ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Lies nochmal, was ich geschrieben habe. Wenn es sich nachweislich um einen Mangel handelt und der Anbieter diesen trotz Fristsetzung nicht beseitigt, stehen die Chancen nicht schlecht, aus dem Vertrag zu kommen.
Ich habe genau gelesen. Und die Chancen mögen auch nicht schlecht stehen, aber Du hast definitiv keinen rechtlichen Anspruch darauf. Und da kannst Du Fristen setzen, so viele Du willst.
Wenn Du Dir einen Mobilfunkvertrag durchliest, wirst Du in den AGB's lesen können, dass Dir der Netzbetreiber die Netzversorgung nicht garantiert. Dann hast Du zwar einen Sachmangel und auch mglw. eine erfolglose Nachfristsetzung, aber dennoch einen Ausschluß durch AGB, der auch wirksam ist.