ungenutzter gewerbeschein

  • ahoi liebe leute,


    vor kurzem bin ich beim durchstoebern meiner unterlagen auf einen gewerbeschein von mir gestossen. den hatte ich mir einmal besorgt, als ich nen nebenjob annahm. dieses ist jetzt ca. 4 jahre her. ich habe ihn allerdings nie genutzt, da der besagte job dann doch anders abgerechnet wurde. jetzt stellt sich fuer mich die frage, wenn sich evtl. das finanzamt oder so mal meldet, ob ich nachweisen muss das ich nichts eingenommen habe oder die nachweisen muessen, dass ich etwas eingenommen habe.


    mfg
    caoz

  • Also AFAIK hängt das u.a. mit davon ab, was Du bei dem Schriebs vom Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung bekommen hast angegeben hast, dort wird ja gefragt ob Du nach §19 die Kleinunternehmerregel in Anspruch nimmst, wenn Du das gemacht hast, dann musst Du ebend bei den Unterlagen die Du jedes Jahr bekommst bei den Einnahmen 0,00 angeben, vorrausgesetzt Du hast auch nichts eingenommen.


    Wenn sich jemand meldet und da was sehen will kannst Du bloß als Vorsichtsmaßnahme Kassenbücher anfertigen die nötigen Jahre reinschreiben und die leer lassen, denn die Kassenbücher sind ja das was zählt.


    Vieleicht solltest Du den Schein abmelden?


    Aber ich kenne viele Leute die Ihren Gewerbeschein abgemeldet haben und dann ging der Ärger erst los, denn dann sind plötzlich wieder alle aufmerksam auf Dich!


    Grüße
    Sebastian

  • gewerbeschein


    ahoi,


    das ist auf jeden fall ein kleingewerbe. wie oben schon geschrieben, war ja nur fuer einen nebenjob zur abrechnung gedacht. bis jetzt hat sich noch niemand gemeldet, ausser einmal am anfang die ihk die mir ein paar broschueren zusendeten. ich wuerd ihn ja abmelden aber schlafende hunde moecht ich auch nicht wecken.


    ich glaub ich lass ihn einfach in der schublade weiter verweilen. bin ich verpflichtet bei nem wohnortwechsel auch das gewerbe umzumelden? der schein ist nämlich noch auf eine sehr veraltete adresse zugelassen. allerdings währe post die dorthin geschickt worden währe, nach einiger zeit mit sicherheit auch bei mir gelandet bzw. würde weitergeeitet werden.


    greetz
    caoz

  • Ich wäre vorsichtig, falls das Finanzamt versucht hat Dich unter der alten Adresse zu erreichen.


    Post wird nur 6 Monate (auf Antrag auch max. 12) hinterhergeschickt und das klappt nicht immer zuverlässig.


    Wenn Du Pech hast kann das Finanzamt von Dir die Abgabe von Einkommenssteuererklärungen verlagen für jedes Jahr, in dem das Gewerbe angemeldet war oder sogar eine Steuer festsetzen.


    Da die Einkommenssteuererklärung bei Angestellten in der Regel freiwillig ist, ist es also möglich, dass Du alle Deine Einkünfte rekonstruieren können musst, falls Du bislang keine Einkommenssteuererklärung abgegeben hast.


    Wenn Du das Gewerbe abmeldest kann es sein, dass das Finanzamt erst merkt, dass da ein Gewerbe war. Behälst Du es aber solltest Du auf jeden Fall für die Zukunft jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • gewerbeschein


    ahoi,


    post waehre mir auf jeden fall nachgeschickt worden, da ich zu der zeit als untermieter bei bekannten gewohnt habe die dort immer noch wohnen. hmm, hab noch nie ne steuererklärung oder ähnliches gemacht, da ich mich grösstenteils durch bafög plus eltern finanziere... .


    greetz
    caoz

  • Die Einkommenserklärung ist nicht freiwillig, als Angestellter wenn du einkommensreuerpflichtig bist mußt du eine Erklärung abgeben, diese muß spätestens am Ened des nachfolgenden Jahr eingereicht worden sein.
    Die Lohnsteuerjahresausgleichsanträge sind freiwillig.


    Aber wer will dem Staat was schenken.



    Gruß
    Thomas

  • Re: gewerbeschein



    1:War es denn ein Einfamilienhaus wo auf dem Briefkasten kein Name stand?
    Weil wenn nämlich ein Name draufsteht der sich nicht mit Deinem Namen deckt, dann schickt der Postbote den Brief auch gerne mal zurück, wenn nicht der Name der Bewohner in Verbindung mit Deinem Namen als c/o auf dem Brief steht.


    2: Wie gesagt, dann kann es passieren, dass Du die nachreichen musst, falls das Finanzamt darauf aufmerksam wird. Wenn Du aber das Gewerbe nicht abmeldest stehtst Du weiterhin in der Verpflichtung zur jährlichen Abgabe einer Einkommenssteuererklärung. Ich hab hier auch einmal bei einem alten Gewerbe versucht, auf die Einkommenssteuererklärung zu verzichten (das Gewerbe existierte in dieser Form 3 Jahre, danach habe ich es aber noch 4 Monate weitergeführt, weil ich keine Zeit hatte es abzumelden). Ich hab damals beim Finanzamt angefragt, ob es nicht ausreiche, eine eidesstattliche Versicherung einzureichen, dass in den letzten 4 Monaten vor Abmeldung des Gewerbes (Januar bis April) keine geschäftlichen Aktivititäten mehr erfolgt sind und somit auch keine Umsätze zu verzeichen waren. Das hat denen aber nicht gereicht, weil lt. Gesetz muss man immer eine Einkommenssteuererklärung machen, wenn man im betreffenden Jahr ein Gewerbe angemeldet hatte.
    Evtl. fragst Du mal einen Steuerberater, wie Du am elegantesten aus der Sache rauskommst.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Aus eigener Erfahrung (aus meiner Zeit im Steuerbüro) weiss ich, dass das Finanzamt sehr empfindlich reagiert, wenn man über einen längeren Zeitraum keine Einkommensteuererklärung(en) abgibt. Normalerweise wird folgendermaßen vorgegangen:



    • Mahnung zur Abgabe der fälligen Erklärung
    • Noch ne Mahnung
    • letzte Aufforderung / Androhung der Schätzung
    • Schätzung der Einkünfte / Erlass eines Steuerbescheides
    • Anordnung von Zwangsgeld, wenn die Erklärung immer noch nicht abgegeben wurde.
    • Erhebung von Einkommensteuervorauszahlungen in Abhängigkeit des erlassenen Bescheides


    Sobald der geschätzte Steuerbescheid erlassen ist (netterweise muss der übrigens NICHT per Einschreiben zugestellt werden, und das Finanzamt schätzt Dich natürlich zu hoch, damit es richtig weh tut...), arbeitet die Zeit gegen Dich. Du hast jetzt noch einen Monat Zeit, durch Abgabe einer Steuererklärung dagegen Einspruch einzulegen. Kommt der Einspruch zu spät, dann ist der Bescheid rechtskräftig und Du kannst lediglich durch Klage beim OFG versuchen, aus der Sache rauszukommen. Ansonsten musst Du die auf Basis der Schätzung festgesetzten Steuern zahlen und gleichzeitg den ganzen Rattenschwanz (Vorauszahlungen, Verspätungszuschläge, Zinsen) mit einkalkulieren.


    Wenn Du trotz eines angemeldeten Gewerbes 4 Jahre lang keine einzige Steuererklärung abgegeben hast und das Finanzamt keinen Kontakt zu Dir herstellen konnte, dann kann es allerdings auch noch ganz anders kommen: Deine Akte wird dann vom Veranlagungsbezirk zum Amt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung weitergegeben und die beschäftigen sich dann eingehend mit Dir. Es kann dann durchaus sein, dass Du erstmal nichts weiter hörst, aber so nach 1 oder 2 Jahren erhältst Du dann 6 Steuerbescheide für die letzten Jahre die dann auf Basis der Ermittlungsergebnisse geschätzt worden sind. Hinzu kommen Verspätungszuschläge, Zinsen, Bussgeld für die Nichtabgabe, Ermittlungskosten - je nach Höhe der angenommenen Steuerschuld kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Insgesamt viel Ärger, den man nicht haben muss.


    Insofern rate ich Dir, die Steuererklärungen nachzureichen und das Gewerbe schnellstmöglich abzumelden. Auch ein Kleingewerbe verpflichtet Dich zur jährlichen Abgabe der Erklärung, da kommst Du nun mal nicht drum rum ;).


    Zum Nachweis der Einkünfte:


    Als Kleinunternehmer gibst Du eine simple Einnahmen/Überschussrechnung nach §4 Abs. 3 EStG ab. Dort gibst Du an, welche Einnahmen und welche Ausgaben Du hattest, woraus sich ein Gewinn oder eben auch ein Verlust berechnet, den Du in der Einkommensteuererklärung in der Anlage GSE angibst. Viel mehr ist es gar nicht, ausser den anderen Angaben im Mantelbogen...
    Wenn Du keine Einkünfte hattest, dann gibst Du dies eben auch so in Deiner Gewinnermittlung an. Was man nicht hatte, kann man auch nicht nachweisen. Sollte das Finanzamt anderer Ansicht sein, muss es dies begründet nachweisen können. Daher solltest Du in der Erklärung auch deutlich machen, dass Du nicht auf Einkünfte aus dem Gewerbe angewiesen warst, weil Eltern/Bafög eingesprungen sind, und in einer separaten Anlage die Umstände erläutern, warum Du damals überhaupt ein Gewerbe angemeldet hast.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

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