ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Na dann zeig mir mal den BR der einer Aufhebung nicht zustimmt wenn es heißt:
"Entweder wir müssen die BV aufheben oder wir müssen den Laden ganz dicht machen..."
Wie war das bei Opel: Die Belegschaft verzichtet auf Geld wenn die finanz. Verbindungen zu GM gekappt werden? Wenn einem das Wasser erstmal bis zum Hals steht muss sich auch ein BR die Frage stellen: 50.000 Stellen weg oder lieber "nur" 10.000...
Aber das ist dann wohl doch eine OT Diskussion. Wer sich in der heutigen Zeit aber meint "in Sicherheit" wiegen zu können nur weil irgendwann irgendwer mal ein Papier unterschrieben hat, der hat imho die Entwicklung der letzten Monate doch sehr blauäugig verfolgt. (Auch die KFW hatte sicher einen unkündbaren wasserdichten Vertrag mit Lehman, was daraus geworden ist ist ja wohl hinlänglich bekannt...)
Wenn du meinst ich wäre blauaügig muß ich dich entäüschen.
Ich arbeite bei Opel.
Die BV 2010 kann nicht gekündigt werden. Arbeitnehmer scheiden über Abfindungen aus. Die BV zum Kündigungsschutz bleibt davon unberührt. Diese greift sogar bei Betriebsübergängen nach Paragraph 613.
Nenn mal ein Beispiel wo 10000 gekündigt worden sind statt 50000 entlassen trotz BV.