So sieht das zumindestens eine Ansicht...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Problem an der Sache dürfte sein, dass bei dem Verlauf MM keine Gewährleistung annimmt, sondern wohl nur die Garantieleistung von Sony weitergeleitet hat.
    Denn bei der Gewährleistung bekommt man sicher keine angegammelte Swap-PS3, sondern entweder eine Reparatur der eigenen PS3 oder eine neue.



    Für mich sieht das so aus: MM hat nur die Garantieleistung von Sony weitergereicht. Um noch an die Gewährleistungsregeln zu kommen, müsste entweder nachgewiesen werden, dass der aufgetretene Mangel als Grundmangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war (bloßer Nachweis eines Mangels der jetzt vorhanden ist, hilft nicht mehr weiter, da Beweislastumkehr nicht mehr greift!), oder alternativ der Nachweis, dass der Defekt innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auftrat, also innerhalb der Beweislastumkehr. Auch in diesem Fall greift die Umkehr noch, nicht nur, wenn man innerhalb von 6 Monaten beim Händler auf der Matte steht.


    Bei Reparatur gilt die Nacherfüllung nach dem zweiten (!) Versuch als gescheitert, die Nachlieferung regelmäßig bereits nach dem ersten.



    Nachdem aber sehr wahrscheinlich bei MM keiner davon ausgeht, dass auf Basis der Gewährleistung etwas unternommen wurde, kommt es weiterhin auf die Beweislastumkehr an, jedenfalls dann, wenn sich MM stur stellt.
    Denn falls es dir nicht gelingt, den Beweis zu führen, kannst du dich nur auf die Garantie berufen und auch nur die Folgen der Garantiezusicherung einfordern.


    @ Dauerposter:


    Wessen Ansicht ist das denn? Wenn diese Ansicht in der Rspr. Niederschlag gefunden hat, könnte sie helfen, wenn aber nur irgendein Professor eine neue Ansicht etablieren will, würde ich mich nicht darauf verlassen. Auf die schnelle habe ich keine Quellen für diese Ansicht gefunden.




    In meinen Augen ist der beste Weg, dort nachzufragen, ob eine Rücknahme möglich ist. Beim Auftreten sollte man aber definitiv bedenken, dass aufgrund der Beweislage Kulanz des Händlers gefragt ist. Alternativ erneut Inanspruchnahme der Garantie.

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  • so, war beim MM und natürlich hat er sich quer gestellt. Alles andere hätte mich auch eigentlich gewundert.


    Sie wird jetzt noch mal eingeschickt auch mit dem Hinweis, dass ich ein kratzfreies Gerät erwarte.


    Mal angenommen sie tauschen sie jetzt nicht, weil sie angeblich wieder nichts finden können.


    Dann habe ich


    a: ein immer noch verkratzes Gerät, welches optisch nicht meiner eigentlichen PS3 entspricht


    und


    b: ein immer noch defektes Gerät, wovon der Servicedienstleister behauptet, dass sie nicht defekt ist.


    Das kann doch dann nicht sein, dass ich die jetzt immer wieder hin und her schicken muss, ohne das sich was tut?!


    Gruß und danke
    Sebastian

  • @ DaFunk


    Eigentlich kann es dem Käufer doch egal sein, was MM mit dem Gerät macht, bzw. wie MM mit der Gewährleistung umgeht. MM hat die Möglichkeit der Instandsetzung, ob bei Sony oder nicht.


    @ avalox


    Du hast doch bestimmt eine Kamera. Mach ein paar Fotos vom Absturz (kommt natürlich darauf an, wie sich der Absturz zeigt, sprich Hänger, Farbverläufe, Fehrlermeldungen etc) und schick die Bilder mit.

  • Was mich wundert: kann man es nicht direkt an Sony senden statt an MM?


    Ist das nicht der Link hierfür?


    Reparatur Link

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

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