ok das stimmt, aber wenn man sich seinem sieg sicher ist, dann spricht nix dagegen.. zumal schon ein brief vom a-gericht beim alten arbeitgeber schon was bewirken kann....
Mahnungsvorlage für ausstehende Gehaltszahlung
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Original geschrieben von Erhan-Hannover
aber solche aussagen wie deine, wieso er seine frage in solch einem forum stellt, kann ich voll nicht ab.hast du mal geschaut, worüber hier im forum gesprochen wird? über gott und die welt, also ist nix dabei, wenn man hier auch SOLCHE fragen stellt..
Um das Thema möglichst im Keim zu ersticken, ich sehe das genauso.
Ich habe auch meine Frage hier gestellt weil ich hier sehr wohl schon sehr lange dabei bin und weiss, dass sich hier über alles unterhalten werden kann und wird im Geplauder Bereich. Es hat schon seine Gründe dass ich manche Sachen unter einem gesonderten Nickname poste.@Thema
Also zusammenfassend lässt sich sagen dass ihr denkt dass ich mit einer selbst aufgesetzten Mahnung, was mir von der Dame der Arbeitskammer geraten wurde, nichts bewirke und gleich zum Arbeitsgericht gehen soll? -
ich würde den brief schon verfassen und ihm eine frist setzen... tut sich nix,, ab zum gericht...
halte die frist kurz, meinetwegen 14 tage... meine meinung
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Zitat
Original geschrieben von eisi
Zu bedenken ist aber, daß die Kosten, bei Streitigkeiten vorm Arbeitsgericht, in erster Instanz, immer von jeder Partei selbst bezahlt werden müssen!in erster instanz brauchst du keinen anwalt... die kosten belaufen sich daher nur auf die gebühren des arbeitsgerihts (10,- oder 20,- weiß nicht mehr genau).
das ist IMHO absolut kein kostenrisiko. -
Zitat
Original geschrieben von Erhan-Hannover
ich würde den brief schon verfassen und ihm eine frist setzen... tut sich nix,, ab zum gericht...
halte die frist kurz, meinetwegen 14 tage... meine meinungDann werde ich das mal zuerst machen und danach wohl weiter gehen müssen.
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
in erster instanz brauchst du keinen anwalt... die kosten belaufen sich daher nur auf die gebühren des arbeitsgerihts (10,- oder 20,- weiß nicht mehr genau).
das ist IMHO absolut kein kostenrisiko. -
Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
in erster instanz brauchst du keinen anwalt...
das ist IMHO absolut kein kostenrisiko.
Das vielleicht dann nicht, ICH könnte mir aber vorstellen daß dann das Prozessrisiko etwas steigt... -
Zitat
Original geschrieben von eisi
Das vielleicht dann nicht, ICH könnte mir aber vorstellen daß dann das Prozessrisiko etwas steigt...Na ja, im Prinzip ist es ja ein 1000% klarer Fall dass ich im Recht bin.
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Zitat
Original geschrieben von elknipso
Na ja, im Prinzip ist es ja ein 1000% klarer Fall dass ich im Recht bin.Das haben schon viele gedacht.
Aber im Ernst: Wenn es gar keine Einwände gibt, kann man es sicher ohne Anwalt versuchen. Nicht vergessen, Zinsen mit zu beantragen (5 % über Basiszins), damit sich die Warterei auf das Geld wenigstens lohnt.
ZitatIch denke auch, daß das Amtsgericht (Mahnbescheid) das ganze sogar ablehnen und aufs Arbeitsgericht zwecks Zuständigkeit verweisen würde.
Es gibt einen eigenen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid - mit dem normalen "amtsgerichtlichen" würde man eher auf die Nase fallen.
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Zitat
Original geschrieben von horstie
Das haben schon viele gedacht.Aber im Ernst: Wenn es gar keine Einwände gibt, kann man es sicher ohne Anwalt versuchen. Nicht vergessen, Zinsen mit zu beantragen (5 % über Basiszins), damit sich die Warterei auf das Geld wenigstens lohnt.
Ich weiss was Du meinst, aber der Fall ist wirklich 100% klar.
Und selbstverständlich werde ich die Zinsen auch beantragen, ich lass mich ja auch nicht verarschen (sorry), irgendwo hat meine Nachsicht auch ihre Grenzen. -
Zitat
Original geschrieben von elknipso
Na ja, im Prinzip ist es ja ein 1000% klarer Fall dass ich im Recht bin.
Meine Aussage war auch eher auf den Zitierenden bezogen, nicht auf Dich und Deinen Fall hier konkret. :top:Trotzdem gilt natürlich immer:
"Vor Gericht und auf hoher See..."
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