Simyo lässt mich nicht gehen...

  • So, ich habe unter "Achtung- Simyo ist ab sofort mit dabei" die nachfolgende, entscheidende Frage gestellt und hoffe das einer der Simyo-Moderatoren darauf antwortet:


    Wieso hat der Kunde nicht das Recht, seinen Vertrag zu kündigen und ist auf den Ablauf des Aktivitätszeitfensters angewiesen ?
    Eine Vertragskündigung muss doch für beide Seiten möglich sein ! Wieso lehnt Simyo eine Kündigung vor Ablauf des Aktivitätszeitfensters ab ?

  • Meinst Du ehrlich, dass irgendjemand von Simyo darauf reagieren wird?
    Daran glaube ich nicht. Ich habe der Kundenbetreuung heute eine letzte freundliche Kündigung geschickt- wenn dort wieder nicht reagiert wird, dann muss ich Rechtsmittel einsetzen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Little.Alien
    Ich habe der Kundenbetreuung heute eine letzte freundliche Kündigung geschickt-[...]
    Ich bin zwar gerne Simyo Kunde


    Watt denn nun? Gerne Kunde oder sofortige Kündigung?

  • sagen wir so: Simyo verbindet das Angenehme mit dem Nützlichen.


    Für den TE ist es evtl. angenehm gewesen, die Karte nicht umzumelden und fallweise 14,95 Euro Umregistriergebühr zu sparen .


    Und für Simyo ist es nützlich , einen Kunden noch ein paar Monate zu behalten, den es zwar vielleicht läßlicherweise namentlich nicht kennt (da unregistriert), der aber nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit besser gestimmt (und womöglich aufladefreudiger) ist als der TE...


    Ausser der neue Karteninhaber schreibt unablässig kompromittierende SMS im Namen des TE, das wäre weder angenehm noch nützlich (für den TE).

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Die Problematik ist, dass ich ich sich die Simkarte nicht mehr in meinem Besitz befindet und ich verhindern möchte, dass weiterhin Gespräche / Textnachrichten von dieser Rufnummer aus geführt / gesendet werden sollen.


    Die Karte wurde mir nicht gestohlen, sondern wird mir von dem Sim-Team Mitglied nicht zurückgegeben. Ich habe Sie bereits sperren lassen- allerdings hat das Sim-Team-Mitglied Geld auf die Simkarte geladen und mir gedroht, sollte ich die Karte mit "seinem Guthaben" nicht freischalten, so würde er mit dem Anwalt kommen. Tja, somit ist die Karte wieder freigeschaltet.


    Außerdem kann jeder "Depp..." bei denen Anrufen, und die Karte nach Nennung der PIN freischalten. Dazu kommt noch die Tatsache, dass die Karte auf mich registriert ist und ich denke, dass ich für diese Karte verantwortlich bin (bzw. zur Rechenschaft gezogen werden kann). Oder sehe ich das falsch?


    Ich sehe es wie Royal Flush

    Zitat

    Hätte ich bloss nie diesen SIM-Team-Quatsch gemacht.

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  • Zitat

    und was hat der Mobilfunkbetreiber mit euren privatrechtlichen Auseinandersetzungen zu tun?


    Es geht nicht um die privatrechtlichen Auseinandersetzung. :mad:
    Der Provider hat damit nichts zu tun- aber wenn ich dem Provider eine Kündigung schicke und diese entsprechend begründe, sollte er der Kündigung stattgeben. Es handelt sich ja um keinen Laufzeit-Vertrag.


    Mich wurmt es tierisch, dass ich Zeit, Geld und Nerven in so etwas stecken muss- bei allen anderen Prepaidanbietern bei denen ich mal Kunde war~ egal ob Klarmobil, Congstar oder Xtra ist eine Kündigung kein Thema.

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  • Also in diesem Fall würde ich anders vorgehen und unberechtigte Drittnutzung darlegen:
    Den derzeitigen Nutzer der Karte auf die Verpflichtung zur Übernahme der Karte hinweisen (Kostet diesen glaube ich 15 Teuros) und ihm hierzu eine Frist von 1 Woche setzen.
    Gleichzeitig Simyo auf diesen Umstand hinweisen. Ich hatte das gleiche Theater mal bei einer Loop-Karte, o2 hat dann von sich aus (nach meinem Hinweis, dass ich nicht für andere den Kopf hinhalte) die Karte bis zur Übertragung gesperrt.


    Das ganze mit den AGB untermauern:
    10.3. Der Kunde hat simyo den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der simyo Karte unverzüglich mitzuteilen. Sofern der Kunde den Verlust, Diebstahl oder eine unberechtigte Drittnutzung der simyo Karte zu vertreten hat, haftet der Kunde bis zur Mitteilung des Verlustes, Diebstahl oder sonstigen unberechtigten Drittnutzung für diejenigen Leistungen, die unter Nutzung der simyo Karte in Anspruch genommen worden sind.


    10.5 Die Übertragung der simyo Karte auf einen Dritten ist nur dann zulässig, wenn sich der Dritte gegenüber simyo durch die Übersendung einer Kopie eines amtliches Ausweisdokument mit Adressangabe (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) legitimiert und eine schriftliche Übernahmeerklärung abgibt. Für die Übertragung wird eine Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste erhoben. Das im Zeitpunkt der Übertragung
    vorhandene Guthaben kann nicht ausgezahlt ausgezahlt werden, steht jedoch dem neuen Karteninhaber zur Nutzung zur Verfügung.

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