Frage zur "Limited & Co. KG"

  • Hallo,


    ich hab eine Frage zur o. g. Rechtsform. Hab mir schon alles in meinen Bücher zusammen geschrieben und alles aus wikipedia geholt, aber es ist bis jetzt nicht ersichtlich, ob die Firma durch das "Limited" einen Sitz in England haben muss.


    Ist das notwendig?


    VG

  • Die Antwort steht doch nun wirklich überall.


    Die Antwort lautet: JA


    Allerdings mußt du kein Büro oder so was haben, sondern einfach nur eine Adresse, die die Anbieter für Limited Gründung in der Regal direkt mit liefern. Kostet ne jährliche Gebühr.


    Soll nicht am 1 November die 1 Euro GmbH kommen? Das Gesetz ist doch am 19.09 verabschiedet worden... ;)

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Die an der Ltd. & Co. KG beteiligte Ltd. muss schon ihren Sitz in UK haben, die Ltd & Co. KG selbst jedoch nicht.


    Eine Ltd. & Co. KG ist genau wie eine GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine Ltd.


    GmbH & Co. KG bzw. Ltl. und Co. KG haben gegenüber der normalen Kommanditgesellschaft (KG) für die Inhaber den Vorteil, das die persönliche Haftung deutlich geringer ist.


    Gegenüber einer normalen GmbH oder Ltd. hat man als Inhaber den Vorteil das man die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer besser unterdrücken kann. Für die Arbeitnehmer ist es allerdings ein Nachteil.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Für die Arbeitnehmer ist es allerdings ein Nachteil.


    Für die "& co. KG" im Falle eines Kreditwunsches auch. ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Für die "& co. KG" im Falle eines Kreditwunsches auch. ;)


    Generell sieht das für eine Limited ja immer etwas schwierig aus. Meist kann man auch direkt mit dem Stock dran fühlen warum :D


    -Andi-


    EDIT:


    Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Nicht mehr zwangsläufig. Es gibt Banken bei denen die Anweisung läuft, die Limited als gängige Rechtsform anzusehen und so auch bei der Kreditvergabe zu behandeln.


    Aber grundsätzlich stimme ich zu... :)


    Aber meist überstehen diese Limiteds selbst die eingehende Prüfung der Unterlagen nicht. ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Für die "& co. KG" im Falle eines Kreditwunsches auch. ;)


    Nicht mehr zwangsläufig. Es gibt Banken bei denen die Anweisung läuft, die Limited als gängige Rechtsform anzusehen und so auch bei der Kreditvergabe zu behandeln.


    Aber grundsätzlich stimme ich zu... :)

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Für die "& co. KG" im Falle eines Kreditwunsches auch. ;)


    Eben. Und meine persönliche Erfahrung mit "Ltd.s" ist so, dass ich i.d.R. nur Vorkasse bei denen mache ;)

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Nicht mehr zwangsläufig. Es gibt Banken bei denen die Anweisung läuft, die Limited als gängige Rechtsform anzusehen und so auch bei der Kreditvergabe zu behandeln.

    Und wie viel Kredit erhalten sie dann? In Höhe der Stammeinlage? Also 1 Pfund? Da macht so eine Anweisung ja viel Sinn. ;):D


    Meine persönliche Anweisung ist, dass von Limiteds die Finger weg zu bleiben haben. Limiteds haben (überwiegend) Dreck am Stecken. Und dieses (Vor)Urteil haben die meisten anderen zum Glück auch.

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • ihr geht jetzt aber mit der Ltd. schwer ins Gericht.


    Besser zukünftig nicht mehr mir Air berlin fliegen. Die Dinger werden von der Air Berlin Technik Ltd. gewartet. :D Und da will man dann doch besser kein Dreck am Stecken haben.

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