Forderung eines Inkassobüros - ich weiß nur nicht wieso!

  • Hey Leute,


    ich habe mal eine Frage bzw ein Problem...
    letzte Woche habe ich einen Brief eines Inkassobüros namens HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH erhalten.
    Darin verbarg sich ein Inkassoauftrag, den sie für die "Fitness First Germany GmbH", also Fitness Company, durchführten..gleich dazu noch ne recht happige Forderungssumme von 744,70 Euro.


    Musste darüber eigentlich nur lachen, da
    1. ich noch nie in meinem Leben in einem Fitness-Center war
    2. die Form des Briefes auch etwas seltsam ist..die maschinell erstellte (so sieht es zumindest aus) Unterschrift befindet sich ganz weit unten auf dem Blatt
    3. zuvor noch nie eine Mahnung oder sonstiges kam


    Hab auch neulich im TV von solchen Betrügern gesehen, die Forderungen mit einem Überweisungszettelchen versenden, in der Hoffnung, dass ein Dummer darauf reinfällt.
    Jedenfalls habe ich den Brief dann zerrissen.


    Heute erhalte ich allerdings wieder Post von der HIT, in der ein "gerichtlicher Schuldtitel" gegen mich angedroht wird, sofern ich nicht innerhalb von 7 Tagen antworte.
    Hier der Brief:
    http://img.photobucket.com/alb…mmaeon/inkassoauftrag.jpg



    Könnt ihr mir sagen, wie ich mich da nun verhalten soll?

  • Abwarten bis ein Mahnbescheid vom Gericht kommt und dem widersprechen. Dann kommt es zur Gerichtsverhandlung in der Du die ganze Geschichte aufklären kannst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Percy
    Abwarten bis ein Mahnbescheid vom Gericht kommt und dem widersprechen. Dann kommt es zur Gerichtsverhandlung in der Du die ganze Geschichte aufklären kannst.


    Könnte sich ein anderer als mich ausgegeben und so auf meine Kosten das Fitness Center besucht haben?
    Da bräuchte man doch nen Perso zur Anmeldung, oder? Hab den jedenfalls nie verloren...

  • Vielleicht meldest Du Dich einfach mal bei denen oder schreibst nen Brief, dass Du nicht gemeint bist.


    By the way:
    AFAIK müssen die Dich vorher auch gar nicht mahnen!!


    Natürlich geht man erstmal von einer Mahnung aus, die können aber direkt nen Inkassounternehmen hinzuziehen.


    Wenn da vielleicht was mit Namen und Adressen schief gelaufen ist, haben die vielleicht sogar gemahnt, nur es ist eben nicht bei Dir angekommen (sondern bei dem "richtigen" Kandidaten)


    Zitat

    Könnte sich ein anderer als mich ausgegeben und so auf meine Kosten das Fitness Center besucht haben?


    Genau zur Klärung solcher Sachen würde ich mich immer im Vorfeld bemühen und nicht erst warten, bis mich unliebsame Überraschungen vor Gericht treffen.
    Wenn es schon knüppeldick kommen sollte, dann kann man sich die dann noch drohenden Rechtskosten gut sparen

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Quoth
    Und warum schilderst du die Situation nicht direkt dem Inkasson-Unternehmen?


    Naja, dachte, dass dieses "Unternehmen" für solche Aktionen vll bereits bekannt ist.

  • ... also zumindest die Webseite sieht doch auf den ersten Blick recht vertrauenswürdig aus, oder???

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    ... also zumindest die Webseite sieht doch auf den ersten Blick recht vertrauenswürdig aus, oder???


    Ja, hab auch auf Google sonst jetzt nix negatives gefunden.
    Seltsam...naja, ich schreib denen mal nen Brief.

  • Abwarten und Teetrinken. Die Androhung eines "gerichtlichen Schuldtitels" (gemeint ist wohl ein Mahnverfahren §§ 688 ff (692) ZPO) ist für sich noch nicht relevant. Kritisch wird es erst wenn der Gegner einen Mahnbescheid iSv § 692 I ZPO gegen Dich erwirkt. Diesen erkennst Du daran, daß er vom zuständigen Amtsgericht mit dem Inhalt von § 692 I ZPO erlassen wird. Im Bescheid steht dann eigentlich auch alles drin, was Du beachten mußt.


    Wichtig ist für Dich vor allem, daß Du binnen zweier Wochen schriftlich (!) dem Gericht gegenüber Widerspruch gegen den behaupteten Anspruch insgesamt oder gegen Teile davon erhebst, § 694 I ZPO.


    Danach hat der Antragsgegner entweder die Wahl auf Antrag ein streitiges Verfahren einzuleiten §§ 696 f. ZPO (d.h. es beginnt ein normales Verfahren vor dem Amtsgericht) oder, falls kein Antrag gestellt wird, die Sache auf sich beruhen zu lassen.


    Falls Du Dir sicher bist, daß die strittige Forderung nicht besteht, würde ich wetten, daß das Inkassobüro noch ein paar schärfer formulierte Schreiben schickt, aber spätestens dann aufgibt, wenn Du Widerspruch eingelegt hast.


    Das Problem an dem Mahnverfahren ist nämlich, daß ein Vollstreckungsbescheid ergehen kann, wenn Du den Widerspruch verbummelst. Dieser kann dann Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein, ohne daß Du jemals zur Sache gehört wirst (Ausnahme: Einspruch §§ 700 I 338 f. ZPO).


    Wenn Du die Muße hast, könntest Du Deinerseits über eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs nachdenken...

  • Zwei Ergänzungen:


    1.) Ich gehe natürlich davon aus, daß das Inkassobüro nicht mit sich reden läßt. Falls doch, ist das sicherlich der für alle Beteiligten günstigere und weniger streßbehaftete Weg.


    2.) Spätestens wenn es auf ein streitiges Verfahren hinausläuft würde ich dringend den Gang zum Rechtsanwalt nahelegen, denn auch wenn Du vor dem AG keinen Rechtsanwalt brauchst, würde ich davor abraten, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Der Streß und das Risiko Fristen zu versäumen ist etwas, das man sich nicht unnötig antun muß.

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