Mahnungsvorlage für ausstehende Gehaltszahlung

  • Hallo,


    ich bräuchte eine kleine Vorlage für eine Mahnung an meinen alten Chef.
    Wurde zum Ende letzten Monats betriebsbedingt gekündigt und habe mittlerweile wieder eine neue Stelle.


    Habe aber von meinem alten Chef noch 2 Monatsgehälter zu bekommen (davon hab ich 1/4 in einer Teilzahlung bekommen). Er stellt sich mehr oder weniger auf stur und sagt er kann im Moment nicht zahlen und zahlt wenn er kann.



    Habe mich erkundigt und mir wurde gesagt ich soll meinem alten Chef eine Mahnung schreiben damit ich später da weiter vorgehen kann wenn er wirklich nicht zahlen sollte. Nur wie formuliere ich das am besten? Konnte mit Google nicht wirklich brauchbare Vorlagen finden.

  • Sei mir nicht böse, gerade als Newbie sollte man jmd sachte behandeln.


    Aber warum stellst du eine solche Vorlage in einem Mobilfunkforum?
    Es ist sicher besser sich direkt an einen Anwalt zu wenden.


    Viel Erfolg und willkommen im Forum.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Setz deinen Chef erstmal in Verzug und schick dem einen Brief mit einer Zahlungsfrist am besten per Einschreiben !


    Sollte sich der Chef nicht bequemen zu zahlen schickst du einen Mahnbescheid hinterher damit deine Forderungen Tituliert sind .Mahnbescheid geht auch Online heutzutage .

  • bei solchen sachen würde ich direkt und ganz schnell zum ARBEITSGERICHT!


    dazu brauchst du keinen anwalt und das ganze kostet dich nur 10,- oder 20,- EUR schreibgebühr... da gehste einfach hin und sagst was los ist, nimmst noch die gehaltsabrechnungen mit, damit die bearbeiterin dort die forderung berechnen kann.
    die fordern dann den AG zur zahlung auf bzw. es wird gleich ein verhandlungstermin anberaumt. wenn keiner vom arbeitgeber erscheint, kriegst du gleich einen titel in die hand, der bei nichtzahlung nach kurzer zeit rechtskräftig wird, und du dann sofort pfänden kannst!


    alles andere würde ich sein lassen... vor allem mahnbescheide bei gehaltssachen oder normale eigene mahnungen wenn eh schon soviel zeit vergangen ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von strikeme
    Setz deinen Chef erstmal in Verzug und schick dem einen Brief mit einer Zahlungsfrist am besten per Einschreiben!


    Muss ich ihn denn überhaupt nachdem er so lange überfällig ist überhaupt noch in Verzug setzen? Ich glaube nicht, soviel ich weiss kann/sollte man gleich die Zahlung anmahnen in der Situation.


    Und wenn das mit dem Arbeitsgericht wirklich so schnell und problemlos geht, bzw. mit geringem finanziellen Aufwand ist das sicher eine sehr gute Option.


    Geht mir auf dem Weg irgendwas "verloren" von meinem Gehalt oder bekomme ich dann auf dem Weg mein volles Gehalt dass mir noch zusteht?

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    übers arbeitsgericht bekommst du natürlich das was dir zusteht + verzugszinsen.


    Nachdem was ich so bei Wikipedia gelesen habe kommen da aber wohl doch einige Kosten auf einen zu wenn sich mein alter Chef von dem Schreiben nicht beeindrucken lässt bzw. nicht reagiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Nachdem was ich so bei Wikipedia gelesen habe kommen da aber wohl doch einige Kosten auf einen zu wenn sich mein alter Chef von dem Schreiben nicht beeindrucken lässt bzw. nicht reagiert.


    wenn er nicht reagiert und nicht zum mündl. verhandlungstermin erscheint (und das tun AG gerne wenn sie wissen, daß sie im unrecht sind und keine chance haben rauszukommen) , ist es das beste was passieren kann. Dann bekommt er einen Zahlungsbescheid zugestellt, welcher innerhalb kurzer Zeit für den Arbeitnehmer zum pfändbaren Titel wird.


    Natürlich kann der Arbeitgeber zum Verhandlungstermin schwere Geschütze auffahren und mit Anwalt etc. erscheinen und alles abstreiten. Das würde er dann aber so oder so, ob vorm Arbeitsgericht oder nicht. Auch kann man sich dann immernoch überlegen ob man sich dann auch einen Anwalt nimmt, oder die Sache fallen lässt weil die Forderung einfach zu gering.
    Ich denke auch, daß das Amtsgericht (Mahnbescheid) das ganze sogar ablehnen und aufs Arbeitsgericht zwecks Zuständigkeit verweisen würde.


    Wie gesagt, wenn man gleich zum Arbeitsgericht geht, kostet das erstmal nicht viel und die erledigen alles. Auch beraten die Rechtspflegerinnen...


    Ich habe das selbst schon öfter für meine Freundinn so praktiziert und sie ist so immer an ihr Geld gekommen. Für was ist das Arbeitsgericht da, wenn nicht dafür?


  • hi, ich bin laut dem meinem account auch ein newbie, aber auch nur, weil ich meine zugangsdaten fürs andere account nicht mehr habe,


    aber solche aussagen wie deine, wieso er seine frage in solch einem forum stellt, kann ich voll nicht ab.


    hast du mal geschaut, worüber hier im forum gesprochen wird? über gott und die welt, also ist nix dabei, wenn man hier auch SOLCHE fragen stellt..


    zum THEMA:


    ich würde wie erwähnt auch zum arbeitsgericht gehen und es von dort aus regeln lassen.
    hatte das problem damals in der lehre auch und mir wurde 1a geholfen, mein geld hatte ich dann mit verzugszinsen schnell bekommen..


    generell sind A-gerichte bei problemen mit ex-arbeitgebern ratsam...

  • Zu bedenken ist aber, daß die Kosten, bei Streitigkeiten vorm Arbeitsgericht, in erster Instanz, immer von jeder Partei selbst bezahlt werden müssen!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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