Umzug -> kein Netz mehr -> Kündigungsgrund?

  • Moin,


    ich bin aktuell aus meiner Studentenstadt wieder zurück zu meinen Eltern gezogen. Dort habe ich aber aktuell mit meinem Gerät keinen Empfang mehr. Auch das o2-roaming zu t-mobile (mein vater hat t-mobile und dabei ist der Empfang ganz gut) findet nicht statt, da die Netzanzeige alle halbe Stunde mal für eine Minute einen Balken anzeigt.


    Ist eine solche Unerfüllbarkeit der bestellten Leistung ein Kündigungsgrund?




    Gruß

  • Ich würde sagen sieht schlecht aus, weil du bist ja umgezogen.
    Würdest du noch am alten Ort wohnen würde es ja noch gehen.


    Ist bei DSL ähnlich. Wenn geht es auf Kulanz.


    Aber um welche Region handelt es sich denn, oder genauer der Ort?
    Vielleicht kann ja dann jemand hier beantworten ob da was gebaut wird, o2 baut ja derzeit recht viel.

    Smartphone: Xiaomi 11T Pro 256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (20GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Ich würde sagen sieht schlecht aus, weil du bist ja umgezogen.
    Würdest du noch am alten Ort wohnen würde es ja noch gehen.


    Und aus welchem Grund hebelt das die Tatsache des vertraglich vereinbarten nationalen Roamings aus?

  • Zitat

    Original geschrieben von 16_LE
    Und aus welchem Grund hebelt das die Tatsache des vertraglich vereinbarten nationalen Roamings aus?


    Stellt sich die Frage, ob das nat.Roaming überhaupt Vertragsbestandteil war.

    >>>> 7 Jahre Eplusler<<<<



    . . . . \!!!!!!/ . . . .
    . . . . (@ @) . . . .
    ---o00-(_)-00o---

  • Einfach mal die Hotline bemühen.


    Die werden Dir sicherlich eine Lösung anbieten können.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


    iPhone XS Max 256 GB Silber 
    iPad Pro 11" 64GB LTE Spacegrey 
    Apple Watch 4 44mm Spaceblack

  • Grundsätzlich ist das leider kein Grund bei Mobilfunkverträgen, deswegen zu kündigen. Umzug usw liegt nicht im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers.
    Nationales Roaming war nicht mit dir vertraglich vereinbart.


    Ich denke, wenn hast Du eher Glück auf Kulanz. Vielleicht kommt man Dir bei der Grundgebühr entgegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von blaugrau2000
    Stellt sich die Frage, ob das nat.Roaming überhaupt Vertragsbestandteil war.


    Es wurde als Leistung beworben (bei älteren Verträgen)
    und der Kunde hat doch den Vertrag genau deswegen abgeschlossen.
    Mithin ist es Vertragsbestandteil.
    Ob das bei neueren Verträgen auch (noch) so gilt, das weiss ich nicht.


    Andererseits: Der Kunde hat durch seinen Umzug diesen Zustand herbeigeführt.


    Obige Ausführungen würden aber mindestens gelten, wenn o2 das nat. Roaming von sich aus abschaltet.

    [small]Bitte keine Fragen per PN, diese gehören ins Forum, damit alle davon partizipieren können[/small]

  • Es steht aber in den AGB doch nur das o2 auch Leistungen im T-Mobile Netz ("National Roaming") erbringt.


    Der genaue Wortlaut der Februar 2007 AGB:

    Zitat

    4.3 Die Mobilfunkdienstleistungen im o2-eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Senebereich der von o2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben ergibt o2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes ("National Roaming")


    Das heißt eigentlich, von theorie her doch, das solange überhaupt irgendwo in Deutschland Roaming möglich ist, dies doch AGB konform ist, oder?


    Ist ja wie beim eigentlichen Empfang. Selbst wenn der Anbieter nur einen Mast in Deutschland hat, erbringt er ja Mobilfunkdienstleistungen die er nicht überall garantieren kann.


    Weil dann müßten ja die o2 Shops in Hamburg andere AGB's ausdrucken (weil Barring in Hamburg schon lange aktiv ist), als zum Beispiel bei MediaMarkt in Hintertupfingen, oder?

    Smartphone: Xiaomi 11T Pro 256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (20GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Wenn du nachweislich kein Netz hast (also auch außerhalb der Wohnung) und auch nicht im D1 roamen kannst, stehen die Chancen nicht schlecht, dass o2 dir entgegenkommt... Das hat o2 mal öffentlich so bekanntgegeben, als sich die Sendung "wiso" (glaube ich) so einem Fall dreier Geschädigter auf einem Dorf annahm. Ich glaube auch, dass teltarif einmal darüber berichtet hat.
    Anfangs hat o2 allerdings immer nur die Grundgebühr erstattet oder so... Die Geschädigten gingen darauf jedoch nicht ein und nach ein paar leeren Drohungen seitens o2 wurden sie - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz - aus dem Vertrag entlassen.
    Sofern bei dir das D1 Roaming noch Vertragsbestandteil ist und D1 bei dir vorhanden ist, sollte dir obiger Weg auch offen stehen.
    Dass du umgezogen bist, spielt meines Erachtens keine Rolle, wie gesagt, sofern D1 Roaming Vertragsbestandteil und D1 an deinem neuen Wohnort auch verfügbar wäre...

  • Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Ist bei DSL ähnlich. Wenn geht es auf Kulanz.


    Stimmt so nicht ganz. Die meisten DSL-Anbieter stimmen der Kündigung zu, wenn an der neuen Adresse kein Anschluss möglich ist und so sollte es beim Mobilfunk auch sein, egal ob o2, VF oder oder oder.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!