Hi ich bin auf der Suche nach einer Gepäck Versicherung fuer eine Reise von ca. 10 Tagen.
Ich hatte mal vor 4-5 Jahren nach einer gesucht und da ein Angebot gesehen, dass einem einige hundert Euro zahlt (für Neuanschaffungen) falls das Gepäck verspätet ankommt. Genau so etwas suche ich, denn ich wäre ziemlich aufgeschmissen ohne mein Gepäck und müsste einiges Investieren um die ersten 1-2 Tage klar zu kommen. Ich finde dieses Angebot nur nicht mehr… kann mir da jemand helfen?
Reisegepäck Versicherung gesucht
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Moin,
sollte es sich bei Deiner Reise um eine Flugreise handeln, kannst Du Dir eine solche Versicherung sparen, guggst Du hier:
http://www.mdr.de/mdr-info/verbrauchertipps/5629264.htmlGruß
Tom -
Reisegepäckversicherung sind bei guten (!) Kreditkarten inklusive.
Ansonsten übernehmen gute (!) Airlines auch die Kosten oder zumindest Teile davon.
Und zu guter Letzt kannst du ja auch ziemlich viel ins Handgepäck packen, was in aller Regel für ein paar Tage reicht.
Versicherungen für eine Reise kann ich mir nicht wirtschaftlich vorstellen (so oft geht Gepäck nun auch nicht verloren), bei vielen Reisen sollte man über eine entsprechende Kreditkarte nachdenken.
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Also, solange Du mit einer seriösen Airline fliegst, würde ich mir das auch sparen.
Bin mal über Heathrow nach New York JFK geflogen - beide Koffer sind natürlich überall gelandet, nur nicht in New York.
Hab $50 direkt am Flughafen in Form einer Prepaid-Kreditkarte für Sofort-Beschaffungen erhalten (Unterwäsche, Zahnpasta, was man halt _sofort_ braucht) und hab dann ca. 300 Euro Einkäufe (die Koffer kamen nach 5 Tagen, aber das war nicht gewiss) erstattet bekommen (Poloshirts, Unterwäsche, Socken, bequeme Schuhe, eine Hose und ein Hemd gekauft).
Der Koffer wurde auch ersetzt (war danach für die Tonne).Bei mir wars British Airways, sollte sich in der EU aber nichts geben.
Auf jeden Fall ins Vielflieger-Programm eintreten (z.B. BA: Executive Club) - dann kann man im Falle des Falles auch im Ausland kostenlose Hotlines anrufen und sich im Zweifelsfall weiterverbinden lassen.Was mich in dem Moment schockiert hatte: Die Obergrenze für Erstattungen bei Totalverlust ist erschreckend gering (s. auch Link im oberen Beitrag).
Aber Dir gings ja nur um einige hundert Euro für den Sofortbedarf - da würde ich nichts abschließen.
Die Kreditkartenversicherungen zahlen ja auch nur, wenn bei der Airline nichts zu holen ist oder den Differenzbetrag.Grüße!lj
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Zitat
Original geschrieben von E51-user
Ansonsten übernehmen gute (!) Airlines auch die Kosten oder zumindest Teile davon.
Wenn da nicht dieser Haken mit den 17 SZR pro kg wäre.
"Zum anderen hat der Absender, der
sich mit der Haftungsbeschränkung auf 17 SZR pro kg
bei Güterschäden nicht zufriedengeben will, nach Artikel
22 Abs. 3 das Recht, bei Übergabe des Gutes an den
Luftfrachtführer einen höheren Betrag zu bestimmen"http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/022/1502285.pdf
Seite 4520kg x ca. 20€ pro kg sind 400€ pro Gepäckstück. Da kann dann schonmal nur der Koffer alleine teurer sein.
Die Elvia ist eine Versicherung die sich auf diesem Gebiet breit gemacht hat.
http://www.elviab2b.de/reiseve…paeck-versicherung_4.htmlAnsonsten übernimmt die LH durchaus problemlos 50% der Kosten, gegen Vorlage der Quittung, für eine Erstaustattung am Zielort. Nur das du dann die Quittungen natürlich nicht mehr der Reisegepäckversicherung vorlegen kannst.
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was sind denn 17 SZR pro KG?
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Siemensanier, es ging dem TE um die Kosten bei Gepäckverspätung und nicht um Gepäckverlust. Etliche Airlines zahlen aber häufig auch mehr als 17 SZR je kg im Verlustfall. Mir ist es glücklicherweise noch nie passiert, aber bei Bekannten gab es meistens mehr, wenn man den inhalt glaubhaft nachweisen kann.
Übrigens gilt das Montrealer Übereinkommen m.W. ohnehin nur dann, wenn Start und Ziel in einem Land liegen, was an dem Abkommen teilnimmt, was bei weitem nicht alle Länder sind.stanglwirt: Du kennst google, oder wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderziehungsrecht -
Zitat
Original geschrieben von E51-user
Siemensanier, es ging dem TE um die Kosten bei Gepäckverspätung und nicht um Gepäckverlust.hast recht, habe da nicht so genau drauf geachtet.
Wenn es nur um die Verspätung geht, die die Versicherung abdecken soll, so kenne ich auch keine.Handgepäck mit dem Bedarf für ein Tag auffüllen +100 ml Proben und dann damit frisch geduscht auf shoppingtour gehen. Sich später bei der airline (LH 50%) den teuren Armani Anzug erstatten lassen. Ganz nach dem Motto "Sale 50% off"
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Das Entscheidende steht im Absatz 2 des Artikels 22 des Abkommens, in dem geht es um Reisegepäck, und nicht in Absatz 3, in dem geht es um Güter. Die Verspätung wird im übrigen in beiden abgehandelt:
"(2) Bei der Beförderung von Reisegepäck
haftet der Luftfrachtführer für Zerstörung,
Verlust, Beschädigung oder Verspätung
nur bis zu einem Betrag von 1 000 Sonder-
ziehungsrechten je Reisenden; ...(3) Bei der Beförderung von Gütern haf-
tet der Luftfrachtführer für Zerstörung, Ver-
lust, Beschädigung oder Verspätung nur
bis zu einem Betrag von 17 Sonderzie-
hungsrechten für das Kilogramm; ..." -
Zitat
Original geschrieben von speeny
Das Entscheidende steht im Absatz 2 des Artikels 22 des Abkommens, in dem geht es um Reisegepäck, und nicht in Absatz 3, in dem geht es um Güter. Die Verspätung wird im übrigen in beiden abgehandelt:Ja, da hast du natürlich auch recht. Absatz 2 umfasst aber auch das nicht aufgegebene Gepäck. 1000 SZR sind eigentlich eine lächerliche Summe.
Und spätestens wenn du in der glücklichen Lage bist, dank irgendwelcher Bestimmungen mehr als ein Reisegepäckstück aufgeben zu dürfen, kann im Kleingedruckten davon die Rede sein, dass das 2. Stück als Beförderungsgut gilt.
Zum Glück musste ich mich ebenfalls noch nicht praktisch mit der Sachlage auseinandersetzen.
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