ich habe auch einen Kunden, der Ltd. im Namen hat und NICHT unseriös ist. Aber die deutliche Mehrzahl ist es. Ich denke, wenn die 1-Euro-GmbH in Deutschland kommt, dann hat sich das Thema Ltd. erledigt und verlagert sich...
Frage zur "Limited & Co. KG"
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Original geschrieben von Erik Meijer
ich habe auch einen Kunden, der Ltd. im Namen hat und NICHT unseriös ist.Ich werde doch selber skeptisch, wenn ich Ltd nur lese. Sicher wird die mit Einführung der 1€ GmbH unbedeutender . Wird die 1€ GmbH eigentlich irgendwie gesondert gekennzeichnet?
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Original geschrieben von Siemensanier
Wird die 1€ GmbH eigentlich irgendwie gesondert gekennzeichnet?Ja, solche Gesellschaften heißen dann "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", wobei auch die Abkürzung "UG (haftungsbeschränkt)" zulässig sein wird. "Haftungsbeschränkt" darf jedoch nicht abgekürzt werden.
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Original geschrieben von Siemensanier
Ich werde doch selber skeptisch, wenn ich Ltd nur lese. Sicher wird die mit Einführung der 1€ GmbH unbedeutender . Wird die 1€ GmbH eigentlich irgendwie gesondert gekennzeichnet?GmbH UG heißt die 1 Euro GmbH.
Teile des jährlichen Gewinns müssen im übrigen als Kapitalrücklage einbehalten werden, bis die Stammeinlage der GmbH erreicht ist. Also die bekannten 25.000 Euro. Zu dem Zeitpunkt kann man die GmbH UG auch in eine GmbH umwandeln, muß aber nicht. Die Hürden für eine Firmengründung werden für viele allerdings niedriger, daher begrüße ich den Schritt zur UG eigentlich. Der, welcher die 25t (12t) flüssig hat wird sicherlich auch weiterhin zur GmbH tendieren. Schade finde ich in dem Zusammenhang das man sich nicht zu einer Verminderung des Stammkapitals auf 10t durchringen konnte, wie ursprünglich geplant.
Kommt der Spaß nun eigentlich zum 1.11.08 oder nicht? Hab gerade mal gesucht finde aber keine Infos, nur das am 19.09 das Gesetz zur Änderung beschlossen wurde.
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Übrigens beliefern viele Firmen bei den ersten Bestellungen auch die GmbHs schon seit längerer Zeit nur per Vorkasse. Also der Ruf einer "normalen" GmbH ist heute schon nicht mehr der beste.
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Original geschrieben von diger
Übrigens beliefern viele Firmen bei den ersten Bestellungen auch die GmbHs schon seit längerer Zeit nur per Vorkasse. Also der Ruf einer "normalen" GmbH ist heute schon nicht mehr der beste.Das hat aber meiner Meinung nach wenig mit Limited, GmbH oder GBR, Personengesellschaft zu tun. Viele Firmen beliefen andere Firmen inzwischen häufig bei der ersten Bestellung nur noch gegen Vorkasse oder Nachname. In der heutigen Zeit ist die Zahlungsmoral häufig schlecht...
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Doch schon. Irgendwann tauchte ein regelrechte Boom auf, wo jede "Ein-Mann-Firma" meinte, eine GmbH aufmachen zu müssen. Und das eigentlich nur, um auf Dicke Hose zu machen.
Leider haben viele damit das Vertrauen versaut. Dann fing das mit den Limited an, und um es mal übertrieben zu sagen, wollte jede Putzhilfe, die einmal im Monat putzen geht, eine Limited aufmachen, weil das ja nach so "großer Firma" klingt.
Die generelle Miese Zahlungsmoral von heute tut natürlich den Rest. Aber der Ruf der GmbHs ging schon vor der Jahrtausendwende schon langsam den Bach runter.
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Original geschrieben von Martyn
GmbH & Co. KG bzw. Ltl. und Co. KG haben gegenüber der normalen Kommanditgesellschaft (KG) für die Inhaber den Vorteil, das die persönliche Haftung deutlich geringer ist.Sorry, das ist auch so ein Märchen wie überhaupt die Annahme bei GmbHs, man hat ein Vollkaskogeschäft mit Selbstbeteiligung in Höhe der Einlage.
mal als Beispiel:
Haftung im Bereich Steuern und Sozialabgaben
Der Geschäftsführer hat dafür zu sorgen, dass die Steuern der Gesellschaft rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet werden. Tut er dies vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht, haftet er mit seinem Privatvermögen für daraus entstehende Ausfälle. Der Geschäftsführer haftet auch persönlich, wenn er es unterlässt, die anfallenden Beiträge an die Sozialversicherungsträger abzuführen.Das reicht bei den meisten schon für eine horrende Verschuldung. Wenn dann noch ein Mangel in der Sacheinlage & Mantel-und Vorratsgesellschaften ins Spiel kommen, weil die HR-Eintragung sonst zu lange dauert ,war es das ganz schnell mit dem risikolosen Geschäft. Hier hilft nur ein Besuch beim Gesellschaftsrechtler
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Zitat
Original geschrieben von StebuEx
mal als Beispiel:
Haftung im Bereich Steuern und Sozialabgaben
Der Geschäftsführer hat dafür zu sorgen, dass die Steuern der Gesellschaft rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet werden. Tut er dies vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht, haftet er mit seinem Privatvermögen für daraus entstehende Ausfälle. Der Geschäftsführer haftet auch persönlich, wenn er es unterlässt, die anfallenden Beiträge an die Sozialversicherungsträger abzuführen.Das reicht bei den meisten schon für eine horrende Verschuldung. Wenn dann noch ein Mangel in der Sacheinlage & Mantel-und Vorratsgesellschaften ins Spiel kommen, weil die HR-Eintragung sonst zu lange dauert ,war es das ganz schnell mit dem risikolosen Geschäft. Hier hilft nur ein Besuch beim Gesellschaftsrechtler
Darum ist es ja auch nie verkehrt, als Gesellschafter einwenig Kreativität zu besitzen Geht doch schon damit los, dass die Ehefrau den GF-Posten übernimmt. Oder der 20 jährige Emporkömmling mitmal den Titel des GF trägt.
Wenn man denn nicht wirklich nachhaltig mit der Gesellschaft am Markt mitspielen will. -
Es heißt ja auch nicht umsonst: Bei am Bhf Zoologischer Garten "lebenden" Obdachlosen ist der Anteil von Geschäftsführern höher als in ganz Deutschland...
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