Muss der Vermieter diese Kosten tragen?

  • Hallo,
    ich ziehe demnächst um, in der neuen Wohnung liegt die Telefondose direkt neben der Haustüre im Flur, aber im ganzen Flur (ziemlich groß), L-Form, ist keine Steckdose zu finden, d. h. ich kann weder Schnurlostelefon noch Router anschliessen, ist der Vermieter verpflichtet, mir dort eine Steckdose zu machen?
    Oder muss ich die Kosten tragen??? Oder kann er mir den Einbau verweigern??


    Vielen Dank für Tipps....

  • Nein, sieht nicht so aus, ich weiß nicht wie die vorherigen das Telefon angeschlossen haben ohne einen URALT schnurgebundenen Apparat zu nehmen, oder mit Handyvertrag halt....????

  • Grundsätzlich gilt, dass Du die Wohnung so angemietet hast, wie sie besichtigt wurde.


    War da vorher keine Steckdose und Du hast die Wohnung angemietet, hast Du auch keinen Anspruch auf eine.


    Ich hatte diese Konstruktion auch schon einmal und habe mir mit einem längeren Kabel (Verl.-Steckdose) aus einem anderen Raum geholfen.




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Hallo,
    bei der 1. Besichtigung habe ich leider nicht drauf geachtet ob da eine ist oder nicht, da ich nur von 3. in 1. Etage ziehe....und bei mir oben Steckdosen da sind....
    Beim Ausmessen dann als ich nochmal rein bin ists mir aufgefallen???
    Darf man denn da eine legen lassen oder geht sowas nur mit Rücksprache Vermieter?

  • Hast du denn überhaupt mal mit dem Vermieter gesprochen?
    Ich würde versuchen mit ihm auszuhandeln, dass man sich die Kosten teilt. Aber evtl sagt er ja auch von sich aus, dass er die Kosten komplett übernimmt. Er muss aber nicht.

  • Du kannst eine legen lassen wenn dein Vermieter zustimmt, was ja normal der Fall sein sollte.
    Bevor du "bauliche" Veränderungen an der Wohnung vornimmst musst du immer eine Erlaubnis vom Eigentümer/Vermieter einholen.


    In der von dir geschilderten Situation ist der Eigentümer/Vermieter nicht dazu verpflichtet auf seine Kosten einen neuen Anschluss legen zu lassen. Vielleicht hast du die Chance durch nettes Fragen das er es dir doch auf seine Kosten macht.


    Gruß,
    -T.

  • Ich werde die Tage mal mit ihm sprechen, er meldet sich sowieso, wegen Nachmieter für meine Wohnung....mal sehen was bei rauskommt....erstmal danke an euch für die Antworten...dann weiß ich schonmal Bescheid.....

  • Kannst ja mal ein bischen nach folgender DIN-Norm googeln
    DIN18015-2


    Vielleicht hilft Dir das bei der Argumentation weiter.
    Wobei klar sein sollte, dass eine Norm keine Rechtsvorschrift ist.

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