Frage zu Gehaltszahlung im Insolvenzfall

  • Hallo,


    folgende Situation, ich wurde zum Ende vom letzten Monat von meinem alten Chef gekündigt weil er sich keine Mitarbeiter mehr leisten kann und die Firma ziemlich gegen die Wand gefahren hat. Zu dem Zeitpunkt stand schon das Augustgehalt noch aus.
    Man muss dazu sagen, ich habe in der Firma auch gelernt und es war schon ab Mitte der Ausbildung nichts "besonderes" dass das Gehalt mit einer Verzögerung von einigen Wochen kam.


    Der Punkt ist jetzt folgender, ich habe mittlerweile fast 2 Monatsgehälter zu bekommen, also einmal das volle Augustgehalt und dann fast ein komplettes Septembergehalt. Mein alter Chef sagt dass er im Moment absolut nicht zahlen kann und dass das Finanzamt seine Konten eingefroren hätte da er dort auch noch Schulden hat (kam auch schon öfters vor).


    Wie sieht denn die Sachlage mit der Versicherung von Arbeitsamt aus, die mir bis zu 3 netto Monatsgehälter im Insolvenzfall der Firma zahlt? Muss ich mich da ans Arbeitsamt innerhalb einer bestimmten Frist wenden damit ich den Anspruch nicht verliere?



    Ich habe zwar sehr schnell wieder eine neue Stelle gefunden, und bin im Moment nicht auf das Geld angewiesen, aber ich denke es ist verständlich dass ich es so schnell wie möglich haben will, steht mir ja immerhin zu.


    Mache mir halt Sorgen dass ich mir durch ein Fehlverhalten von mir den Anspruch auf mein Gehalt aus der Versicherung verlieren könnte, und würde gerne wissen wie ich mich jetzt am besten Verhalten soll. Und wie lange dauert es bis das Geld dann von der Versicherung kommt? Denn so ein Insolvenzverfahren kann sich ja sehr lange hinziehen.

  • ich weiß zwar keine frist, aber das logischste wäre doch, wenn du dich so schnell wie möglich beim arbeitsamt umhörst, die werden dir das sicherlich recht schnell und unkompliziert sagen können :)

  • Hi,
    um aus dieser Richtung (was übrigens keine "Versicherung" ist) Geld zu bekommen, müsste erst einmal ein Insolvenzverfahren offiziell beantragt und eröffnet werden. Ausserdem müssten Deine Forderungen aus der Zeit des laufenden Insolvenzverfahrens stammen. D.h. wenn Du für August kein Gehalt bekommen hast und im September Insolvenz beantragt wird, bekommst Du aus dieser Richtung nichts.
    Dir bleibt wohl nur der normale Rechtsweg um etwas einzuklagen.
    Gruß
    octo32

  • Zitat

    Original geschrieben von octo32 Ausserdem müssten Deine Forderungen aus der Zeit des laufenden Insolvenzverfahrens stammen. D.h. wenn Du für August kein Gehalt bekommen hast und im September Insolvenz beantragt wird, bekommst Du aus dieser Richtung nichts.


    Bist Du Dir da sicher? In Wikipedia (und auch andere Quellen) steht gegenteiliges.


    Zitat

    aus Wikipedia
    Das Insolvenzgeld wird für einen Zeitraum von maximal drei Monaten gezahlt. Dieser Zeitraum umfasst grundsätzlich die drei Monate vor dem Eröffnungs- oder Abweisungsbeschluss des Insolvenzgerichtes. Sollte das Arbeitsverhältnis vor diesem Tag beendet worden sein (z. B. durch schriftliche Kündigung nach § 623 BGB oder durch Aufhebungsvertrag), werden die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses ersetzt.

  • Hi,


    hmm, also Rechtsgelehrter bin ich nicht.
    Ich hab nur meine Erfahrungen aus 3 innerhalb von 6 Jahren durchlebten Insolvenzverfahren wiedergegeben.


    Gruß


    octo32

  • der haken an der sache könnte sein, daß es ewig dauern kann, bis ein eröffnungs- oder abweisungsbeschluss des gerichts vorliegt... so gesehen sind diese 3 monate eigentlich ein witz.
    ich würde bei deinem ex-arbeitgeber darauf drängen, daß (falls noch nicht geschehen), schnellstmöglich das insolvenzverfahren beantragt wird.
    oder falls er noch irgendwas zum pfänden hat, würde ich schnell vors arbeitsgericht gehen und einen titel zum pfänden erwirken.

  • Zitat

    [i]ich würde bei deinem ex-arbeitgeber darauf drängen, daß (falls noch nicht geschehen), schnellstmöglich das insolvenzverfahren beantragt wird.


    Übrigens kann auch jeder Gläubiger ein Insolvenzverfahren beantragen.
    Damit fackeln z. B. die Krankenkassen bei ausbleibenden Beitragszahlungen nicht lange.

  • ja, das kann er (theoretisch). aber wahrscheinlich nicht alleine und da noch geld reinpumpen für nen anwalt, würde ich nicht...

  • Mein alter Chef hat mir jetzt ca. 50% eines Monatslohnes, also knapp 25% dessen was ich noch insgesamt zu bekommen habe als "Zeichen guten Willens" überwiesen.


    Ändern sich dadurch in irgendeiner Weise meine Optionen im Hinblick auf das Insolvenzausfallgeld?

  • Re: Frage zu Gehaltszahlung im Insolvenzfall


    Zitat

    Original geschrieben von zerocool08
    Man muss dazu sagen, ich habe in der Firma auch gelernt und es war schon ab Mitte der Ausbildung nichts "besonderes" dass das Gehalt mit einer Verzögerung von einigen Wochen kam.


    Da haben wir hier sogar eine ganz lausige Rechtslage.


    Der Insolvenzverwalter kann sogar die bereits gezahlten Gehälter zurückverlangen! Wer von Zahlungsproblemen Kenntnis haben kann, und trotzdem für die Firma weiter arbeitet, tut das ohne Anspruch auf Entlohnung.


    Wer sich bloß so einen Käse ausgedacht hat. :flop:

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