Juerglein, vielen Dank für Deine Idee. Es wäre natürlich noch eine Möglichkeit- aber was ist, wenn derjenige die Karte dann wieder auflädt oder sogar selbst freischaltet? Dann stehe ich wieder da. Letztendlich ist es ja das Geld des Sim-Team-Mitgliedes und nicht meines.
Simyo lässt mich nicht gehen...
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Zitat
Original geschrieben von Little.Alien
(..) Dabei habe ich chicobonito und Carponaut_Stefan's Ratschläge beachtet und meinen Kündigungswunsch klar formuliertDu berufst dich auf mich und an Klarheit und vor allem an Nachdrücklichkeit fehlt es deinen Willensäußerungen ja nun überhaupt nicht. Offensichtlich bist du gewohnt, dass deine Vorstellungen von deiner Umgebung befolgt werden.
Und nun tanzt mal jemand nicht nach deiner Pfeife und schon wird der Geschäftspartner lautstärkst an seine Pflicht erinnert und nach noch stärkeren Mitteln gerufen und auch vor den AGB machst du nicht halt.
Aber hast du dich schonmal gefragt, ob es vielleicht einen Grund haben kann, dass der Anbieter dir deinen Willen nicht tun will und sich seinerseits auf die AGB beruft?
Dass nicht nur dein Gegenüber Pflichten hat?
Wie siehts denn mit dir aus?
Zitat SImyo AGB:
Zitat"9. Pflichten des Kunden im Umgang mit Benutzerkennung und "PIN"
9.1. Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die persönlichen Entsperrungscodes (PUK) sind gegenüber dritten Personen geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der Karte durch Dritte oder ein Missbrauch, der persönlichen Informationen welche auf der simyo Karte gespeichert sind, vermieden werden."
und:
10. Pflichten des Kunden im Umgang mit der simyo Karte10.1. Die simyo Karte wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt Eigentum von simyo und ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an simyo zurückzugeben. simyo ist berechtigt die simyo Karte jederzeit gegen eine Ersatzkarte austauschen.
10.2. Die simyo Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden."
immer noch der Ansicht, dass du nicht bekommst was dir zusteht?
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Simple Frage:
Wie sollen diese AGB's bei einem Sim-Team angewendet werden?z.B. schützt die Pin- und Puk ja vor der Nutzung Dritter Personen. Die Sim-Team-Mitglieder zählen doch hierbei nicht als Dritte Personen, da ich Ihnen ja explizit erlaube mit der Karte zu telefonieren. Und den Sim-Team-Mitgliedern händige ich ja die Karte mit Pin- und Puk aus.
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Die Pflicht eine Rufnummer auf den Inhaber zu registrieren ist m.W. im Telekommunikationsgesetz geregelt, die AGB reichen das nur weiter. Aber wenn ein Chef zehn Leute für sich telefonieren lassen kann, hat er sicher auch die Kohle einen Haus-Justitiar anständig zu bezahlen damit der ihm dieses Problem löst.
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Zitat
Außerdem kann jeder "Depp..." bei denen Anrufen, und die Karte nach Nennung der PIN freischalten. Dazu kommt noch die Tatsache, dass die Karte auf mich registriert ist und ich denke, dass ich für diese Karte verantwortlich bin (bzw. zur Rechenschaft gezogen werden kann). Oder sehe ich das falsch?ja, das kann ganz schön teuer werden wenn Alien Kollegen mit dieser Nummer den Planeten Erde überfallen und übernehmen.
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Hmmm... ob es extraterrestrische Intelligenz gibt? :p
ZitatOriginal geschrieben von Little.Alien
Juerglein, vielen Dank für Deine Idee. Es wäre natürlich noch eine Möglichkeit- aber was ist, wenn derjenige die Karte dann wieder auflädt oder sogar selbst freischaltet? Dann stehe ich wieder da..Wenn er die Karte wie juerglein vorschlug, auf sich umregistriert hat, ist es nicht nur kein Problem, sondern auch in jeder Hinsicht einwandfrei, wenn er sie freischalten darf - ja sogar telefonieren darf er dann, es ist ja dann seine Karte.
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Zitat
Original geschrieben von Little.Alien
Die Problematik ist, dass ich ich sich die Simkarte nicht mehr in meinem Besitz befindet und ich verhindern möchte, dass weiterhin Gespräche / Textnachrichten von dieser Rufnummer aus geführt / gesendet werden sollen.Die Karte wurde mir nicht gestohlen, sondern wird mir von dem Sim-Team Mitglied nicht zurückgegeben. Ich habe Sie bereits sperren lassen- allerdings hat das Sim-Team-Mitglied Geld auf die Simkarte geladen und mir gedroht, sollte ich die Karte mit "seinem Guthaben" nicht freischalten, so würde er mit dem Anwalt kommen. Tja, somit ist die Karte wieder freigeschaltet.
Außerdem kann jeder "Depp..." bei denen Anrufen, und die Karte nach Nennung der PIN freischalten. Dazu kommt noch die Tatsache, dass die Karte auf mich registriert ist und ich denke, dass ich für diese Karte verantwortlich bin (bzw. zur Rechenschaft gezogen werden kann). Oder sehe ich das falsch?
Ich sehe es wie Royal Flush
also ich weiß nicht wie es mit deiner beziehung zu dieser person besteht, ich glaube würde aber mal schätzen, dass wenn die sim auf dich registriert ist, du acuh der inhaber des augeladenen geldes bist und somit so viel mit einem anwalt gedroht werden kann wie will.. zur not zahlst du halt das geld aus, das noch auf der sim ist... sollte ja wohl nicht so schwierig sein, sind ja nicht im kindergarten hier
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Zitat
Original geschrieben von Little.Alien
Simple Frage:
Wie sollen diese AGB's bei einem Sim-Team angewendet werden?
Simple Antwort, die AGB (ohne Deppenapostroph) werden schon vorher Bestandteil des Vertrags (nämlich bei Kauf der Sim-Karte) und bei einer (zwangsläufig später stattfindenden) Migration in ein Sim-Team natürlich nicht hinfällig. Gegebenenfalls werden widersprüchliche Klauseln dann individualvertraglich - auch konkludent - abgeändert. Die Kündigungsklausel jedoch keinesfalls. -
Meine Anfrage:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, wann meine simyo-Rufnummern xxx
und yyy endlich deaktivert werden und meine
SIM-Chef-Rufnummer dann wieder eine normale simyo-Rufnummer wird.MfG
Antwort:
ZitatGuten Tag Herr h52,
eine Auszahlung des Restguthabens ist nur unter folgenden
Voraussetzungen möglich:? Ihre simyo SIM-Karte ist bereits deaktiviert
? auf Ihrer simyo SIM-Karte ist ein Restguthaben vorhanden.Leider werden diese Voraussetzungen bei Ihrer simyo SIM-Karte nicht
vollständig erfüllt. Aus diesem Grund ist eine Auszahlung Ihres
Restguthabens im Moment noch nicht möglich.Blabla... lesen die auch mal bevor sie antworten?
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Zitat
Original geschrieben von h52
Blabla... lesen die auch mal bevor sie antworten?Bei mir immerhin beim Nachhaken (also Antwort auf zweite eMail).
Kopfhoch und "Reply-All",
hjrauscher
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